Einseitige Betreuung _ Mangel der Kinder

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    • Einseitige Betreuung _ Mangel der Kinder

      Hallo,

      durch die einseitige Betreuung der Kinder durch die Mutter erleiden meine Kinder (5 und 7) einen Mangel. Sie vermissen die Liebe des Vaters, meine Liebe, meine Zuwendung und Körpernähe neben der Begleitung in ihrer Entwicklung. Dies seit über 4 Jahren. Ich sehe sie sehr selten. Das letzte Mal im Mai für Zwei Tage. Es gibt zwar einen richterliche Beschluss, aber die Mutter hält sich nicht daran. :( :( (Wir sind verheiratet und ein Scheidungsantrag läuft.)

      Die Mutter hat bisher auch alle Urlaube und Kontaktnahmen mit meinen Verwandten bojkottiert.
      Ich habe 7 Geschwister und Cousins, die meine Kinder kennen lernen möchten. Was kann ich tun?

      Kann ich durch verschiedene Anwaltsbriefe (ev. 7) mehr Druck aufbauen?
      Bringt das was außer Kosten?

      Ich fühle mich vom Staat verlassen/betrogen, der die Familie und das Kindeswohl nicht schützt.
      Bringt es was dem Richter zu schreiben, der den Fall bearbeitet?

      Ich danke für Eure guten Tipps.
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Hallo,

      dem Richter zu schreiben, dass die Mutter sich nicht an bestehende Beschlüsse hält, bringt in der Regel nichts.

      Du solltest eine Liste mit allen Verstößen gegen Beschlüsse erstellen (ich hab in meinem Handy Notizen per Evernote).
      Jedes Mal, wenn meine Ex gegen Beschlüsse verstößt, notiere ich das. Mache ggf Screens von SMS usw.

      Diese Liste solltest du dann chronoligisch aufarbeiten.

      Danach solltest du dich zum Anwalt begeben. Normalerweise beantragt der ein Eilverfahren mit dem Ziel den Umgang
      wieder in Kraft zu setzen. Je nachdem wie viele Verstöße es gegen bestehende Beschlüsse gab, wird der Anwalt auch
      gleich einen Antrag auf Erlass eines Ordnungsgeldes gegen deine Ex beantragen.

      Beim ersten Verfahren kann es sein, dass der Richter deiner Ex nur die Leviten liest und kein Ordnungsgeld verhängt.
      Spätestens ab dem zweiten Verfahren wegen dem gleichen Thema dürfte sich das aber ändern. Dann dürfte ein Ordnungsgeld
      fällig werden. Ggf. muss man aber mehrere Verfahren führen. Irgendwann tut der Gegenseite dann das Ordnungsgeld
      weh und es funktioniert.

      Wenn alles nichts hilft, kann man auch beantragen, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater
      übertragen wird. Das bedeutet in der Praxis, dass die Kinder zum Vater kommen und die Mutter nur noch ein Umgangsrecht
      bekommt. Bis Gerichte das machen, dauert es aber. Aber mittlerweile sind Gerichte wenig zimperlich, wenn es um permanente
      Umgangsverweigerung geht. Warum kann es bei permanenter Umgangsverweigerung dazu kommen, dass Gerichte die Kinder zum
      Vater schicken? Die Verweigerung des Umgangs mit dem Vater über längere Zeit ist eine Gefährdung des Kindeswohls.

      Extrem wichtig ist aber, dass du jeden gerichtlich festgesetzten Umgangstermin versuchst wahrzunehmen in dem du hingehst.
      Damit weißt du nach, dass du tatsächlich Umgang willst. Also nicht einfach per SMS abwimmeln lassen und nicht hingehen.


      Aber eine Sache kann man definitiv sagen. Man braucht einen langen Atem. Ggf. mehrer Verfahren. Usw.

      Viele Grüße
      Koala

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Koala77 ()

    • Koala,
      vielen Dank für die Info. Das ist zwar nicht sehr ermutigend, öffnet mir aber die Augen und zeigt, dass es doch einen Weg gibt.
      Weil sie sich an der richterlichen Anordnung nicht fest hält mache ich regelmäßige Angebote eines Treffens. Diese sind meist verbunden mit besonderen Anlässen wie Geburtstage oder Urlaube um die Verwandten, Tanten und Cousins kennen zu lernen. Alles weist sie ab. Seit 4 Jahren. Das zehrt mir an Hoffnung und Kraft. ... es scheint mir fast wie aussichtslos.

      Ich hoffe auf eine andere Politik.
      Heiraten, Familie gründen sollen wirklich nur Menschen, die verbindlich die Verantwortung übernehmen wollen und können. Eine vorbeugende Maßnahme, dass Kinder ohne einen Elternteil aufwachsen sind vlt. verpflichtende Kurse/Seminare, die Heiratswillige auf die Aufgaben und Verantwortung eines gemeinsamen Lebens mit Kindern vorbereiten. (Falls jemand mehr dazu schreiben sollte, bitte neuen Forumsbeitrag starten)

      Trotzdem Danke
      Ulrich
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Koala77 schrieb:

      Extrem wichtig ist aber, dass du jeden gerichtlich festgesetzten Umgangstermin versuchst wahrzunehmen in dem du hingehst.
      Damit weißt du nach, dass du tatsächlich Umgang willst. Also nicht einfach per SMS abwimmeln lassen und nicht hingehen.
      ... sehr schwer umzusetzen da die Kinder ca. 5-6 Stunden entfernt wohnen.
      Ein Versuch bedeutet ein ganzer Tag am Weg sein, Kosten dazu!

      Würde formal so eine Liste wie die im Anhang genügen?

      edit TanjaW9: Du wurdest bereits ganz am Anfang Deiner Beitragserstellung darauf hingewiesen, dass Du in den Beiträgen die persönlichen Angaben der Beteiligten zu unterlassen hast. Das gilt insbesondere (auch) für den Namen der Kinder! Und selbstverständlich auch für die Anlagen!
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Hallo,

      ich habe die Anlage gelesen bevor sie gelöscht wurde. Defakto stand da drin:

      1. Umgang hat stattgefunden
      2. Umgang hat nicht stattgefunden

      Es geht nirgends draus hervor, warum kein Umgang stattgefunden hat. Wenn ich der Anwalt der Gegenseite wäre, würde ich sagen, dass du die Termine wegen dir geplatzt sind.

      Du musst nachweisen, dass sich deine Ex nicht an den Beschluss hält!!!

      Wenn du nen Beschluss hast, der sagt, dass die Kinder alle 14 Tage am WE bei dir sind, heißt das. Du musst alle 14 Tage hinfahren und die Herausgabe von der Mutter verlangen.
      Wenn sie das nicht tut, dokumentieren. Wenn du das 3 Monate gemacht hast, kannst du Klage einreichen. Während der Klage musst du natürlich weiter hinfahren.

      Ja, das kostet Zeit. Ja, das kostet Geld. Wenn du nicht bereit bist Zeit und Geld zu investieren, sind dir deine Kinder es auch nicht wert. Und genau darauf spekuliert deine Ex.

      Wenn es Probleme bei der Durchsetzung des gerichtliche Beschlüsse zu Umgang gibt... kann man auch mittels Polizei umsetzen lassen.

      Mal ne Frage. Du schreibst, dass es seit 4 Jahren so geht und das die Scheidung aktuell läuft. Was hast denn du für nen beschissenen Anwalt, dass der das der noch nicht mit Atombomben
      auf deine Ex schießt? Normalerweise sollte der Anwalt dir sagen. Zuerst bringen wir das Umgangsrecht ans laufen. Dann konzentrieren wir uns auf die Scheidung. Und beim Thema Umgang
      sollte des RA längst die Atombomben ausgepackt haben!