Unterhalt alte und neue Kinder + Ehe

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    • Unterhalt alte und neue Kinder + Ehe

      Hallo zusammen,

      durch Google habe ich dieses tolle Forum hier gefunden nur leider finde ich keine auf mich passende Antwort.
      Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiter helfen :)

      So nun zu meinem Sachverhalt:

      Verdienst 1800 bis 1900€ Netto
      Kind Nr 1 ist 10 Jahre alt aus früherer Beziehung ohne Ehe, jedes zweite Wochenende bei mir
      Kind Nr 2 ist 4 Jahre alt aus aktueller Beziehung bzw. Ehe
      Kind Nr 3 ist 1 Jahr alt aus aktueller Beziehung bzw. Ehe

      Meine Frau ist derzeit in ihrer zweijährigen Elternzeit

      Mit meiner Frau wurde ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, welcher sich monatlich auf ca. 584€ beläuft
      Wir wohnen zur Miete und zahlen hierfür ca. 544€ warm.


      Bei den ganzen Unterhaltsrechnern im Internet werden leider viele Dinge nicht abgefragt bzw. nicht einleuchtend erklärt.

      Ich bin nach wie vor gewillt auch weiterhin Unterhalt für Kind Nr 1 zu bezahlen, allerdings höre ich nur noch von allen Ecken das dieser neu berechnet werden müsste.
      Zum Jugendamt möchte ich erstmal nicht, da die Damen mich damals schon mehr schlecht als recht aufgeklärt haben.
      Der Anwalt von Pro Familia konnte mir nicht weiter helfen.
      Und einen Anwalt fürs Familienrecht zwecks Berechnung möchte ich aufgrund der Kosten als letztes konsultieren.

      Ist hier evtl. jemand in einer ähnlichen Situation bzw. kann mir den Betrag richtig ausrechnen?


      Liebe Grüße und einen angenehmen Abend euch allen.
    • Hallo,

      als Erstes solltest du dich auf die Webseiten des für dich zuständigen OLG bewegen und dort die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle downloaden. Aus denen geht haargenau hervor wie dein unterhaltsrelevantes Netto berechnest.

      Unterhaltsrelevantes Netto = (Durchschnittliches Netto der letzten 12 Monate + Steuererstattungen - Steuernachzahlungen / 12) - Abzüge lt. Leitlinien

      Wenn du eine gerichtsfeste Berechnung kostenlos haben willst, empfehle ich dir "Familienrechtliche Berechnungen"
      von Beck Online zu bestellen. Ist ne Webanwendung. Der erste Monat ist gratis... Kündigung nicht vergessen... sonst kostet es.

      Mit der Software rechnen auch Anwälte. Die Unterhaltsberechnung berücksichtigt jedem Pi Pa Po. Auch Mangelfall... der bei dir eintreten könnte.

      Schneemann007 schrieb:

      Kind Nr 1 ist 10 Jahre alt aus früherer Beziehung ohne Ehe, jedes zweite Wochenende bei mir
      Kind Nr 2 ist 4 Jahre alt aus aktueller Beziehung bzw. Ehe
      Kind Nr 3 ist 1 Jahr alt aus aktueller Beziehung bzw. Ehe

      Meine Frau ist derzeit in ihrer zweijährigen Elternzeit


      Mit meiner Frau wurde ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, welcher sich monatlich auf ca. 584€ beläuft
      Die Kinder stehen im ersten Rang. Die Frau im zweiten Rang (da Kind 3 unter 3 Jahre ist, ist sie auch unterhaltsberechtigt).
      Die Bank steht in Rang 3.

      Schneemann007 schrieb:

      Mit meiner Frau wurde ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, welcher sich monatlich auf ca. 584€ beläuft
      Wir wohnen zur Miete und zahlen hierfür ca. 544€ warm.

      Der Kredit und was du Miete zahlst, sind für Kindesunterhalt nicht relevant (wäre nur relevant, wenn es sich um einen Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Dann würde aber gleich Wohnvorteil ins Spiel kommen.)

      Ich rechne mal fix. Unterhaltsrelevantes Netto = 1900.

      1.900 - 306 (Kind 1) - 254 (Kind 2) - 254 (Kind 3) = 1.086. 1.086 > 1.080 (Selbstbehalt)... kein Mangelfall. Zahlbetrag für Kind 1 = 306 EUR. Bei 1.800 dürfte ein Mangelfall entstehen.

      Sollte deine Ex für das 1. Kind einen gerichtlichen Unterhaltstitel haben und du willst eine Absenkung wegen Mangelfall musst du eine gerichtliche Abänderung beantragen. Sollte deine Ex einen JA Unterhaltstitel haben, kann der mit ihrer Zustimmung nach Unten geändert werden. Falls sie nein sagt, mußt du bei Gericht eine Abänderung beantragen. Wenn ein Titel besteht, gilt immer der Titel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Koala77 ()

    • Hallo,

      Wie Koala schon bei der Berechnung geschrieben hat, du bist 4 Personen unterhaltspflichtig. Den 3 Kindern, die im 1. Rang stehen und deiner Frau, die im 2. Rang steht und nur was bekommt, wenn noch Geld zur Verfügung steht.

      Du musst dein jahresnetto nehmen, dir steuererstattung addirren bzw. Die Steuernachzahlung abziehen. Den Betrag dann durch 12 Monate teilen. Das ist dein durchschnittliches Einkommen.
      Von diesem ziehst du 5 % ab oder nach Aufwand, dass hängt von dem OLG ab, wo das Kind wohnt.
      Rein theoretisch kannst du auch noch 4 % vom brutto als zus. Altersvorsorge abziehen. Aber zum einen musst du das Geld dann dafür sparen, beispielsweise mit einer RiesterRente und zum anderen wird das gerne bei einem mangelfall nicht anerkannt.
      Dann schaust du in die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle und ziehst von dem bereinigten netto die zahlbeträge für die Kinder ab.
      Hast du dann weniger als 1.080 € über bist du ein so genannter mangelfall.
      Und dann wird vom bereinigten netto dein Selbstbehalt abgezogen. Und der Restbetrag prozentual auf die Kinder verteilt. beispielsweise jedes Kind bekommt 80 % des ihm zustehenden Unterhaltes.

      Wichtig ist, gibt es für das älteste Kind einen Unterhaltstitel? Hab es darüber ein Urteil oder hast du eine Urkunde darüber unterschrieben? Wenn ja, dann kannst du den Unterhalt für das älteste Kind nicht ein Fach kürzen.
      Wasn dann gehen würde, wäre die Aufforderung an die Mutter nach neuberechnung den alten Titel herauszugeben. Wenn sie das nicht macht musst du Klage einreichen.
      Evtl. Könnt ihr auch Wohngeld beantragen oder aufstockendes hartz4 oder den kinderzuschlag.
      Wichtig wäre aber, dass der Titel geändert wird.
      Titulierter Unterhalt wird bei hartz4 vom Einkommen abgezogen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Koala77 schrieb:

      Hallo,

      als Erstes solltest du dich auf die Webseiten des für dich zuständigen OLG bewegen und dort die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle downloaden. Aus denen geht haargenau hervor wie dein unterhaltsrelevantes Netto berechnest.

      Unterhaltsrelevantes Netto = (Durchschnittliches Netto der letzten 12 Monate + Steuererstattungen - Steuernachzahlungen / 12) - Abzüge lt. Leitlinien

      Wenn du eine gerichtsfeste Berechnung kostenlos haben willst, empfehle ich dir "Familienrechtliche Berechnungen"
      von Beck Online zu bestellen. Ist ne Webanwendung. Der erste Monat ist gratis... Kündigung nicht vergessen... sonst kostet es.

      Mit der Software rechnen auch Anwälte. Die Unterhaltsberechnung berücksichtigt jedem Pi Pa Po. Auch Mangelfall... der bei dir eintreten könnte.

      Schneemann007 schrieb:

      Kind Nr 1 ist 10 Jahre alt aus früherer Beziehung ohne Ehe, jedes zweite Wochenende bei mir
      Kind Nr 2 ist 4 Jahre alt aus aktueller Beziehung bzw. Ehe
      Kind Nr 3 ist 1 Jahr alt aus aktueller Beziehung bzw. Ehe

      Meine Frau ist derzeit in ihrer zweijährigen Elternzeit


      Mit meiner Frau wurde ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, welcher sich monatlich auf ca. 584€ beläuft
      Die Kinder stehen im ersten Rang. Die Frau im zweiten Rang (da Kind 3 unter 3 Jahre ist, ist sie auch unterhaltsberechtigt).Die Bank steht in Rang 3.

      Schneemann007 schrieb:

      Mit meiner Frau wurde ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, welcher sich monatlich auf ca. 584€ beläuft
      Wir wohnen zur Miete und zahlen hierfür ca. 544€ warm.
      Der Kredit und was du Miete zahlst, sind für Kindesunterhalt nicht relevant (wäre nur relevant, wenn es sich um einen Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Dann würde aber gleich Wohnvorteil ins Spiel kommen.)

      Ich rechne mal fix. Unterhaltsrelevantes Netto = 1900.

      1.900 - 306 (Kind 1) - 254 (Kind 2) - 254 (Kind 3) = 1.086. 1.086 > 1.080 (Selbstbehalt)... kein Mangelfall. Zahlbetrag für Kind 1 = 306 EUR. Bei 1.800 dürfte ein Mangelfall entstehen.

      Sollte deine Ex für das 1. Kind einen gerichtlichen Unterhaltstitel haben und du willst eine Absenkung wegen Mangelfall musst du eine gerichtliche Abänderung beantragen. Sollte deine Ex einen JA Unterhaltstitel haben, kann der mit ihrer Zustimmung nach Unten geändert werden. Falls sie nein sagt, mußt du bei Gericht eine Abänderung beantragen. Wenn ein Titel besteht, gilt immer der Titel.

      AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      Wie Koala schon bei der Berechnung geschrieben hat, du bist 4 Personen unterhaltspflichtig. Den 3 Kindern, die im 1. Rang stehen und deiner Frau, die im 2. Rang steht und nur was bekommt, wenn noch Geld zur Verfügung steht.

      Du musst dein jahresnetto nehmen, dir steuererstattung addirren bzw. Die Steuernachzahlung abziehen. Den Betrag dann durch 12 Monate teilen. Das ist dein durchschnittliches Einkommen.
      Von diesem ziehst du 5 % ab oder nach Aufwand, dass hängt von dem OLG ab, wo das Kind wohnt.
      Rein theoretisch kannst du auch noch 4 % vom brutto als zus. Altersvorsorge abziehen. Aber zum einen musst du das Geld dann dafür sparen, beispielsweise mit einer RiesterRente und zum anderen wird das gerne bei einem mangelfall nicht anerkannt.
      Dann schaust du in die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle und ziehst von dem bereinigten netto die zahlbeträge für die Kinder ab.
      Hast du dann weniger als 1.080 € über bist du ein so genannter mangelfall.
      Und dann wird vom bereinigten netto dein Selbstbehalt abgezogen. Und der Restbetrag prozentual auf die Kinder verteilt. beispielsweise jedes Kind bekommt 80 % des ihm zustehenden Unterhaltes.

      Wichtig ist, gibt es für das älteste Kind einen Unterhaltstitel? Hab es darüber ein Urteil oder hast du eine Urkunde darüber unterschrieben? Wenn ja, dann kannst du den Unterhalt für das älteste Kind nicht ein Fach kürzen.
      Wasn dann gehen würde, wäre die Aufforderung an die Mutter nach neuberechnung den alten Titel herauszugeben. Wenn sie das nicht macht musst du Klage einreichen.
      Evtl. Könnt ihr auch Wohngeld beantragen oder aufstockendes hartz4 oder den kinderzuschlag.
      Wichtig wäre aber, dass der Titel geändert wird.
      Titulierter Unterhalt wird bei hartz4 vom Einkommen abgezogen.

      Sophie
      danke euch beiden für die Informationen.
      Ein Titel besteht nicht, da damals vom Jugendamt empfohlen wurde sich ohne diesen zu einigen.
      Es wurde lediglich die Vaterschaft schriftlich anerkannt.

      Da sich natürlich wie jedes Jahr die Beträge verändert haben, diesmal sogar zusätzlich zu Gunsten der Unterhaltspflichtigen ergeben sich natürlich ein paar neue Zahlen.

      Wie ich ja nun weiß sind sowohl der vorhandene Kredit als auch die Miete unrelevant.
      Meine Frau ist ja so gesehen auch nebensächlich da sie an zweiter Stelle steht.

      Aufgrund der neuen Zahlen ergibt sich nach meiner Berechnung nun folgende Pflicht:


      Netto: ca. 1900€
      Pauschalabzug: 95€
      Kind 1 - 11Jahre (damalige Beziehung): 244€ aufgrund Mangelfall
      Kind 2 - 4 Jahre (neue Beziehung): 202€ aufgrund Mangelfall
      Kind 3 - 1 Jahr (neue Beziehung): 200€ aufgrund Mangelfall
      Selbstbehalt: 1159€

      Sind meine Berechnungen soweit richtig?

      Sorry für meine verspätete Antwort.