Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich starte mal direkt mit den aktuellen Fakten:
Ich selbst bin in zweiter Ehe seit 5 Jahren wiederverheiratet. Meine Frau hat ihr in erster Ehe abgebrochenes Studium wiederaufgenommen und aktuell noch nicht abgeschlossen. Sie hat aktuell kein Einkommen und ist freiwillig gesetzlich kranken- und pflege-versichert, d.h. ihre Beiträge zahle ich.
Sohn: 22 Jahre, hat zum WS2017 sein Studium in Konstanz aufgenommen und führt dort seinen eigenen Haushalt. Neben dem Unterhalt von 525€ zahle ich noch 25€ Anteil für Semestergebühren sowie 95€ Krankenkasse (PKV). Ob er von der KM das Kindergeld und weiteren Unterhalt bekommt, kann ich nicht sicher sagen, ist am Endes des Tages auch seine Verantwortung. Die Entwicklung dieses Falls hatte ich hier im Forum Anfang 2017 dargestellt und sehr viele wertvolle Hinweise erhalten. Nochmal Danke an alle Beteiligten!
Mit meiner Ex hatte ich 7 Jahre um das gemeinsame Haus verhandelt/gestritten. Das Thema ist seit 2016 Jahr durch, ich habe ihr und ihrem neuen Lebensgefährten meinen Anteil verkauft. Seid der Unterhalt Diskussion mit meinem Sohn Anfang 2017 war es eigentlich ruhig. Ich hatte meiner Tochter Unterhalt nach DDT Stufe 8 bezahlt, zusätzlich Schulgeld (365€/Monat), Ballett (45€).
Die KM ist seit Ende 2016 selbständige Physiotherapeutin und Heilpraktikerin. Was sie verdient weiß ich nicht. Der Wohnwert ihres Hauses wurde 2010 mit 1200€ angesetzt. Beim aktuellen Wohnungsmarkt würde ich es heute eher bei 1500€ sehen.
Aktuell geht es um meine Tochter:
Im Sommer ist sie 18 geworden und hat Abi gemacht. Sie lebt primär noch bei meiner Ex und weiß noch nicht so recht, was sie beruflich machen will. Wir haben ein gutes Verhältnis, meine Wohnung steht ihr offen, sie kommt in unregelmäßigen Abständen vorbei und bleibt meistens ein paar Tage.
Ich habe meiner Tochter kurz nach ihrem 18ten Geburtstag angeboten, den Unterhalt direkt an sie zu zahlen. Sie hatte, wie damals mein Sohn, Angst vor der Reaktion ihrer Mutter. Als Übergang habe ich noch 2 Monate DDT Stufe 8 abzüglich vollem KG an die KM überwiesen. Meine Tochter war in Ferien. Danach haben wir über ihre Zukunft gesprochen.
Da sie noch nicht genau weiß, was sie machen will, hat sie sich ein Jahr (wie ihr Bruder) Orientierung gewünscht. Au pair in den USA, Sprachreise, Jobben, Praktika, all das stand mal auf der Agenda. Sie hat ein gutes Abi gemacht, war nie ein Problemkind und grundsätzlich motiviert zu studieren. Ich habe ihr als G12er das Jahr Auszeit gegönnt und bin auch bereit das durch Unterhalt mit zu finanziert. Ich habe für dieses Orientierungsjahr 450€ angeboten und überweise das auch seit September auf ihr Konto. Ich habe ihr erklärt, dass es sich um eine freiwillig Leistung handelt und sie sich selbst darum kümmern muss, dass sie den Anteil ihrer Mutter selbst einfordert (falls die das auch fördern möchte). Ich habe ihr auch erklärt, dass es durchaus sein kann, dass sie von den 450€ noch einen Teil für Kost & Logis abtreten muss, solange sie noch zu Hause wohnt. Dann habe ich ihr geraten, sich doch einen Studienplatz zu besorgen, damit sie in das Studentenleben auch reinschnuppern kann. Das hat sie dann auch gemacht (ob das aus meiner Perspektive schlau war, wird sich noch zeigen, s.u.).
Sie hat mir von ihrer Mutter ausrichten lassen, dass ich das Geld schon am 25. des Monats an meine Tochter überweisen soll, dass die es dann noch vor Monatsende direkt an sie weiter überweisen kann … ich habe meiner Tochter dann nochmal deutlich gemacht, dass das Geld für sie bestimmt ist und nicht für ihre Mutter und bin natürlich nicht darauf eingegangen. Das Geld geht bei mir am letzten Tag des Monats raus. All das gefällt der KM natürlich nicht.
Anfang Oktober „warnte“ mich meine Tochter vor, dass sich ihre Mutter an das Jugendamt wenden will. Ich habe ihr erklärt, dass mich das nicht weiter beunruhigt, weil das JA nicht mehr für sie zuständig ist. Weiter bin ich nicht darauf eingegangen, weil ich davon aus ging, dass meine Tochter mit unserer Regelung einverstanden ist. Das das bei ihr zu Hause nicht auf Gegenliebe stößt, war uns beiden klar. Offensichtlich war der Druck dann aber so groß, dass sie sich hat dazu hinreißen lassen, zu einem Anwalt zu gehen. Der hat mir nun einen Brief geschrieben, dass es so natürlich nicht ginge und er erst mal meine Verdienstnachweise haben will um mir dann „zurufen“ zu können, was ich eigentlich zu bezahlen habe.
Davor hatte mich meine Tochter nicht „gewarnt“, ich habe ihr schon gesagt, dass ich darüber tief enttäuscht bin. Sie antwortete mir ein wenig verzweifelt, dass sie mittlerweile gar nicht mehr weiß, was sie tun soll. Sie hätte ihrer Mutter, dem Jugendamt und dem Anwalt weitergegeben, was ich ihr zum Thema Unterhalt erläutert habe, aber dann von JA und Anwalt zu hören bekam, dass das nur teilweise richtig sei.
Das ist der Knoten, den ich jetzt entflechten möchte.
Daraus ergeben sich nun meine Fragen an Euch im Forum:
Belastbarkeit „freiwillige Leistung“ im Orientierungsjahr. Mit meinem Rat zum (pro forma) Studienplatz habe ich mir natürlich im Nachhinein ein Eigentor geschossen. Ohne Studienplatz könnte ich das Thema wahrscheinlich mit einem Zweizeiler beenden. Wie würdet ihr in der Situation argumentieren?
Wenn es hart auf hart kommt, möchte ich mir vorher ein möglichst belastbares Bild meines Unterhalt Anteils erstellt haben. Dazu würde ich gerne nachvollziehen, wie in welcher Reihenfolge gerechnet wird.
Wie komme ich genau an das bereinigte Nettoeinkommen? Ich habe mir schon ein paar andere Fälle und Eure Antworten angesehen. Das beantwortet ein Teil meiner Fragen, aber nicht alle. Habe mir daher erlaubt im folgenden nochmal alles komplett darzustellen:
Steuerbescheinigung Vorjahr als Basis / 12 (schwankt von Jahr zu Jahr wegen hohem variablen Anteil) Für die Musterrechnung nehmen wir mal 5000€ an)
Abzüge:
Zum Anteil der KM würde mich interessieren, was man neben dem Wohnwert so hypothetisch bei ihrem Berufsstatus ansetzten würde.
Übergreifend würde mich noch interessieren, ob es (ggf. sogar im ISUV) einen Rechner / Software / Service gibt , mit dem man solche Szenarien durchrechnen kann. Die Jugendämter, Anwälte etc. werden das ja auch nicht mit dem Taschenrechner machen. (Bin selbst Informatiker und nutze/baue mir gerne Rechenmodelle um Szenarien und Varianten schnell erstellen zu können)
Ich hatte mal recherchiert und folgenden Rechner gefunden:
Link entfernt, da er auf gewerbsmäßigen Anbieter leitet (Villa).
Nicht schlecht gemacht, aber für meine Fragestellung noch zu grob, u.a. was mögliche Abzüge vom Netto angeht. Den Unterhaltsanspruch/Eigenbedarf der aktuellen Ehefrau kann ich auch nicht unterbringen. Die Komplexität des Themas Unterhaltsberechung ist mir schon klar. Das käme in der Umsetzung an eine Steuer SW wie WISO ran ...
Über eure Kommentare, Einschätzungen und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Micha
Ich starte mal direkt mit den aktuellen Fakten:
Ich selbst bin in zweiter Ehe seit 5 Jahren wiederverheiratet. Meine Frau hat ihr in erster Ehe abgebrochenes Studium wiederaufgenommen und aktuell noch nicht abgeschlossen. Sie hat aktuell kein Einkommen und ist freiwillig gesetzlich kranken- und pflege-versichert, d.h. ihre Beiträge zahle ich.
Sohn: 22 Jahre, hat zum WS2017 sein Studium in Konstanz aufgenommen und führt dort seinen eigenen Haushalt. Neben dem Unterhalt von 525€ zahle ich noch 25€ Anteil für Semestergebühren sowie 95€ Krankenkasse (PKV). Ob er von der KM das Kindergeld und weiteren Unterhalt bekommt, kann ich nicht sicher sagen, ist am Endes des Tages auch seine Verantwortung. Die Entwicklung dieses Falls hatte ich hier im Forum Anfang 2017 dargestellt und sehr viele wertvolle Hinweise erhalten. Nochmal Danke an alle Beteiligten!
Mit meiner Ex hatte ich 7 Jahre um das gemeinsame Haus verhandelt/gestritten. Das Thema ist seit 2016 Jahr durch, ich habe ihr und ihrem neuen Lebensgefährten meinen Anteil verkauft. Seid der Unterhalt Diskussion mit meinem Sohn Anfang 2017 war es eigentlich ruhig. Ich hatte meiner Tochter Unterhalt nach DDT Stufe 8 bezahlt, zusätzlich Schulgeld (365€/Monat), Ballett (45€).
Die KM ist seit Ende 2016 selbständige Physiotherapeutin und Heilpraktikerin. Was sie verdient weiß ich nicht. Der Wohnwert ihres Hauses wurde 2010 mit 1200€ angesetzt. Beim aktuellen Wohnungsmarkt würde ich es heute eher bei 1500€ sehen.
Aktuell geht es um meine Tochter:
Im Sommer ist sie 18 geworden und hat Abi gemacht. Sie lebt primär noch bei meiner Ex und weiß noch nicht so recht, was sie beruflich machen will. Wir haben ein gutes Verhältnis, meine Wohnung steht ihr offen, sie kommt in unregelmäßigen Abständen vorbei und bleibt meistens ein paar Tage.
Ich habe meiner Tochter kurz nach ihrem 18ten Geburtstag angeboten, den Unterhalt direkt an sie zu zahlen. Sie hatte, wie damals mein Sohn, Angst vor der Reaktion ihrer Mutter. Als Übergang habe ich noch 2 Monate DDT Stufe 8 abzüglich vollem KG an die KM überwiesen. Meine Tochter war in Ferien. Danach haben wir über ihre Zukunft gesprochen.
Da sie noch nicht genau weiß, was sie machen will, hat sie sich ein Jahr (wie ihr Bruder) Orientierung gewünscht. Au pair in den USA, Sprachreise, Jobben, Praktika, all das stand mal auf der Agenda. Sie hat ein gutes Abi gemacht, war nie ein Problemkind und grundsätzlich motiviert zu studieren. Ich habe ihr als G12er das Jahr Auszeit gegönnt und bin auch bereit das durch Unterhalt mit zu finanziert. Ich habe für dieses Orientierungsjahr 450€ angeboten und überweise das auch seit September auf ihr Konto. Ich habe ihr erklärt, dass es sich um eine freiwillig Leistung handelt und sie sich selbst darum kümmern muss, dass sie den Anteil ihrer Mutter selbst einfordert (falls die das auch fördern möchte). Ich habe ihr auch erklärt, dass es durchaus sein kann, dass sie von den 450€ noch einen Teil für Kost & Logis abtreten muss, solange sie noch zu Hause wohnt. Dann habe ich ihr geraten, sich doch einen Studienplatz zu besorgen, damit sie in das Studentenleben auch reinschnuppern kann. Das hat sie dann auch gemacht (ob das aus meiner Perspektive schlau war, wird sich noch zeigen, s.u.).
Sie hat mir von ihrer Mutter ausrichten lassen, dass ich das Geld schon am 25. des Monats an meine Tochter überweisen soll, dass die es dann noch vor Monatsende direkt an sie weiter überweisen kann … ich habe meiner Tochter dann nochmal deutlich gemacht, dass das Geld für sie bestimmt ist und nicht für ihre Mutter und bin natürlich nicht darauf eingegangen. Das Geld geht bei mir am letzten Tag des Monats raus. All das gefällt der KM natürlich nicht.
Anfang Oktober „warnte“ mich meine Tochter vor, dass sich ihre Mutter an das Jugendamt wenden will. Ich habe ihr erklärt, dass mich das nicht weiter beunruhigt, weil das JA nicht mehr für sie zuständig ist. Weiter bin ich nicht darauf eingegangen, weil ich davon aus ging, dass meine Tochter mit unserer Regelung einverstanden ist. Das das bei ihr zu Hause nicht auf Gegenliebe stößt, war uns beiden klar. Offensichtlich war der Druck dann aber so groß, dass sie sich hat dazu hinreißen lassen, zu einem Anwalt zu gehen. Der hat mir nun einen Brief geschrieben, dass es so natürlich nicht ginge und er erst mal meine Verdienstnachweise haben will um mir dann „zurufen“ zu können, was ich eigentlich zu bezahlen habe.
Davor hatte mich meine Tochter nicht „gewarnt“, ich habe ihr schon gesagt, dass ich darüber tief enttäuscht bin. Sie antwortete mir ein wenig verzweifelt, dass sie mittlerweile gar nicht mehr weiß, was sie tun soll. Sie hätte ihrer Mutter, dem Jugendamt und dem Anwalt weitergegeben, was ich ihr zum Thema Unterhalt erläutert habe, aber dann von JA und Anwalt zu hören bekam, dass das nur teilweise richtig sei.
Das ist der Knoten, den ich jetzt entflechten möchte.
Daraus ergeben sich nun meine Fragen an Euch im Forum:
Belastbarkeit „freiwillige Leistung“ im Orientierungsjahr. Mit meinem Rat zum (pro forma) Studienplatz habe ich mir natürlich im Nachhinein ein Eigentor geschossen. Ohne Studienplatz könnte ich das Thema wahrscheinlich mit einem Zweizeiler beenden. Wie würdet ihr in der Situation argumentieren?
Wenn es hart auf hart kommt, möchte ich mir vorher ein möglichst belastbares Bild meines Unterhalt Anteils erstellt haben. Dazu würde ich gerne nachvollziehen, wie in welcher Reihenfolge gerechnet wird.
Wie komme ich genau an das bereinigte Nettoeinkommen? Ich habe mir schon ein paar andere Fälle und Eure Antworten angesehen. Das beantwortet ein Teil meiner Fragen, aber nicht alle. Habe mir daher erlaubt im folgenden nochmal alles komplett darzustellen:
Steuerbescheinigung Vorjahr als Basis / 12 (schwankt von Jahr zu Jahr wegen hohem variablen Anteil) Für die Musterrechnung nehmen wir mal 5000€ an)
Abzüge:
- 150€ berufsbedingte Aufwände
- Meine PKV Beiträge? Selbstbeteiligung?
- 1000€ Altersvorsorge (gemäß Urteil vom OLG Koblenz vom 15.04.2010 (Aktenzeichen: 11 UF 506/09) die ich seid 2017 auf ein separates Sparbuch lege und nicht angerührt habe.
- Unterhalt für meine Ehefrau (Rang1?) mindestens 1300€ (oder gar halbes Netto?)
- Krankenkasse Ehefrau 430€
- Studienkosten Ehefrau ca. 50€
- Unterhalt Sohn 22/Student, eigener Haushalt (Rang4?) 550€
- PKV Sohn 95€
- PKV Tochter 156€
Zum Anteil der KM würde mich interessieren, was man neben dem Wohnwert so hypothetisch bei ihrem Berufsstatus ansetzten würde.
Übergreifend würde mich noch interessieren, ob es (ggf. sogar im ISUV) einen Rechner / Software / Service gibt , mit dem man solche Szenarien durchrechnen kann. Die Jugendämter, Anwälte etc. werden das ja auch nicht mit dem Taschenrechner machen. (Bin selbst Informatiker und nutze/baue mir gerne Rechenmodelle um Szenarien und Varianten schnell erstellen zu können)
Ich hatte mal recherchiert und folgenden Rechner gefunden:
Link entfernt, da er auf gewerbsmäßigen Anbieter leitet (Villa).
Nicht schlecht gemacht, aber für meine Fragestellung noch zu grob, u.a. was mögliche Abzüge vom Netto angeht. Den Unterhaltsanspruch/Eigenbedarf der aktuellen Ehefrau kann ich auch nicht unterbringen. Die Komplexität des Themas Unterhaltsberechung ist mir schon klar. Das käme in der Umsetzung an eine Steuer SW wie WISO ran ...
Über eure Kommentare, Einschätzungen und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Micha
smicha