Nach der Unfähigkeit des Jugendamtes kommt die Unfähigkeit des Kindes samt Anwalt und Mutter

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    • Nach der Unfähigkeit des Jugendamtes kommt die Unfähigkeit des Kindes samt Anwalt und Mutter

      Hallo zusammen,

      Ich muß mir einfach mal Luft machen. Vielleicht kennt jemand so eine Situation.

      Bei der Jugendamtsberechnung war es schon so, dass weder meine Söhne noch die Mutter mir irgendwas vorlegen wollten um nachrechnen zu können. Selbst als es vor Gericht ging wollte man zuerst nichts rausrücken. Erst nach gerichtlicher Aufforderung kamen Unterlagen ran die dann eine fehlerhafte Jugendamtsberechnungen belegten. Mein erster Sohn hat dann auf Unterhalt verzichtet nachdem er vom Studium in eine Ausbildung gewechselt ist und nun 85% der Verfahrenskosten für sein Verfahren tragen darf. Der zweite bleibt bei seinem Anspruch an dem auch nichts auszusetzen ist. Vor Gericht konnte der Unterhalt dann nicht komplett berechnet werden. Durch eine Einkommensänderung meinerseits konnte mein zweiter Sohn ein höheres Schüler BAföG nachträglich beantragen und das musste erstmal gemacht werden. Also gerichtlich festgelegt das ich einen kleinen vorbehaltlichen Unterhalt zahle und meinem Sohn alles zur Verfügung stelle damit er beantragen kann und dann zeitnah alles vor für eine neue Berechnung vorlegt. 3 Monate später wurde er dann gerichtlich angefragt wo die Unterlagen bleiben. Was dann kam war dann schon drei Monate alt und unvollständig. Man kann also immer noch nichts berechnen. Der Junge hat einen Anwalt der bei der Verhandlung anwesend war und auch alles mitgehört hat und höchstwahrscheinlich auch das Sitzungsprotokoll indem alles drinsteht. Er wohnt bei seiner Mutter die ja auch ein Interesse haben müsste das der Unterhalt geregelt wird und der volle Betrag gezahlt wird. In 8 Monaten endet sein Unterhaltsanspruch und und ich frage mich ob wir bis dahin durch sind.

      Gruß Vejun
    • Hallo,

      es stellt sich die Frage, ob Junior 2 eigentlich gar keinen Unterhaltsanspruch mehr hat und deswegen nichts vorgelegt wird.
      Oder ob die Mutter soviel mehr verdient als du, dass du weniger zahlen müsstest, als du momentan zahlst.
      Ist den vom Gericht festgelegt worden, dass Junior das Geld zurückzahlen muss, wenn die Berechnung ergibt, dass ihm weniger von deiner Seite aus zusteht.

      Warum ist er in 8 Monaten nicht mehr unterhaltsberechtigt?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      ich gehe davon aus, das sich mein Sohn im zweiten Ausbildungsjahr befindet. Das Zeugnis für das erste Ausbildungsjahr habe ich als Kopie bekommen. Die Ausbildung endet im Juli 2020, deswegen noch 8 Monate.

      Der Verdienst der Mutter wurde im Rahmen des gerichtlichen Weges auch vorgelegt und vom Gericht bei dem ich mit Sohn 1 saß ordentlich berechnet. Diese Vorarbeit wurde dann vom Gericht 2 übernommen. Die Söhne wohnen an verschiedenen Orten. Selbst eine Quote was seine Mutter und ich jeweils zahlen oder leisten müssen wurde festgelegt. Alles was fehlt, ist ein aktueller Kindergeldbescheid, wobei sich was geändert hat und seine nachträgliche Bafög Aktualisierung für das erste Ausbildungsjahr. Der Bafög Bescheid für das zweite Ausbildungsjahr liegt vor und dem kann man auch entnehmen, das sich für die Zeit davor eine Änderung ergeben hat. Nur nicht was genau. Es fehlen 2/3 der nötigen Unterlagen.

      Das was ich jetzt an Unterhalt zahle ist ein Betrag der noch lange nicht dem entspricht wie der Betrag den man mit den veralteten Zahlen hätte ausrechnen können. Es war ein Deal wofür er sich verpflichtete nicht den Betrag des ursprünglichen Titels vollstrecken zu lassen. Der wäre mehr als doppelt so hoch. Das wurde alles schön festgehalten. Auch das mein Miniunterhalt mit dem eigentlichen dann verrechnet wird.

      Auch wurde festgelegt das sich alle Beteiligten melden werden "sobald" die notwenidigen Unterlagen zur entgültigen Berechnung vorliegen. Meine waren immer zügig da. Ihm muß man hiterherschreiben und was kommt ist unvollständig.

      Was mich eben wundert, das sein Anwält der ihn vor Gericht vertreten hat, die Sache nicht so im Blick hat wie meine Anwältin. Auch ist komisch das er mir das unvollständige zuschickt und nicht wie mit dem Gericht abgesprochen dem Gericht.

      Ich denke, man wartet ab ob ein Zwischenzeugnis im Februar eintrudelt.

      Gruß Vejun