Umgangsrecht bei einem Kind mit Down Syndrom?

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    • Umgangsrecht bei einem Kind mit Down Syndrom?

      Ich habe eine Tochter, die 20 Jahre alt ist und das Down Syndrom hat.
      Sie selbst spricht nur in einer Art, die nur einige Leute verstehen. Sie hat ihre eigenen laute.
      Die Mutter und ich sind schon seit über 15 Jahre getrennt. Es gab schon mal eine Situation, in der mir gesagt wurde, das mein Kind mich nicht sehen wolle. Dieses ging bis vors Familiengericht, mit Gutachtern und allem. Damals waren selbst die Gutachter erstaunt darüber das dem so sein solle. Meine Tochter kam direkt zu mir und wir weiten vor Freude. Seit Februar 2019 sagt mir der neue Mann meiner Ex Frau, das mich mein Kind nicht mehr sehen will. Weder sehen noch sprechen oder sonstiges. Ich habe nur über ihn den Kontakt , da die Mutter jeden kontakt mit mir verweigert. Mir wurde am Anfang ein Video geschickt, wo sie gefragt wurde ob sie mich sehen will und da sagte sie nein. An ihrem Geburtstag sollte ich nicht kommen. Ich hatte ihr eine Nachricht geschickt, dass sie auch bei uns feiern könnte. Darauf bekam ich dann auch ein Video, wo die Mutter sie fragt ob sie bei uns feiern möchte, dieses verneinte meine Tochter und darauf gab ihr die Mutter high five L Das fand ich schon sehr traurig.
      Jetzt aber mal zur Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Besuchsrecht einzuklagen oder sonstiges?
      Im übrigen zahle ich auch schon seit je her den vollen Unterhaltssatz. Sie geht allerdings seit Mitte des Jahres in die Werkstätten. Gibt es das noch etwas was ich berücksichtigen sollte?
    • Hallo und herzlich willkommen erstmal Ruzlo,

      entschuldige bitte, dass eine Antwort auf Deine sehr speziellen Fragen etwas länger dauert.
      Ich sammle erstmal, was ich verstanden habe und Du berichtigst, wenn etwas falsch ist, okay?
      Deine Tochter ist ja nun schon seit 2 Jahren volljährig.
      Ich gehe davon aus, dass sie auch weiterhin einen gesetzlichen Vertreter hat, also Betreuung eingerichtet ist?
      Ist das nur die Ex?
      Falls es noch keinen gibt (was ich mir nicht vorstellen kann), kannst Du das anregen.

      Was das Kontaktablehnen angeht: wenn ein nichtbehindertes volljähriges Kind den Kontakt zum anderen Elternteil ablehnt, kann man auch erst mal nichts machen.
      Will allerdings das erwachsene (auch behinderte) Kind Besuch vom anderen Elternteil haben, kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, dem anderen Elternteil kein wirksames Hausverbot erteilen (nur in ganz strengen Ausnahmefällen).

      Wie lief denn bisher der Kontakt/Umgang ab?
      Es kann ja irgendwas in den Augen Deiner Tochter vorgefallen sein, dass sie Dich tatsächlich derzeit nicht sehen will.

      Zu der Bemerkung, dass Du seit jeher den vollen Unterhaltssatz zahlst - was bedeutet das?
      Ab 18 ist die Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig und ich vermute, dass Deine Tochter auch Anspruch nach SGB XII hat. Der wäre vorrangig geltend zu machen - und erst dann kann der Sozialhilfeträger von Dir - nach Überleitung der Ansprüche - Kostenerstattung geltend machen.

      Zu den Leistungen nach SGB kann ich Dir im Detail aber nicht viel sagen, da sind andere hier eher die Spezialisten.

      Ich hätte auch noch den Tipp, dass Du Dich vielleicht mal auf der Seite der Lebeshilfe Deines Heimatortes informierst. Vielleicht findest Du da hinsichtlich Deiner Tochter noch den einen oder anderen Hinweis.
      Vielleicht sind auch die dortigen Ansprechpartner für die eine oder andere Frage Fachleute.

      Gruß Tanja