Unterhalt nach Ende des freiwilligen sozialen Jahrs und vor einem evtl. Studium

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    • Unterhalt nach Ende des freiwilligen sozialen Jahrs und vor einem evtl. Studium

      Hallo zusammen,

      mein Sohn (19) hat das freiwillige soziale Jahr letzten Monat beendet. Nach seinen Aussagen will er studieren. Allerdings hat er es nicht fertig bekommen, sich für das jetzige Wintersemester zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist inzwischen abgelaufen, so dass er sich erst für das Sommersemester 2020 bewerben kann (insofern es das dann auch macht).

      Und nun meine Fragen: Hat mein Sohn ein Anrecht auf Unterhalt oder muss er sich bis das Studium beginnt einen Job suchen? Er hätte ja theoretisch zum jetzigen Wintersemester anfangen können, wenn er sich um einen Studienplatz gekümmert hätte. Außerdem ist es ja nicht sicher, dass er überhaupt einen Studienplatz bekommt Wenn mein Sohn Anspruch auf Unterhalt hat, wird der Betrag neu berechnet, da sein Gehalt während des freiwilligen sozialen Jahrs weggefallen ist, oder bleibt die Höhe des Unterhalts bestehen?

      Mein Sohn wohnt übrigens bei der Kindsmutter.

      Ich hoffe, dass ich alle wichtigen Fakten geschrieben habe und bin gespannt auf eure Antworten.

      Viele Grüße
      Heiko
    • Hallo Heiko,

      dein Sohn kann darauf verwiesen werden, seinen Bedarf während einer Zeit ohne Ausbildung durch eigene Arbeit zu decken.
      Dazu ist er verpflichtet. Eine Erholungs- oder Orientierungsphase von rund 6 Monaten ist nicht vorgesehen.
      Wenn er sich dann einschreibt, forderst Du ihn auf, BAföG zu beantragen (am besten schreibst/sagst Du ihm das schon jetzt wenn Du seinen Unterhaltswunsch höflich zurückweist). Und er soll natürlich die Einkommensverhältnisse der Mutter dann zu dem Zeitpunkt offen legen. Das kennst Du ja schon von vorigem Jahr.
      Der Unterhaltsanspruch muss dann neu berechnet werden, die Verhältnisse haben sich ja geändert.
      Gibt es einen (geänderten) Titel, so dass Du Änderung geltend machen musst?

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      Hätte er jetzt zum 01.10. Einen Studienplatz bekommen wäre wahrscheinlich der September als Übergangszeit zu sehen.
      Da er sich weder beworben noch eine StudienplatzZusage erhalten hat, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt.

      Volljährige haben nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie außerstande sind sich selbst zu unterhalten, weil sie das Abi machen, eine Ausbildung absolvieren oder studieren.

      Da dies alles nicht zutrifft muss er selbst sehen wie er sein Leben finanziert. Er kann ja eine ungelernte Vollzeitbeschäftigung oder einen teilzeitjob annehmen um seinen Bedarf zu sichern.

      Soohie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank für eure Antworten. Mein Stand war auch, dass mein Sohn keinen Anspruch auf Unterhalt hat, aber wenn ich das von euch bestätigt bekomme, fühle ich mich wesentlich wohler.

      Mein persönliches Problem an der ganzen Sache ist, dass die KM immer noch den Unterhalt "einstreicht", obwohl mein Sohn volljährig ist. Die Anfrage nach Unterhalt kam auch nicht von meinem Sohn, sondern von der KM (ich weiß, sie hat nichts zu melden ;-)). Wenn ich wüsste, dass das Geld bei meinem Sohn ankommt und auch dort bleibt, würde ich ihn gerne auch in dieser Zeit unterstützen, aber eben nicht die KM.

      @TanjaW9: es gibt keinen Titel, also deswegen kann ich ganz entspannt bleiben.

      Viele Grüße
      Heiko
    • Hallo Heiko 9
      Wenn diese Anfragen von der KM an Dich herangetragen werden, würde ich Ihr ganz kurz und freundlich mit teilen das Sie nicht mehr Deine Ansprechpartnerin in diesen Dingen ist. Hierfür sei euer Sohn zuständig und dieser habe solange er nicht studiert keinen Unterhaltsanspruch und er möge sich bis zum Studium eine Arbeitsstelle besorgen.

      LG Hugoleser
    • KarlMarcks schrieb:

      Hallo Heiko,

      dass die Mutter den Unterhalt "einstreicht", wird oft von den Zahlenden angenommen.

      Ich stelle dann gerne die Frage: " was würde dem Kind die eigene Wohnung kosten?".

      KM
      Hallo,

      und was soll nach Beantwortung dieser Frage dem Unterhaltspflichtigen klar sein?
      Das er die Klappe halten und einfach weiterhin an den bisher Betreuenden zu zahlen hat?
      Da wird vom so Fragenden dann verkannt, dass mit dem Unterhalt nicht nur die Wohnbedürfnisse und Essen (beim bisher Unterhalt "Einstreichenden") gedeckt werden. Sondern eben auch Klamotten, (Aus)Bildung, Freizeit, Krankheitskosten etc. ppp
      Wenn das Kind das Geld oder einen Teil desselben als "Ersatz für Kost und Logis" weiterreicht, dann ist das zwar hinzunehmen. Ein komisches Gefühl bleibt aber schon, da ja der andere Elternteil auch (bar)unterhaltspflichtig ist und ggf. diese Pflicht durch Naturalunterhalt erfüllt. Warum er dann zusätzlich noch den Unterhalt des Kindes einstreichen möchte, um einen Teil seiner Kosten zu decken, ist auch mir nicht klar.

      Ich finde daher diese Frage schlicht überflüssig. Ich glaube einige Eltern würden ihrem Kind lieber 200 Euro mehr zahlen und dafür eine frühere Unabhängigkeit bzw. Selbständigkeit forcieren/in Kauf nehmen.
      Leider gibt es kaum bezahlbaren Wohnraum für junge Leute....ach, was, nicht nur für junge Leute nicht....

      @Hugoleser ich würde mich auf Deinen ersten Satz beschränken.

      @Heiko9 wenn Du mit Sohnemann sprechen kannst, dann erklär ihm die Sache persönlich.
      Lad ihn doch z.B. zum Essen ein oder zu einer anderen gemeinsamen Aktivität. ^^

      Gruß Tanja
    • Hallo KarlMarcks,

      ich glaube auch, dass du ausblendest, dass es zum erwachsen werden dazu gehört zu lernen seine Finanzen zu regeln. Es wäre der deutlich bessere Weg, wenn der Sohn seinen Barunterhalt von beiden Eltern ausgezahlt bekommen würde und dann mit der Mutter reden müsste wie viel sie für Kost und Logis einstreichen möchte. Das führt nämlich dazu, dass man nach dem Auszug nicht blauäugig vor eine Wand läuft, sondern mal ein Gefühl dafür hat, was das Leben kostet.
      Nebenbei ist es in den meisten Fällen so, dass die Mutter das Geld vom Ex bereitwillig nehmen wird, aber drüber nachdenkt, ob sie es auch dem Kind abnimmt, wenn der es auf sein Konto bekommt. So bleibt das Geld auch da, wo es hingehört.
    • Hallo,

      Ich glaube mein Beitrag ist etwas falsch "rüber gekommen" ?

      Unterhalt soll den Bedarf des volljährigen Kindes decken ( die Höhe richtet sich nach den EK der Eltern).

      Es wird oft angenommen dass sich ein Elternteil mit dem Unterhalt zusätzlichen Luxus (für sich selbst) gönnt.

      Wenn ich schreibe wird "angenommen" meine ich "man denkt".


      Geschrieben wurde ja bereits dass jede Menge Kosten entstehen um den Bedarf zu decken.

      Natürlich muss der Unterhalt von beiden Eltern kommen. Der Elternteil bei dem das Kind wohnt, kann dann einen Betrag für Kost und Logis verlangen.

      Mir ging es eigentlich nur darum dass der Unterhalt oft die entstehenden Kosten gar nicht deckt.

      KM
    • Hallo KarlMarcks,

      dann spar Dir doch solche Fragen, ich glaube, nein, ich bin mir sicher, dass unterhaltspflichtige Elternteile, insbesondere solche mit weiteren Kindern, wissen, wie hoch Kosten für Kinder sind.

      Und nochmals von mir der Hinweis: wenn der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seine Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt (statt durch Barunterhalt) erfüllt, ist es nicht gerechtfertigt, dem Kind den Barunterhalt des anderen Elternteils "abzuluchsen".
      Und wenn man sich die Beiträge von Heiko anschaut, handelt es sich bei der Mutter nicht um ein sozialleistungsbedürftiges Elternteil sondern um eine Lehrerin mit Teilzeitanstellung.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Ich weiss nicht ob man von "abluchsen" sprechen sollte.
      Meine grosse hat ab 18 auch den Unterhalt von Papa auf ihr Konto bekommen. Mein Anteil inkl. Kindergeld war für wohnen und essen etc. Vorgesehen.
      Sie wollte dann aber, dass ich weiterhin die schulsachen, kursfahrten zahlen soll. Daraufhin habe ich ihr erklärt, dass sie dies nun selbst be zahlen müsse. Sollte sie das nicht wollen müsse sie mir den Unterhalt von Papa weiterleiten und ich würde wie bisher alles zahlen und sie weiterhin klamottengeld und Taschengeld bekommen.
      Sie hat sich dann dagegen entschieden. Wenn ihr aber diese Regelung lieber gewesen wäre...

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      na, Du hast ja nun gerade nicht "abgeluchst" oder "eingestrichen".
      Du hast Naturalunterhalt geleistet und nicht noch für die Wohn- und Essenskosten die Unterhaltszahlung des Vaters für Dein Kind eingefordert (oder auch gleich auf Dein Konto überweisen lassen).
      Insofern ist es ja nur richtig, dass Du, wenn Dein Kind gewollt hätte, dass Du weitere Kosten für sie trägst, dafür dann einen Teil (oder alles) vom Unterhalt überwiesen haben wolltest.

      Es ist aber auch ein gutes Mittel für Elternteile, die nicht los lassen können, die (finanzielle) Abnablung des Kindes von Ihnen noch ein wenig hinaus zu zögern.
      Leider ist es auch so, dass mit Geld viel Macht ausgeübt werden kann und sicherlich auch von einigen Elternteilen wird.
      Welches 18 Jahre altes Kind traut sich schon, sich gegen den Elternteil durchzusetzen, der bis dahin hauptsächlich Betreuender war?

      Dessen ungeachtet hat hier die Mutter von Heikos Sprössling weder das Recht, Heiko zum Unterhalt aufzufordern, noch zu verlangen, dass der Unterhalt zu ihrer Verfügung auf ihr Konto überwiesen wird.


      TanjaW9: gelöscht nach Villas Hinweis



      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      als es um den Unterhalt für meinen Sohn ging, als er sein freiwilliges soziales Jahr begonnen hat war er auch schon volljährig. Nach vielem hin und her hat mir mein Sohn dann schriftlich bestätigt, dass ich den ihm zustehenden Unterhalt direkt an die KM überweisen soll. Und ja, ich weiß, dass die KM keine Ansprüche stellen kann, aber wenn ich das nicht mit ihr kläre, dann geht sie eben den Umweg über meinen Sohn. Er würde dann einfach zwischen drin stehen, und das will ich nicht. Mein Sohn akzeptiert es sicher, dass es bis zum Studium keinen Unterhalt gibt, aber meine Ex eben nicht. Jedes mal wenn mein Sohn hier ist stecke ich ihm etwas zu um ihn zu unterstützen. Ich habe aber keine Lust, dass weiterhin Geld bei der KM landet.

      Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass es der KM nicht klar ist, dass sie auch Unterhaltspflichtig wäre. Würde sie (oder mein Sohn) auf mich zukommen und sagen, dass er bei ihr kostenlos wohnt und dabei nett fragt, ob ich meinen Sohn freiwillig finanziell unterstützen würde, dann wäre das eine ganz andere Situation und ich würde sicherlich nicht nein dazu sagen. Aber solange das Geld bei der KM landet gibts nichts.

      @TanjaW9: die KM arbeitet übrigens Vollzeit. Seit wann genau weiß ich nicht, aber auf alle Fälle seit mindestens einem Jahr, da hatte ich ja ihre Gehaltsabrechnungen bekommen. Sie verdient mehr als ich und ich habe mit meiner neuen Frau zwei Kinder. Soviel zur finanziellen Situation.

      Nochmals Danke für eure Antworten, zumindest die Ersten haben meine Frage beantwortet :)

      Viele Grüße
      Heiko
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