Finanzen Trennung/Scheidung wie gehts nun weiter?

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    • Finanzen Trennung/Scheidung wie gehts nun weiter?

      Hallo zusammen,
      ich bin gerade ganz neu hier und muss mich gerade mit dem oben genannten Thema beschäftigen... Vielleicht weiß hier jemand Rat hat einen Tipp oder was auch immer, denn ich komme mir gerade total hilflos vor.

      Ich versuche mal meine Situation zu beschreiben. Mein Mann hat sich am letzten Freitag von mir getrennt und ist am Sonntag ausgezogen zu einer " Freundin"
      Zurück bleibe ich und unsere zwei Jungs im Altern von 4 und 6 Jahren.

      Mein Exmann und ich haben uns gemeinsam ein Haus gekauft (2012 für 90.000€ incl. Sanierungskredit) mit Stichtag der Trennung ist dieses Haus immer noch mit gut 71.000 € verschuldet.
      Mein Exmann und ich verdienen gleich gut und ich würde unser Haus gerne behalten, er möchte es nicht bzw. kann es sich bei seinem Lebensstandard gar nicht leisten.

      Weiß jemand vielleicht womit ich nun rechnen muss? Wie viel Geld ich ihm wegen dem Haus zahlen muss? Ob er mir eine Ratenzahlung verwehren kann?

      Ich weiß gerade absolut nicht weiter....

      Liebe Grüße

      Daniela
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Daniela,

      ich gehe mal davon aus, dass das Haus Euch beiden tatsächlich (lt. Grundbuch) jeweils zur Hälfte gehört.
      Wenn Du Dir das Haus tatsächlich allein leisten kannst, dann solltest Du überlegen, ob Dein Mann Dir seinen Anteil nicht entgeltlich im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung übertragen sollte.
      Das geht allerdings ohnehin alles nur mit Notar.
      Wer zahlt derzeit den Kredit und die lfd. Hauskosten?
      Die Kosten wären ja (zumindest im Innenverhältnis) jeweils zur Hälfte von Dir und zur anderen Hälfte von Deinem Mann zu tragen.
      Dein Mann kann dann demnächst (so er denn tatsächlich mindestens die Hälfte der Kosten trägt), eine Nutzungsentschädigung von Dir verlangen.

      Da das Thema Haus-Unterhalt-(Versorgungs- und Zugewinnausgleich) ein ziemlich Komplexes ist, würde ich empfehlen, alsbald einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Daniela,

      wenn ihr ein einer Zugewinngemeinschaft lebt ( Normalfall ohne Ehevertrag), dann wären folgende Werte

      wichtig:

      Wer hatte welche Werte am Hochzeitstag? du ? dein Bald-ex?

      Was hat das Haus z.Zt. für einen Verkehrswert? (was würde ein Verkauf einbringen ?).

      Was habt ihr beide z.Zt, an Werten? du? dein Bald-Ex ?

      KM
    • Hallo Daniela,

      das Thema Zugewinn ist eigentlich gar nicht so schwer, wenn man sich stur an die Berechnungsregeln hält. Für die (vermutlich) anstehende Scheidung wirst du eh einen Anwalt gebrauchen. Vorher kannst (solltest) du dich mit den Begriffen vertraut machen, damit du in etwa einen Überblick über eure (deine) Vermögenslage bekommst.

      1. Regel beim Zugewinn: Keine Werte separat betrachten, immer alle Vermögenswerte bzw. Schulden gegenüberstellen. Macht - am besten gemeinsam - eine Aufstellung.
      2. Stichtag für eure jeweiligen Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung.
      3. Stichtag für eure jeweiligen Endermögen ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.

      Alles, was in dieser Ehezeit vermögenstechnisch stattgefunden hat, gehört (bis auf wenige Ausnahmen) in die Aufstellung für den Zugewinnausgleich. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn. Wer den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte davon ausgleichen.

      Diese Aufstellung würde ich auf jeden Fall machen, damit klar ist, wie ein Zugewinnausgleich wahrscheinlich aussähe. Darüber hinaus könnt ihr aber eine Vereinbarung abschließen (Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung), eine andere Regelung zu treffen. Wenn zum Zeitpunkt der Scheidung der Zugewinn bereits erledigt ist, senkt das die Kosten (enorm) und schont die Nerven.

      Diese Vorgehensweise ist vor allen Dingen in Bezug auf die gemeinsame Immobilie vorteilhaft. Für den Zugewinnausgleich spielt es übrigens keine Rolle, ob euch das Haus gemeinsam oder einem allein gehört (weil es während der Ehezeit angeschafft wurde).

      Du kannst die geplante Übernahme des Hauses einfach mal durchrechnen. Der Kaufpreis wird indexiert (der Kaufpreis wird um die Preissteigerungsrate/Jahr erhöht). Sagen wir, der Wert wäre heute 120.000 Euro, minus Hypothek ca. 70 TEuro = tatsächlich vorhandenes Immo-Vermögen = 50 TEuro, also im Endvermögen für jeden von euch 25 TEuro. Für dich bedeutet das, dass du neben der Restverschuldung noch 25 TEuro für den Zugewinnausgleich aufbringen müsstest (= 95 TEuro). Du bekommst also für 95 TEuro ein 120 TEuro-Haus, ein Gewinn für dich von 25 TEuro. Genau den Gewinn zahlst du auch deinem Ehemann.

      Das Beispiel setzt voraus, dass keine weiteren Vermögen und Schulden vorhanden sind. Ob du das finanziert kriegst, hängt von deinem Einkommen und natürlich von der finanzierenden Bank ab. Zinsmäßig kannst du wahrscheinlich keinen besseren Zeitpunkt als jetzt finden.

      Viel Vergnügen beim Rechnen und Knobeln. Und Kopf hoch!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Daniela,

      ich habe vor kurzem aus das Haus von meiner Ex übernommen. Das rechtliche ist hierbei das kleinste Problem, wenn einer das Haus nicht haben will. Das weitaus größere Problem sind die Banken. Du wirst das bestehende Darlehn wohl übernehmen wollen, dem muss die Bank zustimmen. Außerdem musst du ihn auszahlen, dafür brauchst du ein neues Darlehn. Kannst du dir das leisten? Und selbst wenn du dass kannst ist viel wichtiger, ob die Bank auch denkt, dass du das kannst. Du solltest als erstes mit denen reden, denn von deren Antwort hängen die weiteren Schritte ab.
    • Hallo Max,
      na ja, so ähnlich schrieb ich das ja oben. Die Bank muss mitmachen. Für ein erstes Bankgespräch muss aber erst einmal der Finanzbedarf feststehen - und der ergibt sich u.a. aus der überschlägigen Zugewinnberechnung. Mein obiges Beispiel ging ja davon aus, dass bei beiden der identische Zugewinn entstanden ist. Das muss natürlich noch vernünftig gerechnet werden.

      Vor dem Bankgespräch sollte auch in etwa der Wert des Hauses feststehen. Die Bank will Sicherheiten, und das ist nun einmal in erster Linie das Haus. 90 TEuro kriegst du heute - mit sogar vernünftigen 3 % Tilgung - für 300 bis 400 Euro Belastung/Monat. Nach meiner Meinung dürfte das deutlich unterhalb der Miete für 3 Personen sein. Daniela schrieb, dass ihre Verdienste in etwa gleich gut sind.

      Lange Rede kurzer Sinn: Die Einkommenssituation dürfte nicht kritisch werden, vielleicht aber der Wert des Hauses. Für eine erste Einschätzung könnte Daniela 2 oder 3 Makler befragen (natürlich ohne Auftragserteilung!), sich vergleichbare Objekte im Immobilienmarkt anschauen, Bekannte fragen...

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      das siehst du leider nicht richtig. Meine Bank rechnet 3€/qm Zuführung zur Instandhaltungsrücklage ein, das kann auch ein großer Posten werden. Die Mutter wird zwei Kinder unterhalten müssen, ob die ihr den Unterhalt anrechen, ist fraglich.

      Man bekommt keinen Immobilienkredit, nur weil das billiger als Miete ist. Denn der Vermieter schreibt ein paar Monatsmieten ab, wenn die TO nicht zahlen kann, die Bank aber im Zweifel 90 TEUR, wenn das Haus in der Zwangsversteigerung nicht weg geht. Die Bank denkt auch in bilanzieller Sicht, die ist auch anders als deine verkürzte Sichtweise.
    • MaxMustermann schrieb:

      Man bekommt keinen Immobilienkredit, nur weil das billiger als Miete ist.
      Nee, natürlich nicht. Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Man bekommt den Kredit, wenn man Sicherheiten hat. Punkt. Da geht kein Weg dran vorbei. Nicht einmal ein 'verkürzter' :D Wenn das gegeben ist, dann wird geprüft, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit (durch sein Einkommen) auch zu bedienen. Dabei berücksichtigt sie natürlich mögliche weitere Belastungen bzw. Risiken (z.B. vorübergehende Arbeitslosigkeit oder langfristige Erkrankung) und natürlich auch die Instandhaltungsrücklage. Bei meinem Vergleich mit einer wahrscheinlichen Miete ging es doch nur darum, deutlich zu machen, dass die finanzielle Belastung nicht grad exorbitant hoch ist. Mehr nicht.

      Banken rechnen nicht pauschal mit 3 Euro/qm (für was eigentlich? Jahr? Monat?). Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Sicher kennst du auch die Peterssche Formel? Wie auch immer - je nach Alter und Zustand des Hauses kommen ganz unterschiedliche Berechnungen heraus. Ist doch auch logisch. Und Banken wissen das. Nach meiner Einschätzung denken Banken in erster Linie betriebswirtschaftlich, gewinnorientiert und risikobewusst. Das alles tun sie, um am Jahresende eine schicke Bilanz präsentieren zu können. Genau das ist auch ihr Job.

      Gruß
      Susanne
    • Susanne schrieb:

      Nach meiner Einschätzung denken Banken in erster Linie betriebswirtschaftlich, gewinnorientiert und risikobewusst.
      Auch dem würde ich widersprechen. Banken halten sich zuerst an Basel III. Nebenbei gibt es noch weitere Verordnungen. Die Bank prüft zuerst, ob man sich den Kredit leisten kann. Dazu ist eine Haushaltsrechnung vorzulegen. Wenn die nicht passt, ist Schluss. Und das muss die TO als erstes klären: passt ihre Haushaltsrechnung. Wenn nicht, braucht sie nicht weiter machen. Da sie den Lebensstil des Mannes anspricht, ist von dort nichts zu erwarten. Was sie an Vermögen hat, wird sie wissen. Also sind alle Zahlen in etwa bekannt.
    • MaxMustermann schrieb:

      Banken halten sich zuerst an Basel III.
      Hallo Max,

      gut, dass du das erklärt hast. Ich dachte immer, die 'Basels' regeln die Eigenkapitalquote der Banken, weil der Bankenaufsicht beim letzten Crash aufgefallen war, dass die Quote doch ein bissel niedrig war.

      Egal, für Daniela ist erst einmal wichtig, dass sie gewisse Informationen einholen muss, um ihre Situation einschätzen zu können und die Dinge, die sich aus dem Zugewinnausgleich ergeben. Zugewinn - darum geht's vorrangig.

      Gruß
      Susanne
    • Na ja, mein Spezialgebiet erst recht nicht. Ich hab mir das vor längerer Zeit mal von einem Banker (nur ein kleines Licht, Vorstand bei einer Genossenschaftsbank) erklären lassen (müssen ;) ).

      Aber ich hab mal meinen Freund, den Finanzminister gefragt:
      bundesfinanzministerium.de/Con…III-flash-infografik.html

      Mit Versicherungen erwischst du mich eiskalt, hab nur das Nötigste (Haftpflicht, Hausrat, Gebäude, KFZ).

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      wenn wir schon - so weit ab vom Thema und deswegen möglicherweise nicht unbedingt hilfreich für Daniela - bei dem Basel-Quark sind: Liquidation (der Banken) wäre auch noch ein Stichwort... aus diesem Grund durften Häuslebauer und - erwerber Anfang 2014 auch zittern, ob sie überhaupt noch Kredite bekämen.
      Eben weil die Banken aufgrund gestiegener Anforderungen an die Privatkreditvergabe schneller abgelehnt haben.

      @ Daniela, nur mal so am Rande: wenn es noch eine gute Vertrauensbasis gibt, dann gäbe es auch die Möglichkeit, das Zeug mit dem Zugewinn und einem eventuellen Versorgungsausgleich zu "schieben".
      Hier bekommst Du ja je nach eigener Erfahrung der Laien (außer auf ihrem persönlich betroffenen Teilgebiet) die unterschiedlichsten Ratschläge.
      Druck (auch zeitlicher) scheint mir ebenso wenig ein guter Ratgeber wie der Verweis auf sonst deutlich höhere Kosten.
      Meine (ausschließlich persönliche) Erfahrung ist, dass man fast alles irgendwie kompensieren kann - außer fundamentalen Vertrauensverlust.

      So lange Du hinsichtlich der Kosten und Eures Verhältnisses (klar, Verletzung...und sonst?) nichts sagen kannst, kann ich aufgrund der Posts, die gleich den Zug Zugewinn bestiegen haben, nix mehr sagen.
      Da bin ich raus, sowas gab es bei uns nicht ;) und ich kann auch gerade nicht in meinen TuSF-Vertrag schauen, ob wir den (neben dem Versorgungsausgleich) auch mal gleich ausgeschlossen haben....x Jahre nach der Trennung und y Jahre nach der Scheidung...

      Da ihr noch kleine Kinder habt, würde sich vielleicht auch hierüber eine Mediation anbieten?
      Der Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der Gerichte und irgendwelcher Behörden gibt es da schon einige.
      Leider braucht ihr aber für alle nach außen geltende Regeln bezüglich des Hauses den Notar. Der kann aber auch nichts machen, wenn die Bank Deinen Mann nicht aus der Haftung raus lässt und Du allein nach Basel III nicht genug eigenes "sicheres" Einkommen hast.

      Ich wäre an einer Rückmeldung von Dir noch interessiert.
      Gruß Tanja
    • Hallo Daniela,
      ich fürchte, du bist wegen der aus meiner Sicht abseits deiner Frage geführten Diskussion sprachlos geworden.
      Ich versuch`s mal etwas vereinfacht:
      Dein Mann muss während der Ehezeit einem Hausverkauf nicht zustimmen. Weigert er sich auch nach der Scheidung bleibt dir die Möglichkeit, die Teilungsversteigerung zu beantragen.
      Wenn du das Haus alleine übernehmen möchtest und er doch noch der alleinigen Übertragung zustimmt sieht die Rechnung wie folgt aus:
      Wert der Immobilie (hier als Beispiel 250 000 €) abzüglich Restschulden (ca. 70 000 €) = 180 000 €. Er hat in diesem Fall einen Anspruch auf 90 000 €.
      Nächster Schritt: Klärung mit dem Kreditgeber, ob er den laufenden Kredit um den Auszahlungsbetrag aufstockt und dich als alleinige Kreditnehmerin akzeptiert.
      Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Kreditnehmer hier mitspielt. Wenn das so ist wirst du vermutlich dein Vorhaben aufgeben müssen.
      Ach ja: Warum sollte dein Mann darauf eingehen, den ihm zustehenden Betrag in Raten von dir zu bekommen? Er wird doch künftig nicht mehr Miteigentümer des Hauses sein.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      erstmal danke für all eure Antworten. Ich muss das erstmal alles irgendwie verdauen... keine Ahnung.

      @Villa
      danke für deine Rechnung... zum Glück wären unsere zahlen nicht so gravierend wenn wir viel Glück haben würden wir vllt. 120.000 für unser altes zechenhaus kriegen und dies ist noch mit 71.000 verschuldet.... Warum er sich auf eine Ratenzahlung einlassen sollte? damit die Kinder wenigstens ihr zu Hause behalten.... weil sein Lebensstandard so hoch ist das er jetzt schon nicht weiß wie er mit dem Unterhalt von 595 Euro klar kommen soll....

      Liebe Grüße

      Dany
    • Hallo Daniela,

      das ist mehr als verständlich. Lass dir unbedingt die Zeit, die du brauchst. Versuch, mit deinem Nochmann im Gespräch zu bleiben und gemeinsam außergerichtlich eine Lösung zu finden. Irgendwann werdet ihr das regeln müssen. Das Haus ist euer gemeinsames Vermögen - und Vermögen gehört nun mal in den Zugewinn, so wenig attraktiv der Begriff auch erscheinen mag. Ein Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund kostet sicherlich geschätzt schon 4-5000 Euro, als Folgesache nach der Scheidung wird es noch teurer. Das schreit nach Einigung.

      @'Villa
      Bei deinem Beispiel würden wohl bei jedem die Alarmglocken angehen. Das wäre sicherlich nur schwer zu stemmen. Aber Daniela hatte doch schon in ihrem Eingangspost gesagt, dass der Kaufpreis (einschl. Sanierungskredit) 90.000 Euro betrug. Da ist der angenommene heutige Wert von 120.000 Euro realistischer.

      Gruß
      Susanne
    • Daniela1982 schrieb:

      Warum er sich auf eine Ratenzahlung einlassen sollte? damit die Kinder wenigstens ihr zu Hause behalten.... weil sein Lebensstandard so hoch ist das er jetzt schon nicht weiß wie er mit dem Unterhalt von 595 Euro klar kommen soll....
      Hallo Daniela,

      dazu möchte ich noch was sagen - ich verstehe, dass es Dein Wunsch ist, das Haus zu behalten.
      Allerdings solltest Du nicht Deinen Wunsch 1:1 auf die Kinder übertragen.
      Der Entschluss zum Kauf eines Hauses ist sicherlich nicht in Abstimmung und Mitverantwortung der Kinder geschehen (wenn ich richtig rechne, waren beide da noch gar nicht geboren - zumindest das Jüngste nicht) sondern ausschließlich durch die Ehegattten.
      Insofern teilen die Kinder auch in einer Trennungssituation nun mal das sozio-ökonomische Schicksal der Eltern.
      Wenn die Eltern es ermöglichen können und wollen (und zwar beide!), den Kindern das Haus zu erhalten, ist das bestimmt förderlich. Ansonsten gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtung, dass Dein Mann auf seine - aus der Ehe resultierenden - Rechte verzichten muss, damit Deine moralischen Ansprüche erfüllt werden.
      Was den Kindesunterhalt angeht: da hat der Gesetzgeber Dir als Alleinerziehende und Obhutgebende Möglichkeiten zur Erlangung des Unterhaltes an die Hand gegeben.
      Ein Berufen auf den 'hohen' Lebensstandart Deines Mannes ist weder ihm möglich, noch solltest Du es als Beschreibung heranziehen.
      Irgendjemand scheint auch den Kindesunterhalt berechnet zu haben? Zur (kostenlosen) Titulierung beim Jugendamt kannst Du ihn selbst auffordern.
      Ob er dann im Gegenzug einer (ratenweisen) Verrechnung mit dem auszugleichenden Teil oder der Nutzungsentschädigung (s.o.) zustimmt, könnt ihr ja gemeinsam vereinbaren.
      Freistellungen vom oder Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt wirken allerdings immer nur im Innenverhältnis. Und jeder Notar, der derartiges in einen Vertrag rund ums Haus aufnimmt, muss entsprechend belehren (und tut dies auch aus Haftungsgründen).

      Gruß Tanja