Schuldgeld steuerlich absetzen - was kommt dabei rum?

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    • Schuldgeld steuerlich absetzen - was kommt dabei rum?

      Hallo ihr Lieben,

      ich muss mich kurzfristig gerade mit der Frage auseinandersetzen, ob ich meinen Anteil am Schuldgeld selbst überweisen oder ihn meiner Ex-Frau überlassen soll (also das Absetzen meine ich, nicht das Begleichen des Betrages an sich). Mein Anteil wäre 900 Euro im Jahr. 30% davon 270 Euro, die ich absetzen dürfte. Die Frage ist jetzt, ob sich der "Kampf" darum lohnt, sprich, wieviel Euro Erstattung kann ich in etwa zurückerhalten, wenn ich das wirklich durchziehe? Für 10 oder 20 Euro mehr auf dem Konto möchte ich diese Schlacht ungern schlagen (meiner Ex ist es wohl sehr wichtig, möglichst viel absetzen zu können, auch wenn ich das größtenteils immer bezahle). Von daher würde mich interessieren, ob es eine Art Faustformel gibt, mit der man errechnen kann, ob diese 270 Euro den Braten fett machen oder eher nicht.

      Danke euch :)
    • Hallo Pagare
      Was das Absetzen des Schulgeldes Dir steuerlich bringt ist eine Sache Deines persönlichen Steuersatzes. Hast Du ein Programm um Deine Steuerklärung zu machne? Wenn ja gib doch einfach mal die Daten ein ( einmal mit Schulgeld, welches Du auf der Seite des Kindes einträgst) und einmal ohne, dann hast Du in etwas den Betrag den Du an Abzug des zu versteuernden Einkommen hast.

      LG Hugoleser
    • Hallo Pagare,

      für mich stellt sich da eher die Frage, auf welcher Grundlage Du das Schulgeld zahlst, sprich welchen (steuerlichen) Nachweis Du für die Höhe der Zahlungen hast.
      Üblicherweise stellt die Schule einen Beleg über das gezahlte Schulgeld aus. Wer hat diesen? Und von wem wurde die Zahlung an die Schule direkt überwiesen?
      Oder ganz klar, hast Du über 900 Euro einen Zahlungsbeleg direkt an die Schule?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja, hallo Hugoleser,

      erstmal danke für eure Antworten. Also ich benutze kein Programm für die Steuererklärung. Das läuft über einen Steuerhilfeverein. Und mein Berater hat sich glücklicherweise auch schon zurückgemeldet (was ich so gar nicht von ihm gewohnt bin, schon gar nicht am WE). Er meinte, er schätze die Rückerstattungshöhe auf etwa 50-70 Euro im Jahr.

      Die Grundlage ist ein Schreiben des bischöflichen Ordinariats Mainz mit beigelegtem SEPA-Lastschriftmandat, das sowohl an meine Ex-Frau als auch an mich rausging. Ich schätze mal, dieses Schreiben sowie der Kontoauszug müssten reichen oder? Evtl. würde ich ja auch jährlich eine Bescheinigung über den Betrag bekommen, ähnlich wie bei Spenden. Ich hatte gestern auch schon dort angerufen und gefragt, ob das für sie ein Problem darstellt, wenn das Schuldgeld von zwei Parteien kommt. Ist zwar mehr Aufwand für sie, aber machbar. Die Idee wäre also, dass ich das SEPA ausfülle und abgebe und sie ebenfalls.

      VG
      Pagare
    • Hallo Pagare,

      für Bayern hat das Landesamt für Steuern (Haufe-Link) voriges Jahr die Abzugsvoraussetzungen überarbeitet.
      Vermutlich gilt Ähnliches in Deinem Bundesland...
      Wenn die Schule Deines Kindes die gesetzlichen Voraussetzungen des 10 (1) Nr. 9 EstG erfüllt (was sicherlich Dein Berater vom LohnSteuerhilfeverein überprüft hat), dann sollte das Schreiben und der Kontoauszug reichen - vorausgesetzt, in dem Schreiben steht, dass es sich ausschließlich um Schulgeld handelt (und nicht um Kosten für Ernährung oder Schulmaterial etc. ...)

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      ja, ich denke auch, dass das reichen sollte. Es handle sich auch nicht um Essensgeld oder dergleichen.

      Noch ne andere Frage: Wisst ihr zufällig, ob ich bei der Berechnung des Anteils vom Sonderbedarf (ihr Nettogehalt gegenüber meinem Nettogehalt) die Unterhaltskosten von diesem Betrag erst abziehen darf?

      VG
      Pagare