Unterhaltsberechnung Kind Ü18 in Ausbildung / Mutter Natural/ Vater Barunterhalt

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    • Unterhaltsberechnung Kind Ü18 in Ausbildung / Mutter Natural/ Vater Barunterhalt

      Hallo,

      Meine Tochter ist Ü18 hat zum 1.8. eine Ausbildung begonnen.
      Meine Exfrau bei der das Kind wohnt ist (sehr wahrscheinlich) nicht fähig Barunterhalt zu leisten ( Leistet aber "Naturalunterhalt" - Wohnen Essen etc ).

      In die Berechnung müssten irgendwie eingehen: DüDo Tabelle ( Mein Einkommen ) - Ausbildugnsentgelt ( Abzüglich Freibetrag ) - Kindergeld ... was hab ich evtl vergessen?

      Wie ermittle ich meinen zu leistenden Unterhalt?
      Hat da jemand eine Idee?

      Grüße,
      Stefan
    • Hallo,

      Der Selbstbehalt liegt bei 1.300 €.

      Und wie schon geschrieben: Jahresnetto plus steuerersattung/12 - 5 % berufsbedingte Aufwendungen oder nach Aufwand je nach OLG (Dein Wohnort) -4 % vom Brutto, wenn du ansparst, für zus. Altersvorsorge. Dann dieses bereinigte netto und die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle suchen. Dann gehen davon ab das komplette Kindergeld 204 € und die AusbildungVergütung (netto) abzgl. 100 €. Der differenzbetrag, sofern da überhaupt noch einer ist, ist an das Kind zu überweisen.

      Aber du es vorausgesetzt es gibt auf deiner Seite keine weiteren unterhaltsberechtigte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hej,

      Darf meine Exfrau nicht _auch_ Anspruch auf einen Anteil aus dem Ausbildungsentgeld - erheben - weil sie ja "Naturalunterhalt" leistet?

      " ..... oder nach Aufwand je nach OLG (Dein Wohnort) -4 % vom Brutto, wenn du ansparst, für zus. Altersvorsorge. "
      Das habe ich noch nicht so recht verstanden.

      VG,

      Stefan
    • Hi,

      es geht darum, dass zuerst der Bedarf ermittelt wird. Dazu wird der Bedarf nach DDT um Ausbildungsvergütung und volles Kindergeld angepasst. Das betrifft euch ja gleichermaßen. Dann wird der Restbedarf auf euch beide verteilt. Ist sie tatsächlich nicht leistungsfähig, so hast du leider Pech und zahlst alles, solang du leistungsfähig bist. Um das zu ermitteln braucht man allerdings ein paar konkrete Zahlen.
    • Hallo,

      Was Junior zu Hause bei Muttern für Kost und logis abgeben soll müssen die beiden untereinander ausmachen.

      Du bereinigst erst dein Einkommen um die berufsbedingten kosten, die dir entstehen. Manche familiengerichte nehmen dazu 5 %, bei manchen muss man den realen Aufwand nachweisen.
      Zusätzliche Altersvorsorge ist beispielsweise eine riesterrente. Die Beiträge dafür kannst du ebenfalls von deinem Einkommen abziehen, aber nur bis zu einer höchstsumme von 4 % deines Nettoeinkommens.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!