Hallo,
ich bin neu hier - daher bitte ich schon vorab um Verzeihung, wenn ich Fragen stelle, die in der Vergangenheit schon gestellt wurden...
Unseren Fall habe ich in der Konstellation in diesem umfangreichen Forum (Super!) noch nicht gefunden.
Situation:
Sohn meines LG (22) studiert im 6. Semester, lebt bei der Mutter. Kaum bis kein Kontakt zum Vater nach massiver Entfremdung, sehr strittige Trennungs- und Scheidungsphase mit allem, was dazu gehört, inkl. Sorgerechtsprozess.
[Alles vor meiner Zeit - ich kenne den Jungen nur von Bildern, er mag mich nicht kennen lernen.]
Finanzielle Angelegenheiten laufen über die Ex-Frau (dafür gibt es ein Schriftstück, auch, dass das Geld auf dem Konto der Ex landet).
Es gab sechs Semester lang Bafög, läuft jetzt aus. Mein LG hat den Rest Unterhalt gezahlt.
Ende August letzte UH-Zahlung, zeitgleich Anfrage an Sohn per Mail, wie es weitergeht (Master? Job?).
Rückantwort der Ex (!): Bachelor noch nicht abgeschlossen, dauert noch mind. ein Semester. Bafög-Verlängerung nicht beantragt, da sie einen anderen Job und damit ein anderes Einkommen hat (und vermutlich davon ausgeht, dass es kein Bafög mehr gäbe, wobei da ja das Einkommen aus 2017 zählt ).
Dann kam noch die Aufforderung, ab Oktober den vollen Unterhalts-Satz (statt Bafög und Unterhalt) zu zahlen. Die Ex kündigt an, sich zu melden, wie es weitergeht, wenn das Bachelor-Studium abgeschlossen sei.
Und nun?
Unterhaltspflichtig ist mein LG auf jeden Fall - das ist auch gar nicht die Frage. Auch Bafög-Verlängerung ist schwierig, wenn es nicht gewichtige Gründe gibt.
Aber für die Berechnung des Unterhalts und für die Berechnung des Anteils, den mein LG zahlen muss, braucht er ja die Einkommensunterlagen der Ex.
Nimmt man da die letzten zwölf Monate, egal, wann sie den Job gewechselt hat? Und bildet das Mittel? Oder projiziert man das aktuelle Gehalt auf die kommenden Monate?
Sie hat noch zwei Kinder aus einer neuen Beziehung (8 und 10 J). Inwiefern fließen die in eine Berechnung ein?
Viele Frage. Danke vorab für Eure Antworten!
Allerbeste Grüße
Caro
ich bin neu hier - daher bitte ich schon vorab um Verzeihung, wenn ich Fragen stelle, die in der Vergangenheit schon gestellt wurden...
Unseren Fall habe ich in der Konstellation in diesem umfangreichen Forum (Super!) noch nicht gefunden.
Situation:
Sohn meines LG (22) studiert im 6. Semester, lebt bei der Mutter. Kaum bis kein Kontakt zum Vater nach massiver Entfremdung, sehr strittige Trennungs- und Scheidungsphase mit allem, was dazu gehört, inkl. Sorgerechtsprozess.
[Alles vor meiner Zeit - ich kenne den Jungen nur von Bildern, er mag mich nicht kennen lernen.]
Finanzielle Angelegenheiten laufen über die Ex-Frau (dafür gibt es ein Schriftstück, auch, dass das Geld auf dem Konto der Ex landet).
Es gab sechs Semester lang Bafög, läuft jetzt aus. Mein LG hat den Rest Unterhalt gezahlt.
Ende August letzte UH-Zahlung, zeitgleich Anfrage an Sohn per Mail, wie es weitergeht (Master? Job?).
Rückantwort der Ex (!): Bachelor noch nicht abgeschlossen, dauert noch mind. ein Semester. Bafög-Verlängerung nicht beantragt, da sie einen anderen Job und damit ein anderes Einkommen hat (und vermutlich davon ausgeht, dass es kein Bafög mehr gäbe, wobei da ja das Einkommen aus 2017 zählt ).
Dann kam noch die Aufforderung, ab Oktober den vollen Unterhalts-Satz (statt Bafög und Unterhalt) zu zahlen. Die Ex kündigt an, sich zu melden, wie es weitergeht, wenn das Bachelor-Studium abgeschlossen sei.
Und nun?
Unterhaltspflichtig ist mein LG auf jeden Fall - das ist auch gar nicht die Frage. Auch Bafög-Verlängerung ist schwierig, wenn es nicht gewichtige Gründe gibt.
Aber für die Berechnung des Unterhalts und für die Berechnung des Anteils, den mein LG zahlen muss, braucht er ja die Einkommensunterlagen der Ex.
Nimmt man da die letzten zwölf Monate, egal, wann sie den Job gewechselt hat? Und bildet das Mittel? Oder projiziert man das aktuelle Gehalt auf die kommenden Monate?
Sie hat noch zwei Kinder aus einer neuen Beziehung (8 und 10 J). Inwiefern fließen die in eine Berechnung ein?
Viele Frage. Danke vorab für Eure Antworten!
Allerbeste Grüße
Caro