Rabenväter (Mütter),Unterhaltsverweigerer?

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  • Was verstehst du unter "Unterhaltsverweigerer"?

    Wer nicht den Unterhalt zahlt, zu dem er verpflichtet ist, der ist ein Unterhaltsverweigerer, oder nicht?
    Dass niemand gerne Unterhalt zahlt, ist klar, aber genauso zahlt niemand gerne Steuern.
    Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
  • @ KarlMarcks:
    Nicht leistungsfähig zu sein, entbindet bekanntlich nicht von der Unterhaltsverpflichtung. "Unterhaltsverweigerer" können insofern zwar nicht leistungsfähig sein, genügen jedoch auch nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

    @ Euklid:
    Unterhalt und Steuern zu vergleichen, hinkt aus meiner Sicht gewaltig. Nur weil ich von meinem Partner getrennt lebe, muss ich doch selbstverständlich meinen Verpflichtungen gegenüber meinem Kind (wie man es auch in der Beziehung täte) nachkommen.
  • Clausutis schrieb:

    @ Euklid:
    Unterhalt und Steuern zu vergleichen, hinkt aus meiner Sicht gewaltig. Nur weil ich von meinem Partner getrennt lebe, muss ich doch selbstverständlich meinen Verpflichtungen gegenüber meinem Kind (wie man es auch in der Beziehung täte) nachkommen.
    Und was sollte da der Unterschied sein?
    Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
  • Hallo,

    Clausutis schrieb:

    @ KarlMarcks:
    Nicht leistungsfähig zu sein, entbindet bekanntlich nicht von der Unterhaltsverpflichtung. "Unterhaltsverweigerer" können insofern zwar nicht leistungsfähig sein, genügen jedoch auch nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

    @ Euklid:
    Unterhalt und Steuern zu vergleichen, hinkt aus meiner Sicht gewaltig. Nur weil ich von meinem Partner getrennt lebe, muss ich doch selbstverständlich meinen Verpflichtungen gegenüber meinem Kind (wie man es auch in der Beziehung täte) nachkommen.
    Richtig was du schreibst.,

    in vielen "Rabenvaeter Faellen" geht es aber um Vaeter die einfach nicht zahlen muessen.

    haz.de/Nachrichten/Politik/Deu…Vaetern-mehr-Geld-zurueck


    und noch wichtiger.



    spiegel.de/panorama/justiz/unt…minalitaet-a-1255639.html



    Es gibt noch nicht mal eine genaue Statistik darueber.

    Ach ja, Thomas Fischer ist ein Bundesrichter a.D.
    KM

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von KarlMarcks ()

  • Hallo Clausutis,

    ich weiß nicht, ich habe das Gefühl, Du bist "betriebsblind":

    Clausutis schrieb:

    Nicht leistungsfähig zu sein, entbindet bekanntlich nicht von der Unterhaltsverpflichtung. "Unterhaltsverweigerer" können insofern zwar nicht leistungsfähig sein, genügen jedoch auch nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
    Doch, tut es.
    1603 (1) BGB:
    "§ 1603 Leistungsfähigkeit
    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren."

    Aber wie schon im anderen Thema erwähnt haben auch die UV-Kassen (und mitunter der Betreuende Elternteil) ja oft die Auffassung, dass der andere Elternteil einfach bis zum Umfallen schuften und ansonsten die Klappe zu halten hat.
    Selbst wenn der Betreuende ein Einkommen hat, bei welchem 1603 II (3) in Frage kommt, wird auf Zeit gespielt, Unterlagen nicht rausgerückt, der Leistungsunfähige in ein Gerichtsverfahren (wie soll der sonst an das Einkommen des Betreuenden kommen?) gedrängt und ggf. die Keule "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" (1603 II) ausgepackt.
    "Es ist was faul im Staate Dänemark"...
    Achne, in Deutschland wird Umgangsboykott ja nicht bestraft, der Boykottierende darf sogar auf Unterstützung durch staatliche Stellen hoffen und bekommt obendrein noch ordentlich Kindesunterhalt, den er vorher (also vor einer Trennung) ggf. selbst miterarbeiten musste.
    Schönes Finanzmodell für gekränkte Ex-Partner.
    Falls jemand hier an die ZKJ 2018 (Seiten 457-460, Auguste Dormann: Mit dir rede ich nicht - Das Schlupfloch zur alleinigen elterlichen Sorge) kommt, kann er ja mal kurz Bescheid geben.

    Dann der Punkt der gesteigerten Erwerbsobliegenheit: hast Du hier die Beiträge derjenigen gelesen, die ergänzende Sozialhilfe beziehen, obwohl sie einen Vollzeitjob haben? Und was ist mit denen, deren Erwerbs- und Krankheitsbiographie nichts weiteres zulässt?
    Die Welt ist doch so einfach, gell?
    Auf der einen Seite der betreuende, natürlich ausschließlich selbstlos Agierende und auf der anderen Seite der "Unterhaltsverweigernde" ...

    Ja, warum kann man Kindesunterhalt eigentlich nicht mit Steuern vergleichen?
    Man muss für etwas zahlen ohne eine Gegenleistung zu erhalten und am besten noch ohne Rücksicht auf die - individuelle - Leistungsfähigkeit. Die wird einfach per Definition unterstellt.

    Im anderen Beitrag schriebst Du noch, dass die UV-Kassen das BGB zu beachten hätten, weil sich die Grundlage der Ansprüche (trotz eigenem Gesetz) danach richte.
    So habe ich dich verstanden - warscheinlich falsch.
    Ich muss zugeben, ich bin enttäuscht (was ja per se nicht schlecht ist).

    Gruß Tanja
  • Oha, ich steche scheinbar in ein Wespennest. Aber ich mag die Schärfe ;)

    @ Euklid:
    Aus meiner Sicht macht es einen Unterschied, ob ich Steuern für die anonyme Allgemeinheit zahle, oder Unterhalt für mein eigenes Kind. Insofern gibt es tatsächlich Unterhaltspflichtige, die gerne Unterhalt zahlen - bei Steuern habe ich das noch nicht erlebt.

    @ KarlMarcks:
    Wer schon mal versucht hat, einen Unterhaltspflichtigen auf Grundlage des StGB zu belangen, wird schnell erkennen, welch stumpfes Schwert das ist, das von der Staatsanwaltschaft äußerst stiefmütterlich bedacht wird. Das StGB ist auch nicht (und soll es auch nicht sein) der verlängerte Arm des Familienrechts, zudem gelten im Strafrecht andere Tatbestandsvoraussetzungen als im Familienrecht.

    @ TanjaW9:
    Da werden nun viele Themen, die alle im Grundsatz wichtig und diskussionswürdig sind, vermischt. Aus Sicht der Betroffenen kann ich das nachvollziehen, rechtlich muss man das jedoch trennen:

    Die (BGH-)Rechtsprechung ist hinsichtlich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit sehr strikt. Wer vorträgt, nicht den Mindestunterhalt bedienen zu können, muss vortragen, ob er (oder sie) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um das Existenzminimum seines Kindes zu sichern. Dazu gehört nach obiger Rechtsprechung u.a. im Bedarfsfall eine Vollzeittätigkeit zuzüglich einer Nebentätigkeit. Das ist jedoch keine Erfindung einer UV-Kasse, sondern ist ständige Rechtsprechung, an denen sich die Vertreter der Kinder zu orientieren haben. Wenn der Pflichtige aufgrund seiner Erwerbs- bzw. Krankheitsbiographie vortragen (und belegen) kann, dass er unter Berücksichtigung dieser Biographie seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt, wird eine fiktive Einkommensanrechnung auch unterbleiben müssen - oftmals ist das natürlich ein Streitpunkt, der gerichtlich geklärt werden muss (Einzelfallprüfung).

    Dein Hinweis auf diejenigen, die ergänzende Sozialleistungen bekommen, betrifft doch in der Regel nicht diejenigen, die ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügen, denn diejenigen arbeiten schon. Und für diejenigen ist dieses Modell eine win-win-Situation: Durch die Anrechnung des geschuldeten Unterhaltes in der SGB II-Bedarfsberechnung hat der Pflichtige nicht weniger in der Tasche, der Berechtigte hingegen mehr (quasi zahlt der Staat hier über die Anrechnung den Unterhalt).

    Vielleicht sollte ein jeder sich bemühen, nicht alles schwarz oder weiß zu sehen: Natürlich gibt es Pflichtige, die selbst bei größter Anstrengung nicht in der Lage sein werden, den Mindestunterhalt der Kinder zu erarbeiten. Natürlich gibt es Pflichtige, denen beispielsweise ein Nebenjob nicht zugemutet werden kann, weil deren Gesundheit das nicht zulässt, oder bei Ausübung eines Nebenjobs der regelmäßige Umgang mit den Kindern erschwert werden würde. Natürlich gibt es aber Pflichtige, die gar nicht arbeiten (wollen), lieber schwarz arbeiten, keinen Umgang zu den Kindern haben (wollen) usw. Jeder Fall ist ein Einzelfall im Unterhaltsrecht und muss entsprechend gewertet werden. Bei dieser Wertung vertritt jeder seinen Standpunkt, sucht Argumente, bietet Nachweise an und im Falle einer fehlenden Einigungsmöglichkeit muss schlicht das Gericht entscheiden.

    Die UV-Kassen prüfen selbstverständlich anhand des BGB die Unterhaltsverpflichtung. Da das BGB jedoch (zu) wenig konkret regelt, regelt die Rechtsprechung den Großteil der Streitfragen und die Rechtsprechung mutet den Pflichtigen sehr viel (manchmal auch aus meiner Sicht zu viel) zu.

    Die Frage nach Sanktionen für "Umgangsboykott" ist wichtig und richtig, darf jedoch (nach derzeitiger Rechtslage) nicht mit den Unterhaltszahlungen vermengt werden.
  • Clausutis schrieb:

    @ Euklid:Aus meiner Sicht macht es einen Unterschied, ob ich Steuern für die anonyme Allgemeinheit zahle, oder Unterhalt für mein eigenes Kind.
    Ich verstehe diese Sichtweise, aber sollte man sich nicht von der (primitiven) Vorstellung verabschieden, dass das eigene Kind wichtiger oder wertvoller ist als ein anderes?
    Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
  • Hallo,

    Wenn wir streng nach Gesetz gehen ist vieles "gesetzmäßig".

    Die Frage ist aber,sollten die Gesetze nicht reformiert werden?

    Was passiert bei Trennung/Scheidung? meine Antwort: die Kosten steigen (Umgang,Unterhalt), das Einkommen

    wird durch die Steuerklassenänderung verringert.

    Und wer darunter leidet? Ja, die Kinder.

    edy
  • Hallo Clausutis,

    das wird jetzt länger, aber wir sind ja hier auch im Plausch, da kann man ja mal die unterschiedlichen Ansichten diskutieren

    Clausutis schrieb:

    Wespennest
    Schlechte Erfahrungen mit den staatenbildenden Insekten gemacht? Ich wundere mich immer wieder über deren schlechten Ruf... ;)

    Clausutis schrieb:

    Aus meiner Sicht macht es einen Unterschied, ob ich Steuern für die anonyme Allgemeinheit zahle, oder Unterhalt für mein eigenes Kind. Insofern gibt es tatsächlich Unterhaltspflichtige, die gerne Unterhalt zahlen - bei Steuern habe ich das noch nicht erlebt.
    Achwas, dann nimm halt die Hundesteuer - trotz Hund zahl ich die nicht gern. Das ist ja genau Merkmal einer Steuer - Abgabe ohne (bestimmte) Gegenleistung. Deswegen find ich es ja immer :cursing: wenn jemand sich hin stellt und sagt: wieso sollte ich den Dreck meines Hundes weg machen, ich zahl doch Hundesteuer....
    Und den Unterhaltspflichtigen, der gern Unterhalt zahlt, den musst Du mir zeigen. Ist genauso ein Fabelwesen wie ein Einhorn :D .
    Ich würde meinen Kindern lieber Naturalunterhalt gewähren (was ich ja faktisch neben dem Barunterhalt auch tue, wenn ich "Umgang" mit ihnen habe (wobei ich diese Formulierung schon grenzwertig finde..."Umgang haben" - hört sich an, wie eine Krankheit. Schleicht sich leider in den alltäglichen Sprachgebrauch ein, wenn man immer und überall damit belästigt wird (mit dem Wortungebilde!)).

    Clausutis schrieb:

    Die (BGH-)Rechtsprechung ist hinsichtlich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit sehr strikt. Wer vorträgt, nicht den Mindestunterhalt bedienen zu können, muss vortragen, ob er (oder sie) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um das Existenzminimum seines Kindes zu sichern. Dazu gehört nach obiger Rechtsprechung u.a. im Bedarfsfall eine Vollzeittätigkeit zuzüglich einer Nebentätigkeit. Das ist jedoch keine Erfindung einer UV-Kasse, sondern ist ständige Rechtsprechung, an denen sich die Vertreter der Kinder zu orientieren haben. Wenn der Pflichtige aufgrund seiner Erwerbs- bzw. Krankheitsbiographie vortragen (und belegen) kann, dass er unter Berücksichtigung dieser Biographie seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt, wird eine fiktive Einkommensanrechnung auch unterbleiben müssen - oftmals ist das natürlich ein Streitpunkt, der gerichtlich geklärt werden muss (Einzelfallprüfung).
    Die BGH-Rechtsprechung ist übrigens bei weitem nicht so strikt, wie die der OLGs. Der BGH hat OLG-Urteile schon mehrmals "abgemildert", u.a. weil die OLG mitunter übers Ziel hinausschießen und eben keine Einzelfallbetrachtung machen, sondern per Rasenmäherprinzip einfach fiktive Einkünfte ansetzen (oder wahlweise Abzüge nicht zulassen, z.B. für die eigene Altersvorsorge - lachhaft, wenn man sich das Gebrüll um die zukünftig noch mehr drohende Altersarmut anschaut!)
    Und eine Einzelfallprüfung kann (und will auch) weder die UV-Kasse, das Gericht oder gar der andere Elternteil haben. Die wollen einfach nur Unterhalt festsetzen, schnell und ebenso schnell vollstrecken.

    Clausutis schrieb:

    Dein Hinweis auf diejenigen, die ergänzende Sozialleistungen bekommen, betrifft doch in der Regel nicht diejenigen, die ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügen, denn diejenigen arbeiten schon. Und für diejenigen ist dieses Modell eine win-win-Situation: Durch die Anrechnung des geschuldeten Unterhaltes in der SGB II-Bedarfsberechnung hat der Pflichtige nicht weniger in der Tasche, der Berechtigte hingegen mehr (quasi zahlt der Staat hier über die Anrechnung den Unterhalt).
    Das ist - sorry - ein blödsinniges Geld aus der einen in die andere Tasche stecken...
    Dafür braucht man nicht eine teuer zwischengeschaltete Institution.
    Und nicht jeder Elternteil, der UV beantragt, "braucht" das Geld.
    Ich finde immer erstaunlich, dass nach dem Ende einer Partnerschaft plötzlich der (angeblich) Alleinerziehende alles bestimmen kann: wie viel der andere Elternteil nun arbeiten muss, was für eine Wohnung er maximal haben darf usw. usf.
    Ja, darf er gar nicht - aber dazu führt es, wenn nach einer Trennung plötzlich nicht etwa die tatsächlich veränderten Verhältnisse der Familie zugrunde gelegt werden.
    Also zwar (vielleicht) zwei Einkommen, aber u.U. geänderte Steuerklasse, höhere Abzüge, größere Ausgaben für Wohnkosten - vom Familieneinkommen müsste der Bedarf des Kindes abgeleitet werden, nicht vom Einkommen des nun gesteigert Erwerbspflichtigen.
    Da gibt es schon Rechenmodelle (auch in anderen Ländern, aber auch vom ISUV).
    So lange das Familienrecht nicht diesbezüglich gerechter (wie oft wurde in den letzten Jahren der Mindestunterhalt angehoben, wie oft der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen?) gestaltet wird, wird der Großteil nicht gern Unterhalt zahlen (es sei denn, die Ehemaligen können alles - so wie mein Ex und ich - in gemeinsamen Gesprächen regeln und auf die allseitigen Belange und Bedürfnisse wird Rücksicht genommen).
    Allerdings behaupte ich, dass Du solche Fälle (zumindest beruflich) gar nicht kennen kannst - weil diese Leute selten zum Jugendamt oder Gericht (und erst Recht nicht zum Anwalt) rennen.

    Clausutis schrieb:

    Vielleicht sollte ein jeder sich bemühen, nicht alles schwarz oder weiß zu sehen: Natürlich gibt es Pflichtige, die selbst bei größter Anstrengung nicht in der Lage sein werden, den Mindestunterhalt der Kinder zu erarbeiten. Natürlich gibt es Pflichtige, denen beispielsweise ein Nebenjob nicht zugemutet werden kann, weil deren Gesundheit das nicht zulässt, oder bei Ausübung eines Nebenjobs der regelmäßige Umgang mit den Kindern erschwert werden würde. Natürlich gibt es aber Pflichtige, die gar nicht arbeiten (wollen), lieber schwarz arbeiten, keinen Umgang zu den Kindern haben (wollen) usw. Jeder Fall ist ein Einzelfall im Unterhaltsrecht und muss entsprechend gewertet werden. Bei dieser Wertung vertritt jeder seinen Standpunkt, sucht Argumente, bietet Nachweise an und im Falle einer fehlenden Einigungsmöglichkeit muss schlicht das Gericht entscheiden.
    Bestimmt gibt es Pflichtige, die gar nicht arbeiten wollen. Ist ja schön für die anderen Elternteile dann, dass der Staat dann einspringt. Nur warum müssen die Pflichtigen, die nicht können, aber wollen würden, das ausbaden?
    Einzelfallbetrachtung? Noch so eine Märchenfigur? ;)

    Clausutis schrieb:

    Die UV-Kassen prüfen selbstverständlich anhand des BGB die Unterhaltsverpflichtung. Da das BGB jedoch (zu) wenig konkret regelt, regelt die Rechtsprechung den Großteil der Streitfragen und die Rechtsprechung mutet den Pflichtigen sehr viel (manchmal auch aus meiner Sicht zu viel) zu.
    Gut, dass Du noch den letzten Satz geschrieben hast...
    Nach meiner Meinung wendet die UV-Kasse immer nur die BGH-Urteile an, die Ihnen ermöglicht, den "Klienten" die Daumenschrauben noch fester anzulegen. Vom Rest haben sie - wie auch manche Anwälte - "noch nie was gehört" 8)
    Mitunter ja noch nicht mal was von einer 2 Jahresfrist für die Vorlage von Einkommensnachweisen.... :S

    Clausutis schrieb:

    Die Frage nach Sanktionen für "Umgangsboykott" ist wichtig und richtig, darf jedoch (nach derzeitiger Rechtslage) nicht mit den Unterhaltszahlungen vermengt werden.
    Schade aber auch. Auch da sind andere Länder ja Deutschland weit voraus - naja, wir hinken halt...

    @Euklid

    Auweia, nun hast Du das heilige Kalb verunglimpft ;)
    Für "gute Eltern" ist das eigene Kind (sind die eigenen Kinder) wichtiger und wertvoller als der Rest - wir leben in einer Welt, die Narzissmus fördert....
    Mal sehen, wie lange hier ein Shitstorm auf sich warten lässt.

    Ach, ist ja nur Plausch :D

    Gruß Tanja
  • Ich versuche es mal ohne Zitierfunktion (ist mir zu kompliziert).

    @ Euklid:
    Wenn Du an einem See stehst und zwei Kinder ertrinken, Du hast jedoch nur die Möglichkeit, eines (unter gleichen Rahmenbedingungen) zu retten. Welches rettest Du, Dein eigenes oder das fremde Kind?
    Natürlich ist kein Kind "wichtiger", aber sich emotional eher zu seinem Kind hingezogen zu fühlen, sehe ich nicht als "primitiv" an.

    @ KarlMarcks:
    Sollten die Gesetze reformiert werden? Ja, dringend! Die Gesetze hinken der gesellschaftlichen Entwicklung (Abkehr vom klassischen Residenzmodell, neue Betreuungsformen wie Wechselmodell, Nestmodell, erweiterter Umgang usw.) weit hinterher. Auch ist der Hinweis darauf, das bei Trennung das "gemeinsame" Haushaltsgeld erheblich sinkt, vollkommen richtig. Leider erkennen das viel zu wenige Eltern und erkennen nicht, dass nach einer Trennung beide (!) den Gürtel enger schnallen müssen. So lange die Gesetze jedoch nicht angepasst worden sind, sind diese anzuwenden. Das kann man ungerecht finden, ändert leider jedoch nichts daran.

    @ TanjaW9:
    Der Vergleich mit der Hundesteuer hinkt ebenso: Unterhalt hat nichts mit einer "Gegenleistung" zu tun, sondern soll dem Kind dienen. Dass viele Unterhaltspflichtige dies in Frage stellen, weiß ich, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Gesetzgeber dies so vorsieht. Gäbe es keine staatlichen Auffangmöglichkeiten, würden weitaus mehr Pflichtige weitaus mehr unternehmen, um ihre Kinder zu versorgen.

    Und ja, es gibt diese "Einhörner", häufiger als gedacht sogar. Oftmals aber nicht im Kontext mit staatlichen Leistungen, sondern wenn sich Ex-Partner untereinander auf einen geschuldeten Betrag einige können. Ein Teil solcher privaten Absprachen könnte auch "Naturalunterhalt" sein, etwa in den Fällen, in denen (mind.) ein erweiterter Umgang stattfindet. All das sind jedoch Absprachemöglichkeiten jenseits der staatlichen Leistungen und nur in den Fällen, in denen die Ex-Partner einigermaßen "erwachsen" auch die finanziellen Folgen ihrer Trennung besprechen können (wir sehen, die Zielgruppe wird merklich kleiner). So lange die Gesetzgebung der gesellschaftlichen Entwicklung hinterherhinkt (s.o.), bleibt der "Naturalunterhalt" in der Regel ohne Berücksichtigung.

    Wie hart der BGH inzwischen hinsichtlich fiktiver Einkünfte urteilt, kann man hier nachlesen: BGH FamRZ 2014, 1992
    Dennoch bleibt ein jeder Fall natürlich ein Einzelfall mit individuellen Erfordernissen / Hemmnissen.

    "Blödsinniges" von einer Tasche in die andere Tasche ist es übrigens nur, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil ebenfalls staatliche Leistungen erhält, sonst nicht. Aber im Grundsatz stimme ich Dir auch hier zu: Diese ganze Antragstellerei bei verschiedensten Behörden (Alg II, UHV, Kindergeld, Wohngeld usw.) ist nervig, kompliziert und unnötig. Man könnte alle staatlichen Transferleistungen zusammenfassen, wenn jemand SGB II / SGB XII-Leistungen erhält. Das würde alle Beteiligten erheblich entlasten.

    Auch hier nochmal: Ja, das Familienrecht muss reformiert werden und ist (oftmals) ungerecht, nicht zeitgemäß.
  • Hallo,

    die starre Unterhaltsregelung "einer zahlt der andere betreut" , entfaltet oft seltsame Blüten.

    Nehmen wir einen zahlenden Elternteil dem nur der Selbstbehalt bleib.

    Die Umgangskosten ( Fahrten zum Kind,Verpflegung für das Kind) sind kaum noch zu bewältigen.

    Ein extra Kinderzimmer noch unmöglicher.

    Der Staat möchte dass das Kind vom Einkommen der Eltern wie gewohnt profitiert also sein gewohntes "Umfeld" beibehält.

    Nur, beim betreuenden Elternteil wird es dies vorfinden. Beim Umgangselternteil erlebt es dann aber einen "Absturz".

    KM
  • Hallo Clausutis,

    da hast Du ja meine Kuh gut vom Eis geholt.
    Zitieren auf dem Handy find ich auch schwierig und ein Teil Naturalunterhalt (und Verzicht in der entsprechenden Höhe auf Barunterhalt) haben der Ex und ich auch vereinbart.
    Selbst in der kurzen Zeit, als er zusätzliche staatliche Leistung benötigte, kam das Amt nicht an mehr Geld ran. Liegt vielleicht an der Art der Unterstützung. Ist mir auch wurscht.
    Wir haben uns gerade vorhin erst wieder über unsere Beteiligung an den Klassenfahrtkosten geeinigt.
    Wenn der zahlende Elternteil nicht den Eindruck bekommt/hat, dass der betreuende Elternteil hauptsächlich seine Kosten mit dem Unterhalt deckt, wird das vielleicht auch nicht so schwer sein.
    Der Verweis auf die gesetzliche Pflicht ist wenig hilfreich, wenn im Gegenzug der andere (Betreuende) nicht seinen anderen Pflichten aus der Elternschaft nach kommt.
    Ob es einen direkten Zusammenhang zwischen Erschweren des Umgangs und der Unwilligkeit bei der Unterhaltszahlung gibt?

    Kannst Du mir bitte das Aktenzeichen des BGH-Urteils mitteilen? Ich habe zur Zeit wenig Zeit um zur Bibliothek zu gehen und zu forschen....
    Danke.

    Den Kindervergleich finde ich doof (es gibt einige Experimente zum - moralischen -Verhalten in "schwierigen" Situationen).
    Ich finde einen Vergleich "Lebensrettung" mit Unterhaltszahlung auch unter dem Aspekt dass einem "eigenes Blut" näher ist - irgendwie....
    Ich weiß nicht. Das hinkt noch mehr als der Steuervergleich....

    @ KM
    Den Quark mit dem Geschlechterkampf glaub ich nicht.
    Dazu fehlen (mir) Erfahrungen aus gescheiterten gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
    In der Rechtsprechung habe ich dazu bisher keine Unterhalts-, sondern nur Umgangsurteile gefunden.

    Gruß Tanja
  • Hallo,

    TanjaW9 schrieb:

    Den Quark mit dem Geschlechterkampf glaub ich nicht.

    Ich denke, alleine wenn die Medien falsch berichten wird die Stimmung angeheizt.

    In der Hauptsache Väter ( weil die Kinder öfters bei der Mutter wohnen), werden als Verweigerer dargestellt, ohne

    einen Beweis zu erbringen.

    Die Öffentlichkeit nimmt dies mangels Kenntnis als bare Münze.

    Feministinnen schlachten dies aus, gegen die Männer. (seht diese Väter/Männer).





    KM
  • Aus Erfahrung kann ich gerne berichten, dass unterhaltspflichtige Mütter nicht anders sind als unterhaltspflichtige Väter. Und ja, es gibt tatsächlich eine (nicht unerheblich große Anzahl) an Pflichtigen, die nicht zahlen wollen. Auch gibt es viele Pflichtige, die gar keinen Umgang mit ihrem Kind haben wollen, denen das Kind völlig egal ist.

    Wie gesagt, das Leben ist nicht immer schwarz oder weiß!

    BGH FamRZ 2014, 1992: Beschluss vom 24.09.2014, XII ZB 111/13
  • Was soll ich denken, wenn die Presse dazu schreibt? Heute wird ja von den Journalisten so viel unreflektiert einfach aus den anderen
    Käseblättern übernommen. In einigen hingeschmierten Artikeln steht ja hier und da ein Funken Wahrheit, wenn die unterhaltsbeitreibenden
    Behörden konstatieren, daß eben nicht alle auch leistungsfähig sind (Mindestlohn, Arbeitslosigkeit, etc.). Mit fiktivem Einkommen kann man natürlich jeden leistungsfähig machen und davon wird bei Jugendämtern und Gerichten ja reichlich Gebrauch gemacht.
    Ich knabbere jetzt wegen Alimentierung einer Mehrkindfamilie seit über 8 Jahren unter dem Selbstbehalt bei einem Einkommen um die 50.000 Euro pro Jahr und vom Rest soll ich den Umgang und eine entsprechend große Wohnung finanzieren (Kinder 100-120 Tage im Jahr bei mir). Nebenjob nach 48 Stunden Vollzeit in der Woche? Kein Problem, dann fällt der Umgang dafür am Wochenende aus und den Haushalt erledigt meine betagte Mutter.
    Ich spiele da nicht mehr mit. Mit der Mehrwehrtschöpfung für andere habe ich aufgehört. Warum soll ich auf Kosten meiner Gesundheit einen Geldwert erschaffen, den es in unserem gemeinsamen Haushalt vorher so nie gegeben hat? Die Kinder können von mir alles haben. Muß ja nicht immer Geld sein.
    Ich verweigere keinen Unterhalt, aber ich verweigere die Ausbeutung. Kosten, die meine Leistungsfähigkeit überschreiten, reiche ich an die
    Administrative durch. Sozialgerichtsverfahren sind kostenfrei, was man von Familiengerichtsverfahren gerade nicht sagen kann.
    Das es schwarze Schafe bei den Unterhaltspflichtigen gibt, ist unbestritten. Das wird aber sicher nicht den Großteil der Pflichtigen ausmachen.
    Wer mir das Gegenteil weismachen möchte, soll das bitte mit validen Daten belegen.
  • Hallo,

    Ich habe nicht immer recht,liege manchmal daneben.

    Beim Thema "zusammen wohnen" werden Synergie Effekte dem Pflichtigen , beim Unterhalt angerechnet.

    Hat der betreuende Elternteil 2 oder 3 Kinder, koennte man auch von Synergie reden, besonders bei kleinen Kindern. Die koennten/ werden auch mal bereits getragene Kleidung oder andere Sachen ihres Bruederchen/Schwesterchen auftragen.

    KM