Unterstützung eines verheirateten, in Ausbildung befindlichen Kindes - absetzbar ?

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    • Unterstützung eines verheirateten, in Ausbildung befindlichen Kindes - absetzbar ?

      Hallo Zusammen,

      mein Sohn ist 22, verheiratet selbst Vater mittlerweile und noch in Ausbildung. Seine Frau (mein Schwiegertochter) ist auch nicht Leistungsfähig ( auch in Ausbildung bzw. noch ohne Beruf).
      Ich unterstütze die junge Familie mit 200€ jeden Monat (freiwillig, da er "quasi" vermögend ist (meine Ex-Schwiegereltern haben ihn mit einem gewissen Grundstock ausgestattet - aber das verbraucht sich ja auch ...))

      Kann ich diese Unterstützung irgendwie als Sonderausgaben "absetzen" ?

      Grüße, Stefan
    • Hallo Back2live,

      wenn Du für Deinen Sohn noch unterhaltspflichtig bist (er ist ja noch in Ausbildung), dann kannst Du nach 33a EstG - vorausgesetzt, Du oder jemand anders bekommt kein Kindergeld mehr für ihn - den Betrag von der Steuer absetzen, wenn das Vermögen gering ist und die eigenen Einkünfte und Bezüge des Sohnes 624 Euro im Jahr (!) nicht übersteigen. Der Maximalbetrag für den Abzug ist 9168 Euro.
      Bekommt noch jemand Kindergeld für den Sohn, kannst Du zumindest die Hälfte des Pauschbetrages nach 33a(2) beanspruchen so lange der Sohn noch in Ausbildung ist und weder bei der Mutter noch bei Dir lebt.

      Es wird zeitanteilig gerechnet, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorliegen.

      Gruß Tanja
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