Hallo,
ich war beim Anwalt um den Mindestunterhalt meiner Kinder titulieren zu lassen. Zuerst hieß es, Verfahrenskostenhilfe sei kein Problem. Dann, das ich Verfahrenskostenhilfe beantragen müsste und durch meine finanzielle Lage diese eh nicht bewilligt würde. Info: Wir sind bereits geschieden und die Kinder leben bei mir. Ein Kind hat mehr als 5000€ auf dem Sparbuch.
Daher folgende Fragen:
1. Wer bzw. im welchen Namen wird der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt? Ich habe es so gelesen, das wenn man noch nicht geschieden ist, im eigenen Namen ein Verfahren führt und nach einer Scheidung als gesetzlicher Vertreter des Kindes.
2. Wenn der Antrag als gesetzlicher Vertreter des Kindes gestellt wird, spielt dann mein Einkommen dabei eine Rolle?
3. Das Verfahren würde für beide Kinder gemeinsam geführt und nicht getrennt. Ist das Sinnvoll?
MfG