12-jährige möchte zum Vater

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    • 12-jährige möchte zum Vater

      Hallo liebe Community,

      meine Stieftochter hat den Wunsch geäußert, das sie zu uns ziehen möchte. Allerdings würde es ihre Mutter niemals einfach so zulassen, deshalb ist jetzt die Überlegung, wie wir sie unterstützen können.
      Die Trennung ist inzwischen acht Jahre her. Sie waren nicht verheiratet. Wir haben vor 7 Jahren geheiratet, die Kindesmutter ist seit Anfang diesen Jahres wieder verheiratet. Die Tochter hat noch einen jüngeren Bruder bei der Mutter und einen Bruder und eine Schwester bei uns. Die Kindesmutter und der Kindesvater haben die gemeinsame Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei der Mutter verblieben. Die Kindesmutter wohnt mit der Tochter seit der Geburt in Gera (Thüringen). Wir sind 2013 aus beruflichen und privaten Gründen nach Dresden (Sachsen) gezogen. Letztes Jahr haben wir uns ein Haus auf dem Land gekauft. Platztechnisch und finanziell ist es für uns kein Problem die Tochter auf zunehmen.

      Die Kindesmutter verdreht Tatsachen, miteinander reden funktioniert zum Leid des Kindes auch nicht. Wir werden über nichts informiert. Entwicklungsgespräche in der Schule werden terminlich mit Absicht auf morgens um 8 gelegt, damit der Vater keine Gelegenheit hat dabei zu sein.
      Den Lehrern hat die Kindesmutter erzählt, er würde sich nicht um seine Tochter kümmern und hätte kein Interesse. Dies teilten ihm die Lehrer bei einem Entwicklungsgespräch mit. Leider bekommen wir auch keine Informationen direkt von der Schule, was ja theoretisch auch nicht in ihre aufgaben zählt, beide Elternteile zu informieren. Sie wussten vorher nicht einmal das er auch das Sorgerecht besitzt. Schulwechsel erfolgte ebenfalls ohne Kenntnisnahme des Vaters. Wir haben das Kind 2018 alle 3 Wochen (immer von 18 Uhr freitags bis 18 Uhr Sonntags in Gera holen und zurückbringen und keine Minute länger) gehabt plus 14 Tage Ferienzeit. 2019 wollten wir den gerichtlich festgelegten 14 Tage Zeitraum wieder haben. Die Mutter legte einen wechselnden 3 bis 4 Wochen Rhytmus fest. Da wir auch das Kind nicht weiter strapazieren wollten, haben wir nachgegeben. Sie manipuliert sie mit aussagen wie: "Dein Bruder weint, wenn du nicht da bist", "dann verschiebe ich keine Geburtstage oder Termine, wenn du häufiger zu Papa möchtest" oder "dann haben wir weniger Zeit füreinander und du hast weniger Zeit für deine Freunde". Auch das Thema mit Umzug zu Papa wurde mal angesprochen. Dort kam sowas wie, "dann musst du das machen, aber wenn es dir doch nicht gefällt, ich unterstütze dich nicht beim zurückkommen".
      Sie darf nichts schlechteres als eine zwei in Mathe und eine 3 in den anderen Fächern mitbringen, ansonsten bekommt sie Ärger und kein Taschengeld, welches sie dieses Jahr sowieso noch nicht bekommen hat. Sie steht unter dem Schöffel ihrer Mutter und darf auch keine eigene Meinung haben.
      Zu Weihnachten haben wir über ein Handy geredet, damit sie auch mal mit ihrem Vater außerhalb vom Umgang Kontakt haben kann, dies lehnte die Mutter ab mit der Begründung sie sei zu jung dafür. Nun stellte sich vor kurzem heraus, das sie bereits seit der 3.Klasse eins besitzt und uns nichts erzählen durfte. Auch die Nummer bekommen wir nicht und sollten wir ihr eins schenken, muss dies an der Haustür ausgeschaltet werden. Sie erzählte es der Mutter, das wir es wissen und bekam direkt wieder Ärger.

      Sie will nun ihre Mutter nicht enttäuschen, wenn sie erfährt, das sie lieber zu uns möchte. Sie weiß aber, das es auch sein kann, dass das Gericht dagegen sprechen könnte, was es ihr zu Hause bei der Mutter noch schwerer machen würde, deshalb hat sie auch Angst. Durch die Entfernung (150km) und fehlende Kontaktmöglichkeiten, können wir sie dahingehend kaum aufbauen und unterstützen.

      Ihre Freunde würden sie dabei unterstützen. Ich habe ihr empfohlen, sich bei der Schulpsychologin beraten zu lassen oder die Nummer gegen Kummer anzurufen. Andernfalls einfach mal beim Jugendamt vorzusprechen. Einfach um Informationen einzuholen.
      Wie können wir nun vorgehen?
      Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.
    • Hallo,
      Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat muss sie dem Umzug zustimmen oder es muss durch ein Gericht ersetzt werden.

      Mit 12 wird sie bei Gericht gehört. Und je älter das Kind ist, desto mehr Gewicht hat der Wunsch.

      Wie wäre es, wenn der Vater überhaupt erst mal den StandardUmgang einfordert: jedes 2. Wochenende und die hälftigen Ferien?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Der Standardumgang wurde 2012 gerichtlich festgelegt auf 14- tägig. Mit festgelegten Geldstrafen bei Nichteinhaltung. Leider ist dann immer der Gang zum Gericht notwendig, welches wir dem Kind ersparen wollen, da sie ja der Dämpfer der Mutter ist.
      Es heißt bei so etwas immer, das Kind wollte es so. Das geht seit 8 Jahren so, mit allem. Es geht alles nur über das Familiengericht und ist dauerhaft kostenintensiv und meistens nicht besonders zielführend, da haben gefühlt die Väter die A...karte.
      Der nächste schritt wäre über das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Ihn zu übertragen. Oder das es beide haben. Wir möchten gern, das diese Entscheidung in erster Linie vom Kind kommt und nicht das wir zum JA oder Gericht gehen und dann hat sie wieder zuviel Angst vor der Reaktion der Mutter.

      Liebe Grüße
    • Bisher musste sie erst einmal mit dem Verfahrenspfleger ein Gespräch führen und das ist gut 7 Jahre her, allerdings bekommt sie alles ab, wenn es um Streitigkeiten geht.
      Wir haben uns gesagt, das wir einfach abwarten bis sie alt genug ist, um ganz allein für sich zu entscheiden also mit 18. Wenn sie nun aber den Wunsch äußert, wollen wir sie ja nicht vor den Kopf stoßen, sondern wir wollen sie unterstützen.
      Da wir ja nicht versprechen können, das es überhaupt klappt. Ich war ehrlich und hab ihr gesagt, das der Richter auch sagen kann, das alles so bleibt. Darauf hin meinte sie eben, dann bekommt sie richtig Stress bei der KM. Ich sehe das Problem darin, das sie so wenig Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen hat.

      Das 14 tägige Umgangsrecht, wurde gerichtlich bestimmt und durch Umzug vom Jugendamt erstmal auf 4 Wochen geändert. Ist das Gerichtsurteil da trotzdem ausschlaggebend um es einfach wieder auf 14-tägig zu ändern?
    • Hallo SandraundPatrick,

      meine Tochter ist 10 und ich mache gerade das gleiche durch. Das geht mittlerweile so weit das mich die KM mit wüsten Beschimpfungen verunglimpft, den Terminkalender meiner Tochter so vollpackt, dass sie mich gar nicht mehr sieht. Sie heult nur noch und macht natürlich auch immer alles was die KM will, aus Angst vor Konsequenzen wenn sie es nicht tut. Ich lese hier einfach mal mit und wünsche Dir (euch) alles Gute. Stark bleiben!
    • Vielen Dank geospot für deine lieben Worte.
      Auch dir wünschen wir viel Kraft.
      Wir werden uns nochmal mit der Schule in Verbindung setzen, um zu klären wie die KM das Kind ohne den Vater anmelden konnte und Nachdruck zu verleihen, das sie uns ebenfalls informieren, wenn etwas wie Elternabend oder Entwicklungsgespräche anstehen.
      Des Weiteren machen wir einen Termin beim JA und fordern unseren gesetzlichen Umgang wieder ein.
      Wenn wir weiter sind, würde ich das hier mal preis geben.
    • Hallo,

      ich würde mir nicht zu viel Hoffnungen machen da eine gescheite Antwort zu bekommen. Die Schule handelt ja rechtswidrig, sie hätte sich eine Negativbescheinigung der Mutter geben lassen müssen. Wahrscheinlich hat die Mutter einfach behauptet das alleinige Sorgerecht zu haben, viele verlangen keinen Beleg darüber.
    • Hallo,.
      Ich würde nicht nur die Schule fragen.
      Ich würde darauf bestehen, dass der anmeldebogen auch vom Vater zu unterzeichnen ist. Dann kann man nämlich die Kontakt Daten mit reinschreiben.
      Und man sieht auch, ob das Formular sich mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zufrieden gibt.
      Und was man auch machen kann, sich an das Schulamt wenden. Die haben meist noch eine andere Sicht und sind hinterher, dass die Schulen auch rechtskonform handeln.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      die Schule wird schlicht gar nichts hinterfragt haben.
      Bei uns hat die Schule - trotz Wissen um das gemeinsame Sorgerecht und dass die Mutter nichts weiterreicht, immer darauf verwiesen, dass man sich an die Mutter wenden solle...
      Auch Beschwerden bei der Schulaufsicht haben nur das Ergebnis gebracht: "die Schule hat keine Pflichtverletzung begangen" und man wurde darauf hingewiesen, dass man verpflichtet sei, zum Wohle des Kindes zusammen zu arbeiten... (mit einem Elternteil, der sich komplett verweigert....seit Jahren....), also vollkommen an der Realität vorbei.
      In anderen Bereichen ebenso...tatsächliches Sorgerecht kann man als Elternteil nicht ausüben, wenn es dem anderen nicht gefällt...
      Und irgendwann glaubt das so manipulierte Kind, dass der manipulierende Elternteil alles richtig macht, weil der ja schließlich Unterstützung in seinen Alleingängen von diversen (staatlichen) Stellen erhält...

      Gruß Tanja
    • Hallo ihr lieben,
      Und ein gesundes neues Jahr!
      Ich wollte mal einen Zwischenstand schreiben...

      Schule: es gab ein Gespräch mit dem Direktor und dieser gab den anmeldebogen heraus, wo zu erkennen ist, das ALLE Sorgeberechtigten anzugeben sind. Dort stand nur die Mutter drin.

      JA: Es gab ein Gespräch, sie lud darauf hin die Mutter ein, sprach aber nur den Umgang und nicht die Kindeswohlgefährdung an. Morgen steht ein neuer Termin an, den letzten im Dezember hat die Mutter kurzfristig abgesagt.
      Wir bemühen uns nun ersteinmal, das eine Elternberatung durch die verhärteten Fronten stattfindet.

      Durch die psychischen Probleme seit 2 Jahren und der nicht Erfolgenden Hilfe, kommen wir hier nicht mit der Meinung des Kindes weiter.

      Morgen entscheiden wir weiter.
      Liebe Grüße an euch alle!