Da es für diese familienrechtliche Streitigkeit nicht relevant ist, wovon sie derzeit lebt, muss sie dies in einem solchen Verfahren auch nicht belegen; einzig die Einkommensverhältnisse für den streitgegenständlichen Zeitraum sind entscheidend und nachzuweisen.
Im Grunde hört es sich für mich so an, dass es Dir gar nicht um den möglichen Sozialhilfebetrug geht, sondern Du andere Interessen verfolgst (Bedingung: Sie bekommt das Geld, wenn sie denn was macht). Das kann ich persönlich zwar nachvollziehen (schließlich willst Du damit fördern, dass Deine Tochter endlich eine Erstausbildung macht), rechtlich ist diese Bedingung jedoch nicht haltbar (es sei denn, sie nimmt dies im Vergleichswege freiwillig an - würde ich an ihrer Stelle aber nicht machen). Darüber hinaus ärgerst Du Dich, dass Du überhaupt noch zahlen musst, obwohl Deiner Auffassung nach die Voraussetzungen dafür gar nicht mehr vorlagen - zumindest Dein Anwalt scheint jedoch auch nicht 100%ig davon überzeugt zu sein, sonst würde er Dir nicht zu einem Vergleich raten.
Sollte der Vergleich geschlossen werden und Du die Zahlungen leisten, wird der RA Deiner Tochter selbstverständlich seine Kosten davon bezahlt sehen wollen (dies wird selbst beim JC problemlos anerkannt werden); ob Deine Tochter mit dem Rest ihre Mutter bedient (familienrechtlicher Ausgleichsanspruch?), oder diese Zahlungen beim JC anzurechnen sind, wird im Innenverhältnis JV/Tochter zu klären sein. Ob sie "das Geld jetzt braucht", steht Dir nicht zu, zu beurteilen...
Im Grunde hört es sich für mich so an, dass es Dir gar nicht um den möglichen Sozialhilfebetrug geht, sondern Du andere Interessen verfolgst (Bedingung: Sie bekommt das Geld, wenn sie denn was macht). Das kann ich persönlich zwar nachvollziehen (schließlich willst Du damit fördern, dass Deine Tochter endlich eine Erstausbildung macht), rechtlich ist diese Bedingung jedoch nicht haltbar (es sei denn, sie nimmt dies im Vergleichswege freiwillig an - würde ich an ihrer Stelle aber nicht machen). Darüber hinaus ärgerst Du Dich, dass Du überhaupt noch zahlen musst, obwohl Deiner Auffassung nach die Voraussetzungen dafür gar nicht mehr vorlagen - zumindest Dein Anwalt scheint jedoch auch nicht 100%ig davon überzeugt zu sein, sonst würde er Dir nicht zu einem Vergleich raten.
Sollte der Vergleich geschlossen werden und Du die Zahlungen leisten, wird der RA Deiner Tochter selbstverständlich seine Kosten davon bezahlt sehen wollen (dies wird selbst beim JC problemlos anerkannt werden); ob Deine Tochter mit dem Rest ihre Mutter bedient (familienrechtlicher Ausgleichsanspruch?), oder diese Zahlungen beim JC anzurechnen sind, wird im Innenverhältnis JV/Tochter zu klären sein. Ob sie "das Geld jetzt braucht", steht Dir nicht zu, zu beurteilen...