Unterhalt ab 18, Studium gewechselt dann abgebrochen, Ausbildung angefangen auch abgebrochen

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    • Unterhalt ab 18, Studium gewechselt dann abgebrochen, Ausbildung angefangen auch abgebrochen

      Grüß euch zusammen,

      könnte wieder mal ein bisschen fachliche Unterstützung bzw. Einschätzung von euch gebrauchen.

      Mein Sohn mit 21 wohnt bei seiner Mutter und hat bisher folgenden Werdegang:

      Realschulabschluss
      2 Jahre FOS
      Studium Regenerative Energietechnik
      wechsel zu
      Studium IT
      abgebrochen
      seit 2018 Ausbildung zum Fachinformatiker Schwerpunkt Systemintegration mit einem Ausbildungsinhalt von 900 EUR. Von mir bekam er noch 100 € als freiwillige Unterstützung.

      Nun hat er ohne vorher mit mir darüber zu reden bereits im Juni die Ausbildung einfach geschmissen. Informiert wurde ich dann im August. Als Begründung kamen folgende Punkte:
      er wollte nach der Ausbildung noch ein Studium zum Game Programmierer machen und hatte einen Arbeitskollegen welcher selbst programmiert und ihm Einblicke verschafft hat.
      Mein Sohn stellte fest, das dies nicht das ist was er sich vorstellt. Dann waren ihm die Wartezeiten mit 30 Min am Bahnhof zu lange, weil er in der Zeit ja schon was anderes machen
      könnte. Er fährt mit dem 10 Min mit dem Auto zum Bahnhof, 20 Min mit dem Zug, dann 5 Min Fußweg zum Arbeitsplatz.??? Ich krieg ein Rad ab, das ist doch kein Weg.

      An diesem Wochenende kam nun per WhatsApp die Frage nach Unterhalt da er ja derzeit nicht arbeiten kann und er erst mal Praktika machen möchte.

      Was könnt ihr mir an meiner Stelle empfehlen? Natürlich möchte ich ihm helfen, möchte aber auch ein Ergebnis sehen. Zudem kommt nach, das ich meinem Sohn für die Zeit
      während des Studiums einen gut bezahlten Nebenjob 1300.- EUR mit für Studenten geeigneten Arbeitszeiten bei meinem Arbeitgeber beschafft hatte und mein Sohn auch diesen
      durch Unzuverlässigkeit und mangels übriger Freizeit auch in den Sand gesetzt hat. Das habe ich erste letzte Woche erfahren, weil ich ihn dort wieder unterbringen wollte und von
      meinem Chef eine Absage bekommen habe.

      Grüße aus der Oberpfalz

      Wolfgang
    • Hallo,

      Du kannst Junior mitteilen, dass man ab 18 nur noch unterhaltsberechtigt ist, wenn man sich in Ausbildung oder studium befindet.
      Und das er nachweisen muss, dass er bedürftig ist. Wenn man nichts tut, dann kann von einem erwartet werden sich selbst zu finanzieren.

      Und ich würde ihm auch mitteilen, dass Eltern nicht unbegrenzt Ausbildungs- bzw. Studienversuche finanzieren müssen. Und er hat nun eine Ausbildung und zwei Studiengänge abgebrochen.

      Gerne würdest du dich mit ihm zusammensetzen um seine Pläne zu besprechen.
      Aber solange nicht klar ist das er will, solange würdest du auch keinen Unterhalt zahlen.
      Wenn er seine Pläne offenlegt und erklärt wie es weitergehen soll würdest du über eine finanzielle Beteiligung nachdenken.

      Sophie

      P.s. gibt es einen Titel?
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Du kannst Junior mitteilen, dass man ab 18 nur noch unterhaltsberechtigt ist, wenn man sich in Ausbildung oder studium befindet.
      Und das er nachweisen muss, dass er bedürftig ist. Wenn man nichts tut, dann kann von einem erwartet werden sich selbst zu finanzieren.

      Und ich würde ihm auch mitteilen, dass Eltern nicht unbegrenzt Ausbildungs- bzw. Studienversuche finanzieren müssen. Und er hat nun eine Ausbildung und zwei Studiengänge abgebrochen.

      Gerne würdest du dich mit ihm zusammensetzen um seine Pläne zu besprechen.
      Aber solange nicht klar ist das er will, solange würdest du auch keinen Unterhalt zahlen.
      Wenn er seine Pläne offenlegt und erklärt wie es weitergehen soll würdest du über eine finanzielle Beteiligung nachdenken.
      Vielen Dank für deine Einschätzung Sophie, das sehe ich derzeit ähnlich und habe kommende Woche etwas mit ihm ausgemacht. Wobei er den Termin schon mal von seinem Besuch bzw. Nichtbesuch im Fitnessstudio abhängig gemacht hat. Arbeit gibt es denke ich genug und auch Möglichkeiten wo man sich was dazu verdienen kann. Erst kürzlich Stand in der Zeitung das 1.400 Ausbildungsplätze in Industrie und Handwerk in der Oberpfalz unbesetzt geblieben sind.

      AnnaSophie schrieb:

      P.s. gibt es einen Titel?
      Es gab einen Titel, der aber mit erreichen des 18. Lebensjahres ausgelaufen ist. Alle weiteren Zahlungen wurden durch mich ohne Titel und mit dem Betreff "Unterhalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage" geleistet. Mit Beginn der Ausbildung halt noch die 100 EUR, während des Studium waren es 400 EUR.
    • So, bin wieder hier da.

      Mein Sohn das für heute ausgemachte Treffen kurzfristig abgesagt und damit begründet, das er es vergessen hat und auch den Rest der Woche keine Zeit hat. Frage mich gerade ob ihm das nicht wichtig genug ist.

      Wie sieht das denn generell auch mit der Unterhaltsverpflichtung bei den Ü18, werde da nicht richtig schlau wo das Anfängt bzw. aufhört. Kann mein Sohn seinen Anspruch auch verwirken, wenn so gar nichts macht oder wie in der
      Vergangenheit keine Richtung findet? Ist er nicht auch in der Pflicht sich ggf. mit Arbeit seinen Unterhalt selbst zu bestreiten?

      Gruß Wolfgang
    • Hallo Izona,

      das volljährige Kind ist auf jeden Fall gehalten, seinen Unterhalt selber zu erwirtschaften wenn es nicht (noch) in einer allgemeinen Schulausbildung oder einer (beruflichen)Ausbildung/einem Studium ist.

      Ich würde an Deiner Stelle nichts mehr zahlen.
      Wenn Dein Sohn das Gespräch für wichtig erachtet hätte, in welchem Du ja über seine Zukunft mit ihm reden wolltest, hätte er Dir bei "vergessen" ja umgehend einen neuen kurzfristig zu realisierenden anbieten können.
      Scheint ihn also nicht sonderlich zu interessieren.
      In der Zeit, wo er nichts macht, hat er keinen Unterhaltsanspruch.
      Dieser ist aber noch nicht verwirkt. Dazu braucht es noch mehr Umstände oder Dauer.
      Der Anspruch kann durchaus wieder aufleben, wenn er z.B. in einem halben Jahr eine Ausbildung anfängt....

      Gruß Tanja