Bafög 2019 welche Änderungen bei Freibeträgen

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    • Bafög 2019 welche Änderungen bei Freibeträgen

      Hallo liebes Forum,

      ich konnte nicht herausfinden welche Änderung sich beim BAFÖG 2019 für mich ergibt.
      Wie ist der Freibetrag für einen ledigen und einen verheirateten Unterhaltspflichtigen gestiegen?

      Mein Kind studiert ab Oktober im 3. Semester an der HU in Berlin. Von den 6 Klausuren hat es gerade mal 2 geschafft. Die anderen wurden einfach nicht angetreten weil man sich zu spät eingeschrieben hat bzw. sind nicht bestanden.
      Nun ist das WG Zimmer nur noch bis Oktober (sind ja nur noch wenige Tage) verfügbar und der Plan ist vom 250 Km entfernten Heimatort das Studium in Berlin weiterzuführen. Ich habe ihm Hilfe bei der Miete angeboten die es ihm ermöglichen sollte in Berlin weiterzustudieren.
      In erster Linie will ich ihm helfen. Das ist ja mein Job :) Aber er nimmt keine Beratung an und meint dass das so einfach läuft er die 4 Prüfungen nachholen will und eben so weitermacht.
      Wenn er zielstrebig studiert ist ja alles Okay und ich weiß ja auch dass in der Regelstudienzeit an der HU in Berlin nur 30 % der Studenten ihr Studium beenden. Das wäre für mich auch noch Okay. Ich sehe hier allerdings mehr ein Bummelstudium.

      Was kann ich tun. Was für Unterlagen kann ich von ihm verlangen?

      Vielen Dank für Eure Hilfe

      Torben
    • Hallo Torben,

      hier mal der Link zum BMBF wegen der Bafög-Änderungen.
      und hier noch einer
      und noch einer

      Wie alt ist Dein Sohn noch mal?
      Ich glaube, Dein Job als Papa ist derzeit: darauf vertrauen, dass er sich rechtzeitig meldet, wenn er Deine Hilfe will und braucht. ;)
      Zahlst Du denn noch Unterhalt (Du wolltest doch wegen gesunkenem Einkommen Anpassung beim BafögAmt beantragen lassen?)? Wenn nicht, wird es schwer mit dem Verlangen irgendwelcher Auskünfte.
      Ansonsten hast Du ein Kontrollrecht.
      Aber welche Unterlagen beim Studium kokret gefordert werden dürfen, weiß ich nicht. Das kann Dir bestimmt noch jemand hier sagen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Kinder sollen/müssen ihr Studium/Ausbildung zielstrebig absolvieren.
      Es gibt einen Musterstudienplan, der aussagt, in welchem Semester wieviele Kurse zu absolvieren sind, um in der Regelstudienzeit fertig werden zu können. Normalerweise sind das 6-8 Kurse/Prüfungen pro Semester.
      Bei 1-2 Semester mehr wird niemand etwas sagen.
      Aber, das Bafögamt verlangt zu Beginn des 4. Semesters Leistungsnachweise über absolvierte Prüfungen im Verhältnis zu den Kursen des Musterstudienplanes. Wenn man - ohne Grund, z. B. Krankheit etc. - zuviele Prüfungen nicht absolviert hat, wird das Bafög erst mal gestrichen.

      Wenn Junior 6 Prüfungen hätte schreiben müssen, in dem Semester, und nur 2 erfolgreich absolviert hat, hat er ja noch die Möglichkeit die anderen 4 im Nachprüfungszeitraum zu absolvieren. Meist sind diese Nachprüfungen am Ende des Semesters (hier bis 30.09.) oder in den ersten Wochen des neuen Semesters (hier bis Mitte/ende Oktober).

      Ich würde Junior bitten mir die absolvierten Kurse zu zeigen/zukommen zu lassen. Diese Kurs-/Notenübersicht kann man sich als Studi im Regelfall selbst ausdrucken. Und dann den Musterstudienplan danebenlegen. Und sehen, was jetzt momentan noch offen ist und eigentlich erledigt sein müsste.
      Wenn es wirklich nur diese 4 Kurse sind, dann denke ich könnte man damit leben, wenn Junior diese nachschreibt.
      Wenn mehr offen ist, solltest du ein Gespräch führen.

      Was die Entfernung angeht: bei Unis besteht in den seltensten Fällen Präsenzpflicht. Und manchmal ist das Skript so gut oder man muss sich eh alles selbst erarbeiten, so dass es nicht besonders schädlich ist, alles selbst zu machen. Manchmal ist das auch einfacher als den Ausführungen des Profs zu folgen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • TanjaW9 schrieb:

      Wie alt ist Dein Sohn noch mal?Ich glaube, Dein Job als Papa ist derzeit: darauf vertrauen, dass er sich rechtzeitig meldet, wenn er Deine Hilfe will und braucht. ;)
      Zahlst Du denn noch Unterhalt (Du wolltest doch wegen gesunkenem Einkommen Anpassung beim BafögAmt beantragen lassen?)? Wenn nicht, wird es schwer mit dem Verlangen irgendwelcher Auskünfte.
      Ansonsten hast Du ein Kontrollrecht.
      Aber welche Unterlagen beim Studium kokret gefordert werden dürfen, weiß ich nicht. Das kann Dir bestimmt noch jemand hier sagen.

      Gruß Tanja
      Danke Tanja,
      der Meinung bin ich auch. Er muss warscheinlich einmal gegen die Wand fahren. Dieses "Peppeln" bringt nichts. Ja, Ihr seid die Eltern aber lasst Ihn bitte machen. Es kann sein, das er zum Schluss das Studium hinschmeißt und z.B. eine Ausbildung zum Metzger macht. Aber wenn er da glücklich ist, war das Studium für Ihn vielleicht einfach nicht die richtige Wahl.

      Das muss er selbst feststellen.
    • Hallo Bartender,

      was meinst Du mit "zum Schluss"?
      Es ist schon Pflicht der Kinder, ihre Ausbildung zügig und zielstrebig anzugehen, durchzuführen und zu beenden.
      Erst mal 3 Jahre studieren und dann feststellen, dass das dich nichts für einen ist, ist nicht von der gegenseitigen Rücksichtsnahmepflicht gedeckt.
      Viele Eltern stecken über Jahre ihre eigenen Bedürfnisse zurück. Sie sollen aber auch für ihr eigenes Alter vorsorgen. Sind dann die Kinder auf dem Weg in die Ausbildung, scheint ein Ende absehbar.
      Es wäre nur fair, würden die Kinder ihre Probleme in der Ausbildung mit denen besprechen, die das (mit)finanzieren.

      Gruß Tanja
    • Das sehe ich anders. Das Kind schuldet seinen Eltern NICHTS. Die Eltern haben sich entschieden es auf die Welt zu bringen, also sind Sie auch für alles folgende Verantwortlich.
      Und wenn du das nicht bezahlen willst, dann lass es sein. Also entweder Zahlen ohne meckern, oder aufhören zu zahlen. Das bringt deinem Kind garnichts das du Ihm "deinen Willen" aufdrückst.
      Wenn er/sie es wirklich möchte schafft er/sie es auch ohne deine Hilfe. Ich vermute auch liebe Tanja das du nie Studiert hast, ist das richtig?
    • Hallo Bartender,

      das kannst Du gern anders sehen. Hindert Dich ja keiner dran. Allerdings irrst Du, wenn Du denkst, dass die Eltern "für alles folgende" verantwortlich sind und das Kind "nichts" schuldet.
      Lies Dir mal den 1618a BGB durch und wenn Du dann noch ein paar Kommentare zu diesem Paragraphen goutierst, dann wird Dir vielleicht aufgehen, dass der Gesetzgeber es als vollkommen normal ansieht, dass auch Kinder gegenüber Eltern Pflichten haben.
      Versteh es oder lass es.

      Gruß Tanja
    • @bartender
      Kinder müssen auch auf Eltern Rücksicht nehmen. Und bei FamilienKonstellationen, wo die Eltern nicht mehr zusammenleben, ist es eben auch mal so, dass ein Elternteil nur als zahlesel gesehen wird. Und genau das ist falsch.
      Und deswegen finde ich es wichtig, dass die erwachsenen Kinder mit beiden elternteilen reden.

      Bei uns ist beispielsweise so, dass das älteste Kind ein Jahr lang länger studieren muss, weil es einen Kurs nicht bestanden hat und deshalb nicht ins Praktikum gehrn könnte weil alle Module bestanden sein müssen, um die Zulassung für das Praktikum zu bekommen. Und Kurse vorziehen ging auch nicht, weil diese das abgeschlossene Praktikum voraussetzen. Und da die Uni für den Studiengang nur einmal jährlich aufnimmt, ist also ein Jahr verloren. Das ist offen beiden elternteilen gegenüber kommuniziert worden. Und dann ist das eben so.

      Vermutlich hätte Torben keine Probleme damit, wenn Junior mit ihm sprechen würde.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Gefühlt hat jeder 3 Kommolitone eine ähnliche Trennungsgeschichte. Ich glaube man kann es auch auf 4 Vartianten zusammenfassen.

      1. keine Beziehung zum Expartner, keine Zahlung
      2. keine Beziehung zum Expartner, mit Zahlung
      3. Beziehung zum Expartner, keine Zahlung
      4. Beziehung zum Expartner, mit Zahlung

      Es scheinen aber nur Version 1 und 4 in der freien Wildbahn zu geben. Ich finde es schade, allerdings wie Ihr schon sagt, nicht jeder kann Version 3 oder 4 haben...
    • Hallo Bartender,

      um Deine Position besser zu verstehen, wäre es (für mich) hilfreich gewesen, Du hättest meine Frage dort beantwortet.
      Da Du von Mitstudenten (Kommilitonen) schreibst, bist Du also ein junger Erwachsener. Und so, wie Du gegen Torben und mich "giftest", scheinbar tatsächlich ein "geschädigtes" Trennungskind.
      Das tut mir wirklich leid für Dich. Ich bin mir sehr sicher, dass Du nicht mein Kind bist (u.a. würdest Du sonst hier nicht mit mir schreiben).
      Die Probleme mit einem (oder beiden Elternteilen) wird man nicht lösen, indem man hier die Trennungselternteile, die Rat suchen, basht.
      Auch treffen hier immer nur die "Probleme" zusammen. Wenn etwas gut läuft, dann schreiben die Beteiligten nicht.
      Ich finde es schon erstaunlich, dass Deine Aufzählung von "Expartnern" spricht.
      Für die betroffenen Kommilitonen geht es nicht um Ehegattenunterhalt. Sie sind Kinder der Elternteile und nicht Partner.
      Und genau da tritt ja (meiner Meinung nach) auch zutage, wie der obhutgebende Elternteil auf das Kind eingewirkt hat.
      Da werden Du und ich auch wieder unterschiedliche Auffassungen haben.

      Zu Deinem Gefühl: Du weißt auch, dass sich das BAföG-Amt durch Überleitung Unterhalt wieder holt, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht? Aber das bekommt das Kind ja nicht unbedingt mit und kann dann weiterhin (wahrheitswidrig) tönen: mein Elternteil zahlt keinen Unterhalt und deswegen hat der keinerlei Rechte...
      Es würde alles ein wenig einfacher werden, wenn sich das volljährig gewordene Kind auch die Position(en) des bis dato allein Unterhaltspflichtigen anhört. Und wo das passiert, gibt es vermutlich (gegenseitiges) Verständnis, Kompromisse und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus Zahlungen.

      Wenn Du mehr wissen willst oder noch weiter diskutieren, möchte ich Dich bitten, ein neues Thema aufzumachen. Gern unterstütze ich Dich dabei, sag Bescheid, wenn Du Hilfe brauchst.

      @Torben35 liest Du noch mit? Brauchst Du noch Infos? Soll das Thema geteilt werden?

      Gruß Tanja
    • Hallo bartender,

      sicher haben Kinder ihre Eltern nicht gebeten, auf die Welt zu kommen, und sicher kann man niemanden zu Liebe, Zuneigung und Kontakt "verpflichten", sosehr man sich das auch wünschen mag.

      Aber ...
      ... jeder Mensch, v.a. jeder erwachsene Mensch, sollte anderen Menschen - und damit auch seinen Eltern - mit Respekt begegnen.

      Und so, wie "Kinder" ihre Lebesträume und Ziele haben, so sehr haben in meinem Augen auch Eltern das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.
      Nirgendwo steht geschrieben, dass Menschen ihre Rechte abgeben, sobald sie Nachwuchs haben.

      In intakten Beziehungen wird man sicher eine Lösung finden, um diese sich zum Teil widersprechenden Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Eine offene und ehrliche Kommunikation fördert das Verständnis und damit i.d.R. die Kompromissbereitschaft.

      Probleme gibt es meiner Erfahrung nach v.a.dann, wenn eben gerade *nicht* kommuniziert wird und/oder das Kind bei einem zutiefst gekränkten Elternteil aufwuchs, das dem Kind die Haltung vorgelebt hat, dass der andere einfach zahlen (und sich ansonsten heraushalten) müsse.

      Meine Tochter z.B. spricht nie im Vorfeld mit mir über ihre Entscheidungen. Sie schafft Fakten, informiert mich und schickt die Rechnung. Mit 24 sollte man sich nicht wundern, wenn die Bereitschaft, das noch jahrelang hinzunehmen, irgendwann einfach nicht mehr da ist und einem Gegenwind ins Gesicht bläst.

      Der Sinn deiner Aussage, wonach Tanja wohl nicht studiert habe, erschließt sich mir nicht. Es geht hier zum einen um so etwas wie Anstand, der nicht an einen Bachelor oder Master gebunden ist, und zum einen um Rechte auch auf Seiten der Eltern.

      HT