Wegfall Kindergeld bei Student über 25 Jahre

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    • Wegfall Kindergeld bei Student über 25 Jahre

      Hallo,

      ich klinke das Thema mal aus dem anderen Thread aus, damit es nicht zu Durcheinander kommt.
      Hier noch mal meine Frage:
      Wenn mit 25 das Kindergeld wegfällt, muss das dann komplett von den Eltern übernommen werden (so sie genügend leistungsfähig sind), oder wird das noch irgendwie beim Bafög berücksichtigt?
      Wenn ich das richtig sehe, werden ja Krankenkasse und Pflegeversicherung komplett vom Bafög-Amt übernommen.
      Aber da das Kindergeld wegfällt müssen das die Eltern übernehmen. Ist das richtig?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,
      prima, dass Du das abgetrennt hast.

      Ja, der Wegfall des Kindergeldes ist voll von den Eltern zu tragen.
      Ab einem bestimmten Einkommen wird das Kindergeld ohnehin bei der Steuerfestsetzung angerechnet und die Eltern erfahren kindbedingte Entlastung durch den Ansatz des Kinderfreibetrages bei der Jahressteuer.
      Ab dem 25. Lebensjahr sind dann eben die finanziellen Belastungen steuerlich über die Ausbildungs- und Unterhaltskosten für eine unterhaltsbedürftige Person, für die weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag zur Verfügung stehen, anzurechnen. Unter Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltsbedürftigen Person.

      Man könnte auch annehmen, dass der Gesetzgeber den Gegenseitigkeitsparagraphen (1618a BGB) auch deswegen für die Kontrollrechte über das studierende Kind anwenden lässt, damit Eltern nicht bis in alle Zeit ihren Nachwuchs finanzieren müssen...
      Über die Kontrollrechte soll, wenn schon keine Einwirkung durch Erziehung mehr geht, wenigstens erreicht werden, dass die Eltern ein kleines Druckmittel (auf Schlendriane) haben....(so meine Interpretation eines BGB-Kommentars zum o.g. Paragraphen)

      Gruß Tanja

      Edit: Ergänzung um Bezüge (z.B. Bafög)
    • Aha, und was gilt genau?
      Muss der Betrag auch anteilig von den Eltern übernommen werden?
      Ich hatte es eben mal mit dem Bafög-Rechner getestet. Alles gleich gelassen und nur KK/Pflege hinzugenommen. Das wurde dann voll vom Bafög übernommen. Mein Anteil blieb gleich.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Ja, es geht um die 109 €.
      Wenn ich im Bafög-Rechner alles eingebe, einmal mit KK/Pflege, einmal ohne passiert folgendes:
      Der Bedarf erhöht sich entsprechend um 109 €.
      Dieser Betrag wird vollständig vom Bafög übernommen. Also BAföG-Anspruch auch um 109 € erhöht.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      wenn Dein Kind eine Versicherung in der (bzw. bis zu der) Höhe hat, wird die auch vollständig (in der tatsächlich zu zahlenden Höhe bis 109) gedeckt werden.
      Nur bei Kindern, die etwas mehr zahlen, sind die über 109 hinausgehenden Beträge dann (auch) von den insoweit leistungsfähigen Eltern zu tragen.
      Ich habe mich ausdrücklich nicht der Meinung von KM angeschlossen. ;)

      Gruß Tanja
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