Betreuungsunterhalt bei Geschwistertrennung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Betreuungsunterhalt bei Geschwistertrennung

      Hallo zusammen,


      sicher findet sich meine Frage irgendwo hier im Forum oder lässt sich durch das Studium vieler Beiträge zusammenreimen. Aber bisher bin ich leider noch auf keinen grünen Zweig gekommen.
      deswegen Frage ich... Sorry dafür....
      Ich versuche mich mal an der "Gesamtsituation".

      Ich Mann, Vater zweier wunderbarer Kinder bin geschieden seit 2016, getrennt seit 2013.
      Meine Ex-Frau hat vor und während der Ehe keinen Beruf erlernt und auch nicht wesentlich gearbeitet... mal hier mal da ein Minijob, aber nichts Ernstes.
      Eine vor der Ehe begonnene Ausbildung wurde mit der Begründung "Ist nicht so mein Thema, das mache ich nicht weiter..." in Erwartung unseres ersten Kindes abgebrochen und nicht wieder aufgenommen.
      Ich war damals ein jahr nach der Ausbildung, also grade Geselle mit einem Einsteigergehalt.
      Ich baute während der späten Schwangerschaft und in den Monaten danach ein Haus und Studierte nebenher noch in der Abendschule um meinen Job, der nichts mit meiner Ausbildung zu tun hatte, behalten zu dürfen.
      Später brachen wir an diesem Ort unsere Zelte ab und zogen in eine andere Stadt,auch dort schuf ich wieder ein Haus, das wir bis zu Trennung bewohnten und ich als Alleinverdiener bezahlte.
      Im Jahr 2012 wurde meine jüngste geboren. Sie ist heute 7. Meine Große ist 15 und lebt bei mir.
      Nun zu den Folgen der Trennung / Scheidung.
      Zunächst zogen beide Kinder mit ihrer Mutter weg. die Große, weil sie mit "goodies" gelockt wurde, die Kleine mangels Wahl.
      nach 1,5 Jahren wollte die Große wieder zu mir ziehen. Das ist auch so geschehen. Die Große wohnt seit 2016 bei mir.
      Sie benötigt Förderung, sowohl schulisch als auch in Sachen Antrieb und Motivation, da vieles in den 18 Monaten bei ihrer Mutter scheinbar sehr auf der Strecke blieb.
      Seit der Trennung und der Scheidung habe ich meine berufliche Karriere deutlich vorangetrieben und mein Einkommen durch ein weiteres Studium und viel Arbeit fast verdoppelt.


      Nach der Scheidung zahlte ich selbstverständlich neben den sehr hohen Raten für die Immobilie, die die heutige Ex-Frau und beide Kinder nach der Trennung noch fast ein Jahr bewohnten.
      Ich zog als Alleinversorger aller vier in sehr günstig zu habende Kellerräume ohne eigenes Bad.
      Nachdem meine Ex-Frau mit den Kindern rund 180 Kilometer weggezogen war,renovierte ich das neu gebaute Haus, dessen Kosten ich noch immer trug und machte es fertig zur Vermietung, da ich dieser Belastung nicht auf dauer gewachsen war.
      Selbstverständlich zahlte ich seit dem Tag der Trennung an meine damalige noch Frau 50% des verbleibenden Geldes um den Unterhalt von ihr und den Kindern zusichern.
      Mit dem Wegzug übertrug ich ihr das Familienauto und behielt für meinen Arbeitsweg einen Kleinwagen.


      Meine Ex-Frau begann bereits vor dem dritten Geburtstag meiner kleinen Tochtereine Ausbildung in Vollzeit.
      Diese Finanzierte ich zu Beginn mit hohen Unterhaltszahlungen. Für meinemittlerweile bei mir lebende Tochter erhalte ich keinen Unterhalt.
      Nach der Ausbildung bat ich meine Ex-Frau nun im Sinne der Eigenverantwortung mit den Mitteln, die ihr durch die Ausbildung und deren Ermöglichung gegeben wurden,nun zumindest ihren eigenen Unterhalt selbst zu bestreiten.
      Den Kinderunterhalt zahle ich diskussionslos seit ihrem Wegzug.
      Allerdings stellte ich die Zahlung von 600€ nachehelichem Unterhalt dann ein.
      Schließlich lebt meine Ex-Frau Mietfrei bei ihren Eltern im gleichen Haushalt und hat auch ausreichende Betreuungsmöglichkeiten die aber nicht genutzt werden.
      Meine Ex-Frau kündigte sodann an, wegen der Betreuung der 7-jährigen nichtvollzeitig Arbeiten zu gehen (25,5h/Woche) und forderte umgehend 1030 €nachehelichen Unterhalt. Zusätzlich zum Unterhalt an meine kleine Tochter, per Anwalt.

      Das ist der Stand der Dinge.
      Ich befürchte, ich werde irgendetwas zahlen müssen, da die Differenz desEinkommens wirklich groß ist. Sie lebt in einer Region, die eher ländlich geprägt ist, ich im Main-Kinzig-Kreis wo aktuell gut verdient wird.


      Ich bin anwaltlich beraten, Sie ist vertreten.
      Ihr Anwalt hält mich offensichtlich für blöd und ignoriert eigentlich alles,was ich schreibe.
      Das passiert leider auch mit schreiben meiner Anwältin.


      Hat jemand einen Rat für mich?
      Als Mann finde ich das selbstverständlich unfair... ich habe nun 19 Jahre langschwer und hart gearbeitet, um dahin zu kommen wo ich heute bin. Die gesundheitlichen Folgen davon eingeschlossen.
      Die Berechnung des Unterhalts zeigt, dass für meinen Tätigkeit, die zwischen 160 und 200 Stunden im Monat liegt, bei mir ein Gehalt von 1900€ verbliebe. Allerdings nach Abzug des Unterhalts für meine ältere Tochter, den ich weiterhin selbst tragen soll, damit meine ex-Frau mir 2200 € in der Hand dasteht und jede Menge "Freizeit" hat.
      Nebenbei trage ich nun schließlich die Kosten für eine Mietwohnung, die ein Zimmer für die Kleine bereithält, da ich mein Umgangsrecht konsequent ausübeund der kleinen eigentlich kein "auf dem Sofa schlafen" oder ähnliches zuzumuten ist.


      Ich finde, durch die Betreuungsmöglichekeiten die meiner ex-Frau zur Verfügungstehen (Opa, frührentner / Oma, halbtagsbeschäfigt), sollte ihr zumindest eine Vollzeit Beschäftigung zuzumuten sein, damit der Anspruch auf (nachehelichen) Unterhaltentfallen kann.
      Den Unterhalt an die Kinder finde ich nicht schlimm, schließlich sind es meine... :)
      Aus ein Gerichtsverfahren möchte Sie es scheinbar nicht ankommen lassen, so nervt mich ihr Anwalt ständig mit neuen Angeboten, die nie befristet sind undimmer zu meinem Nachteil ausfallen.
      Beispielsweise: Monatlich 1000 € Betreuungsunterhalt unbefristet mit Ausschlussdes Kindesunterhalts für die Große. (Neben der Tatsache das das nicht erlaubt ist, unterschreibe ich nichts unbefristetes…)


      Wer nun bis hierher vorgedrungen ist, versteht eventuell ein bisschen meine Situation.
      Aber was kann ich tun, was wäre ein guter Weg ? Was wäre Richtig?
      Gegen mich Klage auf Feststellung des nachehelichen Unterhalts einreichen?
      Gegen Sie eine Unterhaltsklage für den Unterhalt des Großen einreichen?
      weiter mit dem Anwalt rumspielen und jeden Monat 1000€ bei die Seite schaffen, damit ich ein eventuelle Spätere Fordung vom Gericht zahlen kann?

      Hat jemand einen guten Rat?

      Vielen Dank Euch fürs lesen und die Zeit...
      VG nontschew.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nontschew () aus folgendem Grund: fehlende Leerzeichen und einige Typos beseitigt... Wer weitere findet, darf Sie gern behalten. ;)

    • Hallo und herzlich willkommen Nontschew,

      ganz schön viel was Dich da bewegt.

      Also hinsichtlich des Kindesunterhalt für Deine bei Dir lebende Tochter ist die Mutter gesteigert erwerbspflichtig so lange das Kind noch die Schule besucht. Keine Möglichkeit, zu sagen, dass sie weniger arbeitet weil sie die jüngere Tochter betreut.
      Im Juris-Prakiskommentar zum 1606 BGB gibt es ab RZ 50 eine Abhandlung zur Geschwistertrennung.
      Bezüglich des Ehegattenunterhalts habe ich erst mal keinen Rat für Dich.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      da nach dem Scheidungssystem eigentlich jeder sich nach der Scheidung selbst unterhalten soll, es sei denn Kindbezogene Gründe sprechen dagegen und du sogar die Ausbildung deiner Exfrau mitfinanzierst hast, durch deine Unterhaltszahlugen würde ich behaupten, dass sie nun sich selbst unterhalten kann. Dies umso mehr, da sie ja a) gesteigert erwerbpflichtig ist, aufgrund des bei dir lebenden Kindes und b) eine Betreuung des bei ihr lebenden Kindes durch die mit im Haus lebenden Großeltern ja jederzeit gegegeben ist.

      Und da das jüngere Kind schon 7 ist, also vermutlich die 2. Klasse der Grundschule besucht, ist eine Umstellung für den Schulbesuch auch kein Grund, hier nicht zu arbeiten. Besucht das Kind einen Hort bzw. gibt es einen Hort? Dann wäre die Betreuung ja auch über diesen zu regeln.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Nontschew,
      wer hat den nachehelichen Unterhalt festgelegt? Ist er zeitlich befristet?
      Hast du bereits in der Trennungszeit Unterhalt für deine Frau gezahlt? Von wann bis wann?
      Hast du für deine bei dir lebende Tochter Unterhaltsvorschuss beantragt?
      Besitzt du noch eine Immobilie?

      Ich frage dies, um Möglichkeiten zu finden, wie dir geholfen werden kann, denn hier läuft anscheinend einiges sehr zu deinen Ungunsten mit einer wohl schwachen Anwältin auf deiner Seite.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Guten morgen,

      vielen Dank für eure Antworten ... es freut mich sehr das jemand mein Problem versteht!

      Also:
      @TanjaW9, vielen Dank für den Tip zu Abhandlung, ich habe ein oder 2 Artikel dazu im Netz gefunden, allerdings war immer der Fall leicht anders gelagert. Trotzdem sehr gut zu wissen, vielen Dank! :)
      @AnnaSophie, auch dir vielen Dank für deine Antwort, ich habe auf diese Art versucht zu Argumentieren. Die Antwort vom gegnerischen Anwalt ist immer ausweichend oder meine Argumente werden vom Tisch gewischt, so nach dem Motto "Kindbezogene Gründe für persönliche Betreuung" lassen sich immer finden.
      Zu letzt schriftlich, da lasse er ein Protokoll fertigen, wie der Tagesablauf so aussieht und dann wäre das schon so.
      @KarlMarcks, Nein, zumindest ist auf die Idee noch keiner gekommen. Zugewinn gibt es aber eigentlich nach der Scheidungsfolgevereinbarung nicht mehr. (Siehe unten)
      @Villa, Die Festlegung des Nachehlichen Unterhalts ist bisher also seit des Scheidung durch mich mit hilfe einer Excel-Tabelle erfolgt, über die die Berechnung nach der 3/7 Methode erfolgt ist. Zumindest anfänglich. Später als meine heutige ex-Frau bzw. die KM ausgelernt hatte, habe ich den Unterhalt Schritt für Schritt auf 500€ reduziert und in diesem Jahr am 01.04.2019 nach Ankündigung zunächst eigestellt, damit Sie sich endlich mit dem Gedanken beschäftigt vollzeitig Arbeiten zu gehen. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht Tituliert oder von einem Gericht festgelegt (bisher) daher war er bisher Ermessenssache. Da die KM nun aber zum Anwalt gerannt ist der nach der Methode "Cool, hier ist was zu holen" - nichts anerkennt und aus meinem Einkommen bereinigt, einen zu zahlenden Unterhalt von über 1000€ berechnet hat... wird dieser nun auch munter gefordert.
      Ich habe in der Trennungszeit sowohl den Abtrag für das Haus in dem ich nicht mehr wohnte, als auch Trennungsunterhalt bezahlt. 50% vom Rest des verbleibenden einkommens. Deswegen habe ich anstatt in einer Wohnung zunächst in einem günstigen Keller gewohnt.
      Die Zahlung ging los 2014 und änderte sich ständig, da durch den Auszug aus dem Familiehaus renovierungskosten entstanden sind. Die Immobilie wurde dann vermietet. Das Haus gehört mir mittlerweile alleine. Die Einkünfte aus der Vermietung heben sich gegen die Finzierung (Abtrag + Zinsen) bis auf 38€ auf. Ich habe per nachehlicher TV die Immobilie gegen Freistellung von Schuld und Last sowie gegen Eigentumsaufgabe am Familienfahrzeug auf mich Übertrag lassen. Die Finanzierung lief noch nicht lange, es wäre um keine großen Beträge gegangen. Das ist alles beim Notar erledigt worden und sollte Wasserdicht sein.

      Unterhaltsvorschuss: Nein, bisher verlief diese Angelegenheit im wesentlichen unstrittig. Da mein Einkommen inzwischen mehr als 3 mal so hoch ist, wie das der KM ist eine Bewilligung da auch nicht zu erwarten.

      Mir stellt sich die Frage, wie kann ich dem Anwalt bzw. der KM den verstoß gegen die gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorwerfen? Schriftlich habe ich das schon mehrfach getan.
      Zur Antwort kommt dann im Zusammenhang mit dem Unterhalt der für die Große zu zahlen wäre: Manges Leistungsfähigekeit nicht machbar (Einkommen aus 25,5 Stunden nach Bereinigung um 850€ vor Bereinigung um 1070€)
      Und im Zusammenhang mit Forderung nach der Ausdehnung der Erwerbstätigkeit: Wegen Kindesbetreuung nicht erforderlich. Der schriftverkehr dreht sich an der Stelle immer im Kreis.
      Wäre hier ein Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für die Große der Weg ?

      Wenn die KM vollzeitig Tätig werden müsste, wie sähe denn dann der nacheheliche Unterhaltsanspruch aus?
      Wegen Kindesbetreuung kann dann ja kein Anspruch mehr bestehen, wegen ehebedingter Nachteile eigentlich auch nicht, die bestehen schließlich seit der Ausbildung so nicht (mehr).

      Vielen Dank euch allen...
      VG Nontschew
    • Hallo Nontschew,

      Deine Ex kann sich nicht auf mangelnde Leistungsfähigkeit beim Unterhalt für die 15Jährige berufen. Sie ist gesteigert erwerbspflichtig. Ein Gericht würde ihr Teilzeitgehalt mindestens auf 40 Stunden hoch rechnen.
      Unterhaltsvorschuss könntest Du zwar beantragen, weil der nicht von Deinem Einkommen abhängt. Allerdings wird Dir das wenig helfen, da die UV-Stelle sich vermutlich vom gegnerischen Anwalt einlullen lässt und der Vorschuss auch nur Mindestunterhalt abzüglich volles Kindergeld beträgt.
      Dein Anwalt hat hoffentlich die KM hinsichtlich des Kindesunterhalt schon in Verzug gesetzt?
      Dann soll er ihr 25Stunden Einkommen auf 40 hochrechnen und die gesetzlichen Abzüge dagegen rechnen. Dann den Betrag lt. Düsseldorfer Tabelle nehmen und umgehend zur Titulierung auffordern.
      Nicht mehr warten, 2 Wochenfrist und anschließend gerichtlichen Antrag.

      Bei meinem Mann hat die gegnerische Anwältin fast ein dreiviertel Jahr verstreichen lassen, bevor sie Leistungsklage erhoben hat....ein Schelm, wer Böses dabei denkt (Streitwert hoch treiben)...
      2. Instanz hat dann ordentlich "aufgeräumt".

      Ich drück Dir die Daumen.

      Übrigens im BGB Kommentar sind die Erkenntnisse aus diversen Urteilen zusammengefasst. Und da das ja Einzelentscheidungen sind, wirst Du es ganz selten haben, dass alles auf Deinen Fall "passt". ;)

      Gruß Tanja

      P.S. die Scheidung ist schon durch? Und da wurde nichts zum Ehegattenunterhalt gesagt? Oder hab ich das überlesen?
    • Hallo Nontschew,
      wie ich deine Antworten auf meine Fragen verstanden habe wurde weder gerichtlich noch in einem Vertrag zwischen euch der nacheheliche Unterhalt festgelegt.
      Warum zahlst du dann??? Nur, weil es der gegnerische Anwalt fordert?
      Wenn nichts rechtlich Verbindliches dazu geregelt wurde empfehle ich sofortige Einstellung der Zahlung.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      @Villa, ich habe nach dem Motto, leben und leben lassen bezahlt und deswegen auch die Zahlung am 01.04.2019 eingestellt. Das betrifft selbstverständlich nicht den Kindesunterhalt. Der lief und läuft ganz normal weiter.
      Auf Grund der Forderung vom gegnerischen Anwalt zahle ich gar nichts. Eigentlich geht es mir darum das was an der Stelle auf mich zu kommt im Rahmen des rechtl. Korrekten zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Die bisherigen Zahlungen sollten die KM dazu hinführen ihren Antrieb sich selbst in die Lage zu versetzen ihr Leben zu bestreiten. Deswegen reduzierten sich die Zahlungen von der Scheidung bis zur vollständigen Einstellung.
      Offensichtlich meinte Sie aber cleverer zu sein und beschloss nach der vollzeitigen Ausbildung nur noch 25,5 Stunden zu arbeiten und weil ja das Geld nicht mehr reicht dann mal einen Anwalt zu beauftragen der welches Herbeizaubert. Das klappt aber auf Grund eurer Anregungen vermutlich nicht mehr so gut.

      @TanjaW9, klar... den zahle ich ohne Unterbrechung und in geforderter Höhe, sogar mit (JA-)Titel.

      Im Moment ist es ja noch kein gerichtlicher Krieg. Bisher hat sich der gegnerische Anwalt nicht getraut zu Klagen, denn ich vermute er ist wissend was die Forderung des nachehelichen Unterhalts betrifft, denn wenn die KM arbeiten gehen muss (Vollzeit) um den Mindestunterhalt für das bei mir lebende Kind zu leisten, kann Sie keinen Unterhalt wegen Betreuung mehr fordern, denn die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit besteht ja überhaupt nicht.
      Oder liege ich hier falsch?
      Im Rahmen der Eigenverantwortung obläge es dann ja ausschließlich ihr einen Neuen (besser bezahlten) Job zu finden, der ihr das Leben verbessert nachdem Sie ihre Barpflichten ggü. ihrer Tochter erfüllt hat.

      Bei der Scheidung 2016 war kein Urteil zum Unterhalt beantragt... das hatte verschiedene Gründe. Bis dato war auch von einigermaßen friedlichem Verhältnis auszugehen.

      Gruß Nontschew
    • Auch der Sicht deiner Kinder kann ich dir sagen. Bitte lass es einfach sein. Das sch. Geld bringt immer wieder unruhe in die Familie (oder den Rest davon). Vorwürfe, kränkungen, das solltet Ihr als Erwachsene wohl schaffen weg zu lassen. Die Kinder sind schneller Flügge als du denken kannst erfreue dich daran.
    • Hallo Nontschew,

      Du liegst richtig.


      BGB Kommentar zu 1606 Rz 57 und 58 schrieb:

      Der Elternteil ist verpflichtet, jedenfalls den Mindestunterhalt des vom anderen Elternteil betreuten Kindes sicherzustellen, wenn er dazu nach seinen beruflichen Fähigkeiten ohne Gefährdung seines notwendigen Selbstbehalts in der Lage ist. Ggf. müssen die betreuten Kinder fremd untergebracht oder anderweitig betreut werden – so z.B. in einer erreichbaren Schule mit Ganztagsbetreuung.

      Das OLG Brandenburg verlangt die Ausweitung einer Teilzeittätigkeit hin zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit. Angerechnet werden darf jedoch nur ein fiktives Einkommen in der Höhe, die
      von der Kindesmutter realistischerweise erzielt werden kann. Nur wenn – und solange – dies ausnahmsweise nicht möglich ist, ist von der Leistungsunfähigkeit auszugehen.
      Die Darlegungslast für einen solchen Ausnahmefall liegt beim in Anspruch genommenen Elternteil.
      das obige ist zum Thema Geschwistertrennung.

      Hallo @bartender,
      Dir erstmal ein herzlich Willkommen im Forum, auch wenn Du schon ein paar Tage dabei bist.

      Bist Du erwachsenes, durch Trennung "geschädigtes" Kind?
      Es ist sehr schwer, sich als Kind/Jugendlicher ein realistisches Bild von den Dingen zu machen - wie auch, die Kids stecken bei Streitigkeiten zwangsläufig im Loyalitätskonflikt.

      Bei den finanziellen Angelegenheiten geht es mitunter um Existenzängste. Bei manchen vielleicht auch um Neid oder Gier.
      Fremde (Kinder) können Streitende selten zur Vernunft bringen.
      Ein Ansatz wäre Mediation.

      Ich persönlich finde es gut und richtig, dass sich Nontschew hier kundig macht, wie er seine Situation gut meistern kann.
      Der Isuv, der hier die Austauschplattform zur Verfügung stellt, ist eine gemeinnützige Organisation, welche u.a. die Selbsthilfe unterstützen möchte.
      Was wäre denn Dein konkreter Lösungsvorschlag für Nontschew, der sich ja der Forderung seiner Ex ausgesetzt sieht, die scheinbar nicht vollschichtig arbeiten möchte?

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen!

      liebe @TanjaW9, erneut vielen Dank für deine Antwort.
      Übrigens ist das Richtig, meine Ex möchte offenbar nicht vollschichtig arbeiten gehen und möchte selbigen "Luxus" von mir vergoldet bekommen.
      Ich werde das nun so verfolgen. Leider wurde der Unterhalt zwar gefordert, bisher wurde aber nicht in Verzug gesetzt. Das werde ich umgehend nachholen lassen.
      Es gibt aber seit der Forderung und der Auskunftserteilung bereits einen Rückstand von 3 Zahlungen.


      @bartender, zunächst möchte auch ich dich hier begrüßen und dir für deine Antwort danken.
      Ja, Geld ist nicht alles im Leben und der Unterhalt für meine beiden Kinder stellt für mich aus der Finaziellen sicht überhaupt kein Problem dar. Den Unterhalt in Geld leiste ich für meine beiden wunderbaren Kinder bereits ihr Leben lang.
      Was hier aber grade passiert hat ja nichts damit zu tun, dass die Ausseinandersetzung (Scheidung) um beider Kinderwillen und auch für meine heutige ex-Frau fair verlaufen ist und das auch sollte.
      Selbstverständlich hätte ich nicht ohne Urteil oder Vertrag 1100€ mtl. Ausbildungsunterhalt zahlen müssen und zusätzlich dazu noch den Kindesunterhalt von bis dato 424 € für die Kleine und in der gleichen Gruppe zumindest rechnerisch einen viel höheren Betrag für die Große zusätzlich zum Unterhalt durch Erziehung...
      Habe ich aber getan. Mittlerweile, wenn der zeitraum zwischen Trennung und Scheidung mitgezählt wird, bereits 6 Jahre lang. 3 von 6 Jahren habe ich als angestellter Ingenieur für IT-Systeme in einem (!) Kellerraum ohne eigenes Bad verbracht, damit ich den Unterhalt für die ex und bei Kinder aufbringen kann, ohne dabei zum Mangelfall zu werden.
      Ich möchte jetzt hier nicht jammern, aber irgendwann ist es dann einfach genug.
      Ich versuchte mich mit meiner ex-Frau nach der Einstellung des nachehelichen Unterhalts zu einigen, auf einen kleineren Betrag. Schließlich hat Sie mittlerweile alle Mittel die es braucht um ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten.
      Darauf hin kam ein Brief von einem Anwalte in dem schwer gerasselt wurde und aus heutiger sicht utopische Forderungen ohne Befristungen aufgestellt wurden.
      Diese Bereicherungsversuche sehe ich heute als Betrugsversuche, das ist nicht nur unrecht, sondern auch wirklich unfair.
      Damit diesem Theater auch zu gunsten meiner Gesundheit und meines Nervenkostüms ein Ende gesetzt wird, gehe ich nun den Weg mich selbst zu informieren und selbst nun mindestens einmal schwer mit den Ketten zu rasseln.
      Väter, lieber "Bartender", sind nicht nur die Zahlmänner der nation .... überall wird nach gleichberechtigung, gleichbehandlung und gleichbezahlung gebrüllt. Nur hier, im Unterhaltsrecht, herrscht leider häufig eine unfassbar antiquierte Haltung auf Seiten derer die am lautesten Schreien...
      Ich erziehe neben der Vollzeitigen Tätigkeit in einem stressigen Beruf ebenfalls ein Kind. Gut, meine Große ist 15. Das führt aber nicht dazu das ich Sie alleine auf die Welt loslassen kann und mich nicht um Sie kümmern müsste. Sicher anders, als um eine 7-jährige, das ist klar.
      Trotzdem hat aber auch die bei mir lebende Tochter einen Anspruch auf Leistung durch die Mutter. Da die Mutter das nicht in Erziehung / Naturalien tun kann, hat der gesetzgeber festgelegt, dass auch die KM das in Geld tun muss.

      Auch wenn die Geldfrage zwischen mir und meiner ex-Frau, insbesondere die Forderung nach nachehelichem Unterhalt zu unmut führt, so kann ich sagen, keine meiner beiden Töchter muss in meiner gegenwart darunter leiden.
      Streitgespräche finden nicht statt und zum abholen/bringen der Kinder finden ganz normale Gespräche statt. Auch über alle kindbezogene Themen unterhalten wir uns bis heute wie zivilisierte Menschen. Das kostet zwar oft überwindung und eine gutes Nervenkostüm, aber es funktioniert.
      Ich habe auch schon Angeboten die jüngere der Beiden zu mir zu holen, damit sich meine Ex um ihre Karriere kümmern kann. Das ist aber nicht gewünscht
      Beide meiner Kinder haben ein gutes Verhältniss zu mir und kommen bzw. wohnen sehr gern zu mir/bei mir. Keine der beiden bekommt die Belastung mit, die diese Geldfragen immer wieder aufwerfen.
      Der Punkt hierbei ist, wenn eine Partei sich zu gunsten von Freizeit und persönlichen Vorteilen bereichern möchte, dann wird das ganze unfair. Und genau dem setze ich jetzt eine Ende.

      Und nur um das nocheinmal in aller deutlichkeit zu sagen: Die Zahlung des Unterhalts für die Kleine stellt kein Problem dar. Stand heute auch die Tatsache, dass ich den Unterhalt für das bei mir lebende Kind selbst trage. Das ist ebenfalls kein Problem und führt keinesfalls dazu, dass eins meiner Kinder zu kurz kommt.
      Aber es ist nicht richtig.
      Ich erfreue mich ständig an meinen beiden Kindern und schaue gerne wie beide groß und größer werden und langsam aber sicher ihren eigenen Weg einschlagen.

      P.s. @bartender: Ich würde mich der Frage von TanjaW9 gerne Anschließen. Wie siehst du das?
      Sollte ich einfach weiter Arbeiten gehen und zu gunsten meiner Ex-Frau auf bis zu 45% meines eigenen Einkommens verzicheten, damit Sie weniger Arbeiten muss ?
      Sollte ich das nicht verfolgen und zusätzlich zu dem was ich ihr an Freizeit ermögliche den Kindesunterhalt für meine Große weiter selbst tragen, zu lasten des Kindes das bei mir wohnt ?


      Viele Grüße
      Nontschew
    • Hallo nontschew,

      aus meiner Sicht solltest du gucken, dass deine Ex vor dem 18ten deiner Großen wieder eine Vollzeitstelle hat, denn wenn deine große Volljährig wird, könnte sie auf die Idee kommen (deine Kleine ist dann 10) Betreuungsunterhalt zu fordern. Wenn sie aber Vollzeit arbeitet, müsste sie erst reduzieren, da könntest du bessere Karten haben.
      Ansonsten gilt: getrennt heißt auch eigene Verantwortung zu übernehmen, also auch selbst arbeiten zu gehen. Auf dem Status ExFrau ausruhen geht nicht.

      Gruß
      Max
    • Hi MaxMustermann,

      das ist ja die aktuelle Situation, meine Ex fordert für die Kleine grade Betreuungunterhalt in nennenswerte Höhe. Sie erhält bereits Kindesunterhalt für die Kleine.
      Wegen der fehlenden Leistungsfähigkeit (bei nur 25,5 Stunden Teilzeittätigkeit) stellt ihr RA derzeit darauf ab, dass Unterhalt für die Große nicht in Frage kommt. Im gegenteil, sogar Betreuungsunterhalt zu leisten sei.

      Aus diesem Desaster möchte ich ja gern herauskommen. Das wird in Folge der gesteigerten Erwerbsobliegenheit hoffentlich ein Ende nehmen oder in einer Forderung "Aufstockungsunterhalt" oder ähnlich enden.

      Aber das sehen wir dann.
    • Hallo Nontschew,

      die wichtigsten Infos und Einschätzungen hast du ja schon bekommen. Ich sehe das auch so. Vermutlich ist schon lange kein - vernünftiger - Grund mehr vorhanden EU zu zahlen. Aber du hast gezahlt, seit dem 01.04.19 nun nicht mehr.

      Deine Exfrau hat sich - anwaltlich beraten - gegen die Einstellung des EU gewehrt. Damit ist die 'Unterhaltskette' noch nicht unterbrochen. Ein wichtiger Aspekt für die künftige Strategie deiner Ex. Es könnte sein, dass sie - vielleicht auch anwaltlich beraten - nun einen anderen Unterhaltsgrund geltend macht - z.B. gesundheitliche Einschränkungen. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen - nur mal so ein Gedanke, den du vielleicht auch mit deinem Anwalt mal erörtern könntest und wie du dich dagegen wehren kannst.

      Viel Glück!

      Gruß
      Susanne
    • Guten Morgen,

      darüber (also über weitere Gründe die nachehelichen Unterhalt begründen könnten) habe ich auch schon nachgedacht.
      Für Krankheit und einschränkungen der Arbeitsfähigkeit braucht es zum Glück ja ordentliche Atteste....
      Was viel wahrscheinlicher ist, ist Aufstockungs-Unterhalt. Auch wenn der eher die Ausnahme als die Regel sein sollte, so kann es sein, dass nach der Kindesunterhaltzahlung nicht genug übrig ist, um den ehelichen Stand zu halten...

      Es geht mir eigentlich auch nicht darum um jeden Preis nichts zu zahlen.
      Es ist gar nicht schlimm, wenn Sie eine (überschaubare) Aufstockung benötigt. Es darf ruhig alles Fair bleiben, aber ich möchte einfach nicht verschaukelt werden...

      Viele Grüße
      Nontschew
    • nontschew schrieb:



      P.s. @bartender: Ich würde mich der Frage von TanjaW9 gerne Anschließen. Wie siehst du das?
      Sollte ich einfach weiter Arbeiten gehen und zu gunsten meiner Ex-Frau auf bis zu 45% meines eigenen Einkommens verzicheten, damit Sie weniger Arbeiten muss ?
      Sollte ich das nicht verfolgen und zusätzlich zu dem was ich ihr an Freizeit ermögliche den Kindesunterhalt für meine Große weiter selbst tragen, zu lasten des Kindes das bei mir wohnt ?


      Viele Grüße
      Nontschew
      Mal anders Formuliert. Du bist der "Verursacher" für das Kind. Also hast du alle Kosten und Mühen zu tragen. Das war bei der Hochzeit, als auch bei der Zeugung klar. Wer sich jetzt beschwert hat vorher nicht aufgepasst.
    • @bartender
      Nicht er alleine ist Verursacher, wenn du es so nennen willst, sondern die Mutter war auch beteiligt.
      Und in diesem Fall hätte sie vor der Beziehung keine Ausbildung sondern nach der Trennung damit begonnen. Damit steht sie besser da als vorher. Und die Kids sind so gross, dass sie deutlich mehr arbeiten kann, als sie derzeit tut.

      Deswegen bin ich der Meinung, dass sie sich selbst finanzieren sollte.
      Und der Vater die Kinder über Unterhalt finanziert bzw. Er Unterhalt für das bei ihm lebende Kind bekommt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!