Hallo zusammen,
Ich muß mir einfach mal Luft machen. Vielleicht kennt jemand so eine Situation.
Bei der Jugendamtsberechnung war es schon so, dass weder meine Söhne noch die Mutter mir irgendwas vorlegen wollten um nachrechnen zu können. Selbst als es vor Gericht ging wollte man zuerst nichts rausrücken. Erst nach gerichtlicher Aufforderung kamen Unterlagen ran die dann eine fehlerhafte Jugendamtsberechnungen belegten. Mein erster Sohn hat dann auf Unterhalt verzichtet nachdem er vom Studium in eine Ausbildung gewechselt ist und nun 85% der Verfahrenskosten für sein Verfahren tragen darf. Der zweite bleibt bei seinem Anspruch an dem auch nichts auszusetzen ist. Vor Gericht konnte der Unterhalt dann nicht komplett berechnet werden. Durch eine Einkommensänderung meinerseits konnte mein zweiter Sohn ein höheres Schüler BAföG nachträglich beantragen und das musste erstmal gemacht werden. Also gerichtlich festgelegt das ich einen kleinen vorbehaltlichen Unterhalt zahle und meinem Sohn alles zur Verfügung stelle damit er beantragen kann und dann zeitnah alles vor für eine neue Berechnung vorlegt. 3 Monate später wurde er dann gerichtlich angefragt wo die Unterlagen bleiben. Was dann kam war dann schon drei Monate alt und unvollständig. Man kann also immer noch nichts berechnen. Der Junge hat einen Anwalt der bei der Verhandlung anwesend war und auch alles mitgehört hat und höchstwahrscheinlich auch das Sitzungsprotokoll indem alles drinsteht. Er wohnt bei seiner Mutter die ja auch ein Interesse haben müsste das der Unterhalt geregelt wird und der volle Betrag gezahlt wird. In 8 Monaten endet sein Unterhaltsanspruch und und ich frage mich ob wir bis dahin durch sind.
Gruß Vejun
Ich muß mir einfach mal Luft machen. Vielleicht kennt jemand so eine Situation.
Bei der Jugendamtsberechnung war es schon so, dass weder meine Söhne noch die Mutter mir irgendwas vorlegen wollten um nachrechnen zu können. Selbst als es vor Gericht ging wollte man zuerst nichts rausrücken. Erst nach gerichtlicher Aufforderung kamen Unterlagen ran die dann eine fehlerhafte Jugendamtsberechnungen belegten. Mein erster Sohn hat dann auf Unterhalt verzichtet nachdem er vom Studium in eine Ausbildung gewechselt ist und nun 85% der Verfahrenskosten für sein Verfahren tragen darf. Der zweite bleibt bei seinem Anspruch an dem auch nichts auszusetzen ist. Vor Gericht konnte der Unterhalt dann nicht komplett berechnet werden. Durch eine Einkommensänderung meinerseits konnte mein zweiter Sohn ein höheres Schüler BAföG nachträglich beantragen und das musste erstmal gemacht werden. Also gerichtlich festgelegt das ich einen kleinen vorbehaltlichen Unterhalt zahle und meinem Sohn alles zur Verfügung stelle damit er beantragen kann und dann zeitnah alles vor für eine neue Berechnung vorlegt. 3 Monate später wurde er dann gerichtlich angefragt wo die Unterlagen bleiben. Was dann kam war dann schon drei Monate alt und unvollständig. Man kann also immer noch nichts berechnen. Der Junge hat einen Anwalt der bei der Verhandlung anwesend war und auch alles mitgehört hat und höchstwahrscheinlich auch das Sitzungsprotokoll indem alles drinsteht. Er wohnt bei seiner Mutter die ja auch ein Interesse haben müsste das der Unterhalt geregelt wird und der volle Betrag gezahlt wird. In 8 Monaten endet sein Unterhaltsanspruch und und ich frage mich ob wir bis dahin durch sind.
Gruß Vejun