Ich habe eine Tochter, die 20 Jahre alt ist und das Down Syndrom hat.
Sie selbst spricht nur in einer Art, die nur einige Leute verstehen. Sie hat ihre eigenen laute.
Die Mutter und ich sind schon seit über 15 Jahre getrennt. Es gab schon mal eine Situation, in der mir gesagt wurde, das mein Kind mich nicht sehen wolle. Dieses ging bis vors Familiengericht, mit Gutachtern und allem. Damals waren selbst die Gutachter erstaunt darüber das dem so sein solle. Meine Tochter kam direkt zu mir und wir weiten vor Freude. Seit Februar 2019 sagt mir der neue Mann meiner Ex Frau, das mich mein Kind nicht mehr sehen will. Weder sehen noch sprechen oder sonstiges. Ich habe nur über ihn den Kontakt , da die Mutter jeden kontakt mit mir verweigert. Mir wurde am Anfang ein Video geschickt, wo sie gefragt wurde ob sie mich sehen will und da sagte sie nein. An ihrem Geburtstag sollte ich nicht kommen. Ich hatte ihr eine Nachricht geschickt, dass sie auch bei uns feiern könnte. Darauf bekam ich dann auch ein Video, wo die Mutter sie fragt ob sie bei uns feiern möchte, dieses verneinte meine Tochter und darauf gab ihr die Mutter high five L Das fand ich schon sehr traurig.
Jetzt aber mal zur Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Besuchsrecht einzuklagen oder sonstiges?
Im übrigen zahle ich auch schon seit je her den vollen Unterhaltssatz. Sie geht allerdings seit Mitte des Jahres in die Werkstätten. Gibt es das noch etwas was ich berücksichtigen sollte?
Sie selbst spricht nur in einer Art, die nur einige Leute verstehen. Sie hat ihre eigenen laute.
Die Mutter und ich sind schon seit über 15 Jahre getrennt. Es gab schon mal eine Situation, in der mir gesagt wurde, das mein Kind mich nicht sehen wolle. Dieses ging bis vors Familiengericht, mit Gutachtern und allem. Damals waren selbst die Gutachter erstaunt darüber das dem so sein solle. Meine Tochter kam direkt zu mir und wir weiten vor Freude. Seit Februar 2019 sagt mir der neue Mann meiner Ex Frau, das mich mein Kind nicht mehr sehen will. Weder sehen noch sprechen oder sonstiges. Ich habe nur über ihn den Kontakt , da die Mutter jeden kontakt mit mir verweigert. Mir wurde am Anfang ein Video geschickt, wo sie gefragt wurde ob sie mich sehen will und da sagte sie nein. An ihrem Geburtstag sollte ich nicht kommen. Ich hatte ihr eine Nachricht geschickt, dass sie auch bei uns feiern könnte. Darauf bekam ich dann auch ein Video, wo die Mutter sie fragt ob sie bei uns feiern möchte, dieses verneinte meine Tochter und darauf gab ihr die Mutter high five L Das fand ich schon sehr traurig.
Jetzt aber mal zur Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Besuchsrecht einzuklagen oder sonstiges?
Im übrigen zahle ich auch schon seit je her den vollen Unterhaltssatz. Sie geht allerdings seit Mitte des Jahres in die Werkstätten. Gibt es das noch etwas was ich berücksichtigen sollte?