Hallo Kakadu,
wenn wir schon Erbsen zählen, dann richtig.
Ja, die Themenstarterin teile mit, dass keine Vollmacht bezüglich der Unterhaltsgeltendmachung vorliegt.
Noch nicht. Sowas kann man ja nachholen.
Ich sehe das auch so, dass unter normal agierenden Menschen Dinge ohne Anwälte und Gericht geregelt werden können.
Allerdings frage ich mich dann aber auch, warum sollte unter normal agierenden Menschen es nicht möglich sein, dass der, der sich in der Sache nicht für fit erachtet, eine Vollmacht an jemanden erteilt, der dafür als geeignet erscheint?
Mein großes Kind hat Vollmacht nicht nur mir gegenüber erteilt.
Und hier:
"Es ist ja nicht so, das der KV die Dinge nicht klären will (deshalb meine dringende Empfehlung die Schreiben ausschließlich an den Sohn zu richten)"
bin ich nicht ganz auf Deiner Linie.
Nicht der Vater fragt hier an, sondern die "Stiefmutter".
Auch wenn ich Caro (als ebenfalls Betroffene) verstehe.
Wäre mal interessant zu erfahren, ob darüber auch schon mal ein Gericht befunden hat. Also ob Auskünfte von der Mutter gegeben - z.B. die nach 1605 BGB - (statt vom Sohn) als nicht erteilt gelten.
Gruß Tanja
wenn wir schon Erbsen zählen, dann richtig.
Ja, die Themenstarterin teile mit, dass keine Vollmacht bezüglich der Unterhaltsgeltendmachung vorliegt.
Noch nicht. Sowas kann man ja nachholen.
Ich sehe das auch so, dass unter normal agierenden Menschen Dinge ohne Anwälte und Gericht geregelt werden können.
Allerdings frage ich mich dann aber auch, warum sollte unter normal agierenden Menschen es nicht möglich sein, dass der, der sich in der Sache nicht für fit erachtet, eine Vollmacht an jemanden erteilt, der dafür als geeignet erscheint?
Mein großes Kind hat Vollmacht nicht nur mir gegenüber erteilt.
Und hier:
"Es ist ja nicht so, das der KV die Dinge nicht klären will (deshalb meine dringende Empfehlung die Schreiben ausschließlich an den Sohn zu richten)"
bin ich nicht ganz auf Deiner Linie.
Nicht der Vater fragt hier an, sondern die "Stiefmutter".
Auch wenn ich Caro (als ebenfalls Betroffene) verstehe.
Wäre mal interessant zu erfahren, ob darüber auch schon mal ein Gericht befunden hat. Also ob Auskünfte von der Mutter gegeben - z.B. die nach 1605 BGB - (statt vom Sohn) als nicht erteilt gelten.
Gruß Tanja