Sportverein

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    • Hallo,

      meine Ex würde unsere Tochter gern im Sportverein anmelden. Dagegen habe ich prinzipiell nichts einzuwenden.

      Nach meinem Wissensstand sind die Kosten für den Sportverein (Jahresbeitrag 120 EUR / 10 EUR pro Monat) aus dem Kindesunterhalt zu zahlen und stellen keinen Mehrbedarf dar. Sehe ich das richtig?

      Auf der Anmeldung sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter notwendig. Durch Unterschrift werden beide Eltern also Vertragspartner des Sportvereins. Wenn meine Ex nun die Mitgliedsbeiträge nicht zahlt, kann sich der Sportverein sich an mich wenden. Das würde ich gern ausschließen. Ich möchte nicht Vertragspartner werden, aber es ermöglichen, dass meine Tochter den Sportverein besucht. Mir schwebt da die Idee einer Vollmacht vor ala "Hiermit bevollmächtige ich die Kindesmutter unsere Tochter im Sportverein an- und abzumelden...". Wie seht ihr das?

      Falls jetzt jemand sagt "ich soll mir nicht soviel Gedanken machen". Meine Angst ist nicht unbegründet. Meine Ex und ich haben seinerzeit unsere Tochter in der Kita angemeldet. Wir sind also beide Vertragspartner für die Gemeinde. Über die Kostenverteilung haben meine Ex und ich mich gestritten. Nach langem hin- und her gab es eine Einigung per Vergleich. Ich habe seitdem meinen Anteil immer pünktlich an die Gemeinde überwiesen. Meine Ex hat nun zu 09/2019 die Zahlung an die Gemeinde eingestellt. Ergebnis ist, dass die Gemeinde mich angeschrieben hat und von mir gefordert hat. Ich habe der Gemeinde mitgeteilt, dass meine Ex und ich uns auf eine Kostenverteilung geeinigt haben und nicht gezahlt. Anfang Oktober habe ich dann ein Schreiben bekommen, worin mir mitgeteilt wurde, dass mein Aktiendepot und sämtliche Sparkonten gepfändet sind. Giro hat man freundlicherweise offen gelassen. Durch die Pfändung hat man mich zur Zahlung gezwungen. Nach dieser Erfahrung würde ich gern vermeiden, dass ich gesamtschuldnerisch haftbar werde

      Viele Grüße
      Koala
    • Hallo,

      Ich würde das mit einer Vollmacht machen: hier mit bestätige ich, dass die Mutter von x berechtigt ist x im Sportverein anzumelden. Diese Vollmacht setzt voraus, dass Frau x die Beiträge selbst zählt und mir durch die Mitgliedschaft von x keine Kosten entstehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Koala,

      ich würde den Antrag für den Sportverein nicht mit unterschreiben (an Deiner Stelle). Schon gar nicht nach der Erfahrung in der Vergangenheit.
      Ich denke sogar, dass der Besuch eines Sportvereins (wenn es nicht eine "besonders risikobehaftete" Sportart ist) keine Angelegenheit der gemeinsamen sondern der Alltagssorge ist.
      Dennoch solltest Du Dich informieren, für welchen Sport (wann Training, wird Dein Umgangsrecht dadurch tangiert?) das Kind angemeldet werden soll.
      Und wenn Du schon eine Vollmacht ausstellst (was Du ja bei Alltagsangelegenheiten eigentlich nicht brauchst), dann so konkret wie möglich: Frau xxx wird von mir bevollmächtigt, die gemeinsame Tochter yyy beim Sportverein zzz zum Zwecke der Teilnahme am Sport aaa (wenn Du keinen monatlichen Wechsel des Sportes gut findest, sonst kannst Du das auch weglassen) anzumelden. Die Kosten dafür trägt Frau xxx.

      Zum Kitabeitrag: wenn die Ex leistungsfähig ist, könntest Du überlegen, ob Du Dir die Beträge von der Mutter wiederholst. Lohnt sich aber nur, wenn Du einigermaßen sicher bist, dass sie über dem angemessenen Selbstbehalt liegt und die Kitabeiträge noch eine Weile zu zahlen und die Beträge keine Peanuts sind. Dazu müsstest Du sie aber in Verzug setzen...
      Stichwort familienrechtlicher Ausgleichsanspruch.

      Gruß Tanja
    • Hallo Koala,

      die Frage ist doch vielmehr, warum der Sportverein die Unterschriften von beiden Eltern haben will. Das ist nicht üblich, normalerweise reicht eine Unterschrift aus, man benötigt auch keine Vollmacht. Wenn die das so machen, weil die Erfahrungen mit Alleinerziehenden haben, die nicht leistungsfähig sind und bei denen nichts zu holen ist, wird deine Vollmacht nicht ausreichen. Frag doch einfach mal beim Verein nach, was der Hintergrund ist und ob nicht auch eine Unterschrift ausreicht. Die haben sicher eine Geschäftsstelle, welche man anrufen kann.
    • Hi Max,

      zumindest habe ich schon mal in einem Eintrittsformular eines (eingetragenen) Vereins (Sport) in unserem Ortsteil folgenden Passus gefunden:


      Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch Ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften.
      Ich denke, dass 'sowas' immer üblicher wird (diese Beitrittserklärung enthält sogar den Passus, dass sie nicht bearbeitet wird, wenn dem Antrag kein Passfoto und Kopie einer Meldebscheinigung bzw. Ausweiskopie beigefügt ist...muss man halt pragmatisch denken: will ich mit denen über die Notwendigkeit und das gesetzliche Verbot den Kopierens (und Abspeicherns) von Ausweisdokumenten diskutieren oder will ich dass mein Kind Sport macht....).
      Ich würde an Koalas Stelle (der Streit um die Beteiligung an den Kitakosten wurde ja auch von der Mutter durch Fakten schaffen vorerst zu ihrem Vorteil entschieden) einen derartigen Antrag nicht unterschreiben, da bestimmt nirgends hervorgeht, dass eine zweite Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig ist.

      Die Mutter wird auch eher keine Zustimmung ersetzen lassen (müssen/können), wenn der Vater das Schreiben nicht unterzeichnet...keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung.

      Meine ich zumindest.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      eine einfache Möglichkeit wäre, je nach Ausgestaltung des Vertrages mit dem Sportverein, dass der TO mit der Mutter verabredet, dass sie ihm die 120€ vorab auf sein Konto überweist. Dann unterschreibt er den Vertrag. Sollte sie mal den Jahresbeitrag nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist zahlen, so kündigst er den Vertrag. Dafür muss der Vertrag aber den Passus enthalten, dass beide Sorgeberechtigten alleine Willenserklärungen für den anderen mit abgeben können.

      Zu deinem Passus: "die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter..." Da steht nicht, dass es beide sein müssen. Klingt wie Haarspalterein, aber vielleicht hat der TO auch ne Chance den Vertrag nicht mit zu unterschreiben. Wäre mit der Vorerfahrung sicher besser.
    • Hallo,

      ich habe mir die Satzung des Vereins durchgelesen. Es geht dem Verein ausschließlich darum um eine gesamtschuldnerische Haftung. Um nichts anderes. Ich werde hier eine Vollmacht ausstellen, in der ich meine Zustimmung erkläre, aber keine Zustimmung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung ausschließe.

      Zum Thema Kita-Beiträge

      Mein Anwalt hat heute entsprechende Klage bei Gericht eingereicht. Die Chancen, dass ich das Geld von meiner Ex wiederbekomme, sieht er sehr gut. Es existiert ein Vergleichsvorschlag von Ihr worin sie eine Kostenverteilung
      (exakte Summen für beide Seiten) vorschlägt. Dieser wurde im Sinne einer Einigung von mir angenommen.
      Leistungsfähig ist sie.

      Ich habe noch Forderungen gegen meine Ex. Diese sind schon etwas älter. Hab mich nie drum gekümmert, dass Geld reinkommt. Hat mein Anwalt im Zuge des Kita Themas nochmal geprüft und festgestellt, dass da eine Forderung dabei ist, welche sofort vollstreckbar ist. Er hat heute die Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt. O-Ton des Anwalts "Wer im Glashaus sitzt..."
    • Moin Koala,

      für das neue Thema hast Du den Anwalt nicht befragt, oder?
      Bei der Vollmacht so konkret wie möglich. Sonst wird aus dem 25 Euro sportliche Betätigung im Hopseclub nach ein paar Monaten voltigieren und Pferdepflege für 120... (überspitzt). Und dann kommt "Beteiligungswunsch" an den so hohen Kosten...
      "Deine" KM scheint ja ebenso "kreativ" zu sein wie "unsere"...

      Mit der Kita: schriebst Du ja schon damals, dass vermutlich auch dieser Streit gerichtlich entschieden werden müsse.
      Berichte bitte, wie es weiter geht.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      für das neue Thema habe ich meinen Anwalt nicht befragt. Ja, die KM ist kreativ. Allerdings dürfte die Kreativität rapide sinken, wenn bei Ihr die Vollstreckung der Altforderung eingeht. Damit rechnet sie mit Sicherheit nicht mehr und auf einen Schlag zahlen kann sie das mit Sicherheit nicht.

      Viele Grüße
      Predi