Hallo liebe ISUVler,
eben bekam ich folgendes Schreiben der RA meines Sohnes(20):
„ (…) Unser Mandant ist erkrankt. Es war ihm aufgrund seinerErkrankung nicht möglich, seine Ausbildung ordnungsgemäß zu beenden. DieKrankheit wird mindestens noch ein Jahr andauern.
Augenblicklich erhält unser Mandant Krankengeld in Höhe von16,52 €. (Beleg vom 25.4.`19 liegt bei)
Kindergeld wird nicht mehr gewährt. (Beiliegend Schreibender Familienkasse vom 15.8.`19). (…). “
Unterhaltsverpflichtung – Auskunft – Frist - (…)
„ (…) Anliegend überreichen wir zudem den Kostenvoranschlag fürdas Hörgerät Ihres Sohnes. Diese Kosten sind ebenfalls anteilig alsSonderbedarf zu zahlen. (…)“ (Beleg vom2.8.`19 liegt bei).
Kurz zur Vorgeschichte: Bis zum Januar hatte (zumindestglaubte ich das) ein gutes bis sehr gutes Verhältnis zu meinem Sohn. Er kamseinem Alter entsprechend zwar unregelmäßig (Freunde und Hobbies), aber gernezu uns. Wir besuchten regelmäßig Sportveranstaltungen und spielten zusammen aufder PS4; so verbrachten wir unsere gemeinsamen Wochenenden. Der er nach seinemAbitur sehr ziellos war und seine Mutter sich um nichts kümmerte, habe ich vieleGespräche mit ihm geführt, Eignungstests und Bewerbungsschreiben wurden danngrößtenteils auch hier fertiggestellt.Nun machte er seit 1 Jahr eine Ausbildung zum technischen Zeichner undwar, so seine Auskunft, sehr gerne in dem Unternehmen; die Ausbildung hat ihmSpaß gemacht.
Ende Dezember 2018 war er zuletzt bei uns (alles wie immer),zwischendurch Kontakt per whatsapp und dann ca. 2 Wochen danach, totaler Kontaktabbruch.Meine Kontaktversuche per Mail oder per whatsapp blieben unbeantwortet.
Bis jetzt eben der obige Brief kam. Ich bin gerade völliggeschockt.
Meine Fragen:
1. Muss ich den Unterhaltsgrund „Krankheit“ ohne Schreibeneines Arztes mit Diagnose und Krankheitsdauer akzeptieren?
2.Muss ich für einHörgerät aufkommen (Folgegerät!)? Gibt es keine Kassengeräte? So das einEigenanteil für ein „besseres“ Gerät begründet werden muss?
Versteht mich nicht falsch, wenn er Unterhalt benötigt, soller ihn haben. Wenn er ein besseres Hörgerät haben muss, soll er es haben. Aberwas mich gerade in Abwehrhaltung bringt, ist, dass er den Kontakt ohne erkennbarenGrund abbricht und mich einfach verklagen will, anstatt ein Gespräch mit mir zuführen.
Gruß
Fritze
eben bekam ich folgendes Schreiben der RA meines Sohnes(20):
„ (…) Unser Mandant ist erkrankt. Es war ihm aufgrund seinerErkrankung nicht möglich, seine Ausbildung ordnungsgemäß zu beenden. DieKrankheit wird mindestens noch ein Jahr andauern.
Augenblicklich erhält unser Mandant Krankengeld in Höhe von16,52 €. (Beleg vom 25.4.`19 liegt bei)
Kindergeld wird nicht mehr gewährt. (Beiliegend Schreibender Familienkasse vom 15.8.`19). (…). “
Unterhaltsverpflichtung – Auskunft – Frist - (…)
„ (…) Anliegend überreichen wir zudem den Kostenvoranschlag fürdas Hörgerät Ihres Sohnes. Diese Kosten sind ebenfalls anteilig alsSonderbedarf zu zahlen. (…)“ (Beleg vom2.8.`19 liegt bei).
Kurz zur Vorgeschichte: Bis zum Januar hatte (zumindestglaubte ich das) ein gutes bis sehr gutes Verhältnis zu meinem Sohn. Er kamseinem Alter entsprechend zwar unregelmäßig (Freunde und Hobbies), aber gernezu uns. Wir besuchten regelmäßig Sportveranstaltungen und spielten zusammen aufder PS4; so verbrachten wir unsere gemeinsamen Wochenenden. Der er nach seinemAbitur sehr ziellos war und seine Mutter sich um nichts kümmerte, habe ich vieleGespräche mit ihm geführt, Eignungstests und Bewerbungsschreiben wurden danngrößtenteils auch hier fertiggestellt.Nun machte er seit 1 Jahr eine Ausbildung zum technischen Zeichner undwar, so seine Auskunft, sehr gerne in dem Unternehmen; die Ausbildung hat ihmSpaß gemacht.
Ende Dezember 2018 war er zuletzt bei uns (alles wie immer),zwischendurch Kontakt per whatsapp und dann ca. 2 Wochen danach, totaler Kontaktabbruch.Meine Kontaktversuche per Mail oder per whatsapp blieben unbeantwortet.
Bis jetzt eben der obige Brief kam. Ich bin gerade völliggeschockt.
Meine Fragen:
1. Muss ich den Unterhaltsgrund „Krankheit“ ohne Schreibeneines Arztes mit Diagnose und Krankheitsdauer akzeptieren?
2.Muss ich für einHörgerät aufkommen (Folgegerät!)? Gibt es keine Kassengeräte? So das einEigenanteil für ein „besseres“ Gerät begründet werden muss?
Versteht mich nicht falsch, wenn er Unterhalt benötigt, soller ihn haben. Wenn er ein besseres Hörgerät haben muss, soll er es haben. Aberwas mich gerade in Abwehrhaltung bringt, ist, dass er den Kontakt ohne erkennbarenGrund abbricht und mich einfach verklagen will, anstatt ein Gespräch mit mir zuführen.
Gruß
Fritze