Guten Tag liebe Forumsmitglieder ,
ich möchte gerne zu folgendem Sachverhalt Eure Mithilfe : meine Tochter aus erster Ehe befindet sich im 2. Ausbildungsjahr und wird Ende November diesen Jahres volljährig .
Ein Fachanwalt für Familienrecht hat zu Beginn der Ausbildung anhand meiner damals aktuellen Zahlen , Daten , Fakten und der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungsvergütung meiner Tochter den bis zum 18. Geburtstag fälligen Unterhalt berechnet .
Unter Annahme gleichbleibender Zahlen - außer natürlich der im 2. Ausbildungsjahr höheren Vergütung - hat er mir nach dem 18. Geburtstag bis zum Ende der Ausbildung einen Unterhalt von 52,00 Euro prognostiziert ... soweit so gut . Jetzt habe ich aber erfahren , das meine Tochter schon im ersten Ausbildungsjahr mehr Lohn erhalten hat , als im Ausbildungsvertrag steht und zwar durch Überstunden , vor allem am Wochenende ( auf freiwilliger Basis , also ohne Zwang und Aufforderung dazu ) .
Auch meine finanzielle Situation hat sich durch einen Umzug verändert - ich zahle jetzt doppelt so viel Miete und natürlich auch höhere Nebenkosten wie bisher ( Wir bewohnten mit insgesamt 4 Personen eine 2-Zimmer Wohnung mit 53 qm ) .
Wird denn bei einer neuerlichen Unterhaltsberechnung a) der höhere bzw. tatsächliche Lohn anhand der Vergütungsabrechnungen meiner Tochter und b) meine höheren Ausgaben für die Miete und Nebenkosten berücksichtigt ?
Ich habe mich meiner Zahlungsverpflichtung immer gestellt und werde dies natürlich auch weiter hin tun so lange dies erforderlich ist , aber ich bin natürlich auch über jeden Euro der mir und meiner Familie übrig bleibt froh und dankbar .
Ach ja , noch etwas : darf ich als Unterhaltleistender eigentlich auch Auskünfte über die Einnahmen meiner EX-Frau erhalten oder muß immer nur ich als Zahler "die Hosen runter lassen" ?
Ich bedanke mich schon im Voraus für's lesen und kommentieren und falls noch weitere Infos notwendig sind , werde ich diese gerne nach reichen .
Es grüßt recht freundlichst
- der Rosenkohlhasser -
ich möchte gerne zu folgendem Sachverhalt Eure Mithilfe : meine Tochter aus erster Ehe befindet sich im 2. Ausbildungsjahr und wird Ende November diesen Jahres volljährig .
Ein Fachanwalt für Familienrecht hat zu Beginn der Ausbildung anhand meiner damals aktuellen Zahlen , Daten , Fakten und der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungsvergütung meiner Tochter den bis zum 18. Geburtstag fälligen Unterhalt berechnet .
Unter Annahme gleichbleibender Zahlen - außer natürlich der im 2. Ausbildungsjahr höheren Vergütung - hat er mir nach dem 18. Geburtstag bis zum Ende der Ausbildung einen Unterhalt von 52,00 Euro prognostiziert ... soweit so gut . Jetzt habe ich aber erfahren , das meine Tochter schon im ersten Ausbildungsjahr mehr Lohn erhalten hat , als im Ausbildungsvertrag steht und zwar durch Überstunden , vor allem am Wochenende ( auf freiwilliger Basis , also ohne Zwang und Aufforderung dazu ) .
Auch meine finanzielle Situation hat sich durch einen Umzug verändert - ich zahle jetzt doppelt so viel Miete und natürlich auch höhere Nebenkosten wie bisher ( Wir bewohnten mit insgesamt 4 Personen eine 2-Zimmer Wohnung mit 53 qm ) .
Wird denn bei einer neuerlichen Unterhaltsberechnung a) der höhere bzw. tatsächliche Lohn anhand der Vergütungsabrechnungen meiner Tochter und b) meine höheren Ausgaben für die Miete und Nebenkosten berücksichtigt ?
Ich habe mich meiner Zahlungsverpflichtung immer gestellt und werde dies natürlich auch weiter hin tun so lange dies erforderlich ist , aber ich bin natürlich auch über jeden Euro der mir und meiner Familie übrig bleibt froh und dankbar .
Ach ja , noch etwas : darf ich als Unterhaltleistender eigentlich auch Auskünfte über die Einnahmen meiner EX-Frau erhalten oder muß immer nur ich als Zahler "die Hosen runter lassen" ?
Ich bedanke mich schon im Voraus für's lesen und kommentieren und falls noch weitere Infos notwendig sind , werde ich diese gerne nach reichen .
Es grüßt recht freundlichst
- der Rosenkohlhasser -