Guten Abend,
heute habe ich folgende Fragen an das Forum:
Ich bin verheiratet und habe ein Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) mit meinem Mann gekauft, saniert und renoviert. Die Anzahlung an die Eigentümer zu Beginn hat jeder hälftig mit ca. 50.000 Euro bestritten. Ich aus eigenem Vermögen, mein Mann mit einer Schenkung seiner Eltern mit einem Pflichtteilsverzicht. Das tut nichts zur Sache.
Die beiden Kredite zu jeweils 150.000 Euro sind abbezahlt. Wir waren beide zu gleichen Teilen Kreditnehmer.
Im Grundbuch bin ich als alleinige Eigentümerin eingetragen, da es eine Tochter aus erster Ehe meines Mannes gibt. Selbst sind keine Kinder vorhanden und auch keine gemeinsamen.
Die Bank hat uns nun eine Löschungsbewilligung der Grundschuld der beiden Kredite zugesandt.
Meine Fragen sind wohl schon sehr spezifisch und ich habe keine Ahnung über Grundschuldrechte, aber vielleicht gibt es das eine oder andere, was mich vor Fehlentscheidungen bewahren könnte.
Im Falle einer Scheidung:
1. Wäre es vorteilhafter die Grundschuld der Bank im Grundbuch nicht löschen zu lassen, um meinen Mann in einem Scheidungsfall auszahlen zu können? Beide Kreditverträge liefen auf beide Namen. Damit meine ich, dass ich als Selbständige die Bank nochmals als Kreditgeber heranziehen könnte?
2. Eine Dachsanierung würde ebenfalls fällig werden, die ich im Scheidungsfall alleine bestreiten müsste, in diesem Fall ebenso lieber die Grundschuld im Grundbuch belassen, um einen Kredit bewilligt zu bekommen?
Im Falle eines Verkaufs:
1. Meine Information darüber ist diese, dass es besser wäre, keine eingetragene Grundschuld mehr im Grundbuch zu haben.
Im Falle einer Insolvenz meiner Selbständigkeit: wäre es wohl auch besser, keine Grundschuld eingetragen zu haben.
Im Falle meines Todes:
wäre es ohne eingetragene Grundschuld ein bereinigtes, sauberes Erbe ?
Oder könnte die Tochter aus erster Ehe meines Mannes meinen Erben, über eine auf beide
eingetragene Grundschuld noch Ansprüche stellen?
Das Thema ist ziemlich komplex und ich habe unbeantwortete Fragen ohne Limit.
Mir ist das Thema Grundschuld nicht geläufig. Worauf muss man in meinem Fall achten?
Und gibt es einen guten versierten Berater, den ich vertraulich zu Rate ziehen könnte.
Danke für Eure Antworten und Ratschläge Frau Free
heute habe ich folgende Fragen an das Forum:
Ich bin verheiratet und habe ein Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) mit meinem Mann gekauft, saniert und renoviert. Die Anzahlung an die Eigentümer zu Beginn hat jeder hälftig mit ca. 50.000 Euro bestritten. Ich aus eigenem Vermögen, mein Mann mit einer Schenkung seiner Eltern mit einem Pflichtteilsverzicht. Das tut nichts zur Sache.
Die beiden Kredite zu jeweils 150.000 Euro sind abbezahlt. Wir waren beide zu gleichen Teilen Kreditnehmer.
Im Grundbuch bin ich als alleinige Eigentümerin eingetragen, da es eine Tochter aus erster Ehe meines Mannes gibt. Selbst sind keine Kinder vorhanden und auch keine gemeinsamen.
Die Bank hat uns nun eine Löschungsbewilligung der Grundschuld der beiden Kredite zugesandt.
Meine Fragen sind wohl schon sehr spezifisch und ich habe keine Ahnung über Grundschuldrechte, aber vielleicht gibt es das eine oder andere, was mich vor Fehlentscheidungen bewahren könnte.
Im Falle einer Scheidung:
1. Wäre es vorteilhafter die Grundschuld der Bank im Grundbuch nicht löschen zu lassen, um meinen Mann in einem Scheidungsfall auszahlen zu können? Beide Kreditverträge liefen auf beide Namen. Damit meine ich, dass ich als Selbständige die Bank nochmals als Kreditgeber heranziehen könnte?
2. Eine Dachsanierung würde ebenfalls fällig werden, die ich im Scheidungsfall alleine bestreiten müsste, in diesem Fall ebenso lieber die Grundschuld im Grundbuch belassen, um einen Kredit bewilligt zu bekommen?
Im Falle eines Verkaufs:
1. Meine Information darüber ist diese, dass es besser wäre, keine eingetragene Grundschuld mehr im Grundbuch zu haben.
Im Falle einer Insolvenz meiner Selbständigkeit: wäre es wohl auch besser, keine Grundschuld eingetragen zu haben.
Im Falle meines Todes:
wäre es ohne eingetragene Grundschuld ein bereinigtes, sauberes Erbe ?
Oder könnte die Tochter aus erster Ehe meines Mannes meinen Erben, über eine auf beide
eingetragene Grundschuld noch Ansprüche stellen?
Das Thema ist ziemlich komplex und ich habe unbeantwortete Fragen ohne Limit.
Mir ist das Thema Grundschuld nicht geläufig. Worauf muss man in meinem Fall achten?
Und gibt es einen guten versierten Berater, den ich vertraulich zu Rate ziehen könnte.
Danke für Eure Antworten und Ratschläge Frau Free