Gefälligkeitsbelege und Wertermittlung

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    • Gefälligkeitsbelege und Wertermittlung

      Hallo,
      ich befinde mich im lfd Scheidungsprozess und nun geht es um den Zugewinn. Ehezeit 20 Jahre
      Ich werde anwaltlich vertreten und habe auch einen Termin zur Besprechung aber wg Urlaub erst in 2 Wochen. Bisddahin würde ich mich gerne schon mal kundig machen.
      Die Vermögensaufstellung meines E x Mannes liegt vor . Eine Zettelsammlung, teilweise Vermerke ("seine Belege) auf Schmierzetteln.
      Kontoauszüge zum anfangsvermögen hat er zum Stichtag nicht, nur wesentlich ältere ( also schon Ehezeit)- rechnet sich er dann irgendwie aus :)
      Ebenso zu Fonds, Aktien usw. : Belege ca. 5 Monate vor der Ehe, vieles gab es zur Hochzeit aber nicht mehr, hat er flüssig gemacht

      Die Angaben zu erheblichen Wertgegenständen sind lächerlich. Die Werte hat er pie mal Daumen selbst geschätzt, bzw. als Belege seine Schmierzettel genommen. Seine Mutter hat ihm nun einen Darlehnsvertrag unterschrieben, sie hat sich angeblich eine hohe 5-stellige Summe 3 Monate vor der Hochzeit bei ihm geliehen. Erhöht sein Anfangsvermögen. Dieses Darlehen hats es nie gegeben. Als Beweise fügen sie dieses Schreiben an (in ausländischer Sprache) und 3 Kontoauszüge mit Kleinstsummen ( davon hat er ihr mal Werkzeuge und Ersatzteile für Haus gekauft und ins Ausland geschickt.) Von meinem Verständnis ist es schon formhalber nicht gültig : es gib kienen beweis, dass die Summe geflossen ist und dass sie zurückbezahlt wurde. 2. Die Glaubwürdigkeit meiner Schwiegereltern ist sehr fragwürdig, u.a. wg Scheinanmeldung in Deutschland mit Bezug von Leistungen, obwohl sie im Ausland leben. Ich würde soweit gehen, sie als Zeugin zu laden. Denke ich da richtig?
      Die Wertgegenstände hat er, wie gesagt selbstständig geschätzt, sowohl Anfangs - als auch Endwert. Einige hat er nun ins Ausland verkauft - zu einem Schrottpreise, obwohl sie extrem teuer sind. Der Käufer ist der Bruder seiner neuen Freundin, die auch überwiesen hat.- für mich Scheingeschäfte

      Es fehlen Lebensversicherungen, von anderen verkauften Dingen gibt es teilweise 2 Ausfertigungen von Kaufverträgen, leider hat er diese mal im Kopierer vergessen :) und ich konnte sie fotografieren. Selbstverständlich gibt er den niedrigeren an. Hier wurde ich den Käufer als Zeugen laden.

      Er hat in der Aufstellung andere Zahlen angegeben, als in den Kaufverträgen. Diese haben teilweise kein Datum :)

      Es wird so viel gelogen und falsch deklariert. Gibt es Chance geben diese falsche Aufstellungen vorzugehen?
      PS Ich hatte bei der Trennung meine pers. Papiere versteckt, hat er leider gefunden und mir gestohlen, Anzeige lief, wurde fallen gelassen, weil er sie mir nach 4 Wochen ( natürlich unvollständig) wiedergegeben hat. Ich habe somit null Anfangsvermögen :-((

      Ihr seht, ein ganz "Netter"

      Vielen Dank
    • Hallo,

      was das Darlehen angeht, er hat es vor der Hochzeit vergeben, so dass dieser Betrag nicht zum Heiratszeitpunkt zur Verfügung gestanden hat. Wenn er einen ordnungsgemäßen Darlehensverttrag mit Überweisung von Konto zu Konto und einer Rückzahlung während der Ehe - Überweisung von Konto zu Konto, dann müsste man darüber sprechen. Aber das würde ich erst einmal gelassen abwarten.

      Was die 2 Kaufverträge angeht: ich würde diese vorlegen und alle Verträge einfach als falsch und nichtig erklären, da du davon ausgehst, dass er das bei jedem Verkauf gemacht hat. Er soll die Kontoauszüge und die Adressen und Kontaktdaten der Käufer vorlegen. Damit diese im Zweifelsfall geladen und/oder eine eidesstattliche Aussage machen müssen.

      Wenn du weisst wo die Lebensversicherungen abgeschlossen sind bzw. wenn du Kontoauszuüge hast, aus denen ersichtlich ist, dass LV abgebucht sind muss er ja erklären, wo diese geblieben sind.
      a
      Kontoauszüge 5 Monate vor der Hochzeit würde ich als nicht existent ansehen. Da ein so langer Zeitraum zwischen Auszugsdatum und Hochzeit liegt. Deswegen ist hier der erste Kontoauszug nach der Eheschließung zu nehmen.

      Was deine Unterlagen angeht, wenn ihr nicht länger als 10 Jahre verheiratet wart, kannst du über die Bank kostenpflichtige Auszuüge erhalten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vielen Dank.

      Es gibt einen "Darlehnsvertrag" von den Eltern unterschrieben, aber keine Kontoauszüge, was er ihnen Geld überwiesen hat. Auch die "Rückzahlungen" sind lächerliche Summenund nicht komlette nachgewiesen. Ich möchte dies nicht akzeptieren. Daher meine Frage, ob man sie als Zeugen laden kann
      Wir waren 20 jahre verheiratet, die Bank hat mir bestätigt, dass sie mir keine Auszüge mehr geben können.


      Wenn jemand so viele falsche Angaben in einer Erklörung macht, bleibt das (neben der nicht geltenmachung) auch als straffrei? man kann doch nicht unterschrreiben, was nicht stimmt!!
    • KarlMarcks schrieb:

      Hallo,

      trinny schrieb:

      Seine Mutter hat ihm nun einen Darlehnsvertrag unterschrieben, sie hat sich angeblich eine hohe 5-stellige Summe 3 Monate vor der Hochzeit bei ihm geliehen
      um welche Summen geht es überhaupt, die dir bei einem Ausgleich zustehen könnten?

      edy
      Hallo . ist das wichtig, ob Belege anerkannt werden?. Der "Kredit "ist 25 TD€ . Nach den Belegen die überhaupt wirklich da sind und echt sind, Zugewinn mind 60 TD€, ich denke es ist noch viel mehr. Da sind noch nicht die Lebensversicherungen drin. Da kenne ich die genauen Werte nicht. Es es ist ja nicht so, dass ich nicht genauso mitgearbeitet hätte. Auch schon vor der Hochzeit hatten wir jahrelang gemeinsame Kasse, dh. mit verschiedenen Konten. Praktischerweise sind alle lfd. Sachen von meinem Konto bezahlt worden die großen Dinge dann von seinem Konto - und damit auf seinem Namen.
    • KarlMarcks schrieb:

      Hallo,

      Welche Werte (Höhe) hat er deiner Meinung nach ?

      Was hatte er am Hochzeitstag (geschätzt) ?

      edy


      Hallo Edy,

      vielen Dank für dein feedback. Mir geht es im Wesentlichen um die Frage, ob diese Beweise gültig sind . Bzw. ob man Zeugen laden kann, und welche Konsequenzen es für ihn hat, wen man dieses Scheindinge nachweisen kann
      Die Werte sind im Moment nicht klar, es sind mind. 70 Positionen, die wir prüfen müssen.
    • Ich würde mal so sagen:
      Belege werden anerkannt, wenn sie "plausibel" und "nachvollziehbar" sind.
      Da werden sich eure Anwälte solange beharken, bis man sich einigt.
      Irgendwelche "Schmierzettel" werden da sicherlich nicht akzeptiert.

      Wenn man sich letztendlich nicht einigt, muss ein Gericht entscheiden.
      Ich glaube nicht, dass da Zeugen geladen werden. Da muss es schon um sehr große Summen gehen.
      Aber man kann vermutlich schriftliche Erklärungen der Zeugen einreichen. Je unabhängiger die sind, umso besser.

      Man sollte sich das aber gut überlegen, wie weit man da geht, denn die Anwalts- und Gerichtskosten können schnell sehr hoch werden.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo,

      trinny schrieb:

      Hallo,
      [...]
      Die Vermögensaufstellung meines E x Mannes liegt vor . Eine Zettelsammlung, teilweise Vermerke ("seine Belege) auf Schmierzetteln.
      Kontoauszüge zum anfangsvermögen hat er zum Stichtag nicht, nur wesentlich ältere ( also schon Ehezeit)- rechnet sich er dann irgendwie aus :)
      [...] Seine Mutter hat ihm nun einen Darlehnsvertrag unterschrieben, sie hat sich angeblich eine hohe 5-stellige Summe 3 Monate vor der Hochzeit bei ihm geliehen. Erhöht sein Anfangsvermögen. Dieses Darlehen hats es nie gegeben.

      Vielen Dank
      zunächst fällt mir auf, dass das (vermeintliche) Darlehen vor der Eheschließung gewährt wurde....
      Somit sollte dieses vermeintliche Darlehen als Anfangsvermögen des Ehemannes nicht berücksichtigt werden können (da ja zu Beginn der Ehe nicht vorhanden).
      Wenn überhaupt etwas als "Anfangsvermögen" zurückgerechnet werden könnte, wären es die von Dir erwähnten Rückzahlungen:
      Die gehören aber zwingend auf den Prüfstand (ich würde dem, mit Hilfe Deines Anwaltes widersprechen)

      trinny schrieb:

      [...]
      Als Beweise fügen sie dieses Schreiben an (in ausländischer Sprache) und 3 Kontoauszüge mit Kleinstsummen ( davon hat er ihr mal Werkzeuge und Ersatzteile für Haus gekauft und ins Ausland geschickt.)[...]
      Der zukünftige EX muß/ müßte sich also mit seinen Eltern - außerhalb und losgelöst von eurem Zugewinn- und Versorgungsausgleiches - wegen "seinem" Geld auseinandersetzen ;)
      So zumindest meine Auffassung.

      Edith: hab gerade gelesen, das @AnnaSophie den selben Gedanken auch schon hatte....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Kakadu59 schrieb:



      zunächst fällt mir auf, dass das (vermeintliche) Darlehen vor der Eheschließung gewährt wurde....Somit sollte dieses vermeintliche Darlehen als Anfangsvermögen des Ehemannes nicht berücksichtigt werden können (da ja zu Beginn der Ehe nicht vorhanden).
      Wenn überhaupt etwas als "Anfangsvermögen" zurückgerechnet werden könnte, wären es die von Dir erwähnten Rückzahlungen:
      Die gehören aber zwingend auf den Prüfstand (ich würde dem, mit Hilfe Deines Anwaltes widersprechen)

      trinny schrieb:


      So zumindest meine Auffassung.

      Edith: hab gerade gelesen, das @AnnaSophie den selben Gedanken auch schon hatte....




      zum Anfangsvermögen zählen auch die Aussenstände. , um diese wird das Vermögen erhöht. D.h. die zum Stichtag der Eheschliessung bestehenden Forderungen gegenüber Dritten werden zum Vermögen hinzugezählt. Hätte er es nicht verliehen, hätte er es theoretisch nochgehabt. In unserem Beispiel 20 TD€, abzgl 3 x "Rückzahlungen"....