Frage wegen Unterhalt berechnung

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    • Frage wegen Unterhalt berechnung

      Hallo,

      Ich habe Mal eine Frage bezüglich des Unterhalts.

      Ich lebe getrennt von meinen Kindern, die bei meinem Ex-Mann geblieben sind, da ich aufgrund meines neuen Freundes ins Ausland ziehen wollte.Dort hatte ich weder Arbeit noch eigenes Haus/Wohnung, deshalb bin ich im Haus seiner Mutter, wo er auch noch wohnt eingezogen.
      Da es dann nach 11 Monaten Jobsuche und ca 200 Bewerbungen nicht geklappt hatte einen Job zu finden und die Mutter meines Freundes wollte, dass ich ausziehe, bin ich wieder zurück nach Deutschland gekommen.

      Wohne derzeit wieder in meinem Elternhaus seit Mitte Juli 2019. Eine Woche nach Ankunft habe ich dann schon eine Arbeit gefunden.

      Wollte nun Mal wissen wie das jetzt berechnet wird auch wegen dem Wohnvorteil.

      Miete- zahle ich nicht, da ich wieder in meinem Kinderzimmer wohne im Elternhaus und meine Eltern nur wollen, dass ich mich für alle (inkl mir, 5 Personen) an der Besorgung von Lebensmitteln beteilige

      Einkommen- habe erst die letzten 3 Tage im Juli angefangen und auch nur diese bisher bezahlt bekommen, waren grob 145€. Bin bei einer Zeitarbeitsfirma 9.79€ stundenlohn,35 Std werden bezahlt, Überstunden gehen aufs Zeitkonto. Denke aber, dass ich ein volles Nettogehalt von grob 1050€ bekomme (weiß das erst Mitte September, da immer bis zum 15. Des Folgemonats gezahlt wird). Grob Hälfte Fahrtkosten zum Arbeitsort werden erstattet.

      Ausgaben
      -derzeit 180€ vierteljährlich (also ca 60€ monatlich), beginnend September für das Auto meiner mutter, bzw die Versicherung dafür,sie benötigt es selten und stellt es mir zur Verfügung um zur Arbeit zu kommen.
      - Benzinkosten ca 50€ die Woche also grob 200 im Monat, ca die Hälfte bekomme ich von Zeitarbeitsfirma zurück (weiß nicht genau wie das berechnet wird- noch nicht)
      - dann noch die Lebensmittelkosten für 5 erwachsene (also denke, dass man da mit ca 100-130€ rechnen kann für die eine Woche die ich im Monat zahlen müsste, je nachdem was geplant ist.
      - ansonsten habe ich noch eine Hündin, die ich schon hatte bevor mein Ex Mann und ich uns getrennt hatten, musste sie dann bei meinen Eltern lassen als ich weggezogen bin und muss jetzt nach rückkehr wieder für sie zahlen (verständlich, hätte sie, wenn ich im Ausland Arbeit gefunden hätte ja auch nachgeholt und hätte mich dann auch um sie gekümmert), Hundesteuer, Tierarzt, Futter etc, was dann Vill auch mit grob 50€ monatlich berechnet werden kann.

      Meine Mutter hatte mir bis zum Erhalt des ersten Gehaltes noch 200€ geliehen die ich zurückzahlen muss, daher werden wegen der Autoversicherung 380€ von mir an meine Mutter zurückgezahlt.

      Derzeit zahlt die Unterhaltsvorschusskasse für mich den Unterhalt für meine 3 Kinder, 6j,4j,2j, ca 500€, hab gerade nicht den genauen Wert im Kopf.
      Habe der Unterhaltsvorschusskasse alle Daten gegeben, die sie benötigen, meine Hündin hatte ich dort nicht angegeben.
      Habe dann heute etwas von dem Wohnvorteil gelesen und auch von dem Selbstbehalt.
      Selbstbehalt bei Erwerbstätigen liegt bei ca1080€ ..ich wäre mit selbst ausgerechnet 1050€ schon drunter, mit meinen o.g. zahlen wären von den 1050€ noch ca bei 700€ (auf 350€ aufgerundet) übrig.
      Frage ist halt wie der Wohnvorteil dann in meinem Fall noch berechnet wird.
      Sind dann die ca. 500€ komplett als machbar angesehen in der Berechnung vom Unterhalt?
      Was meint ihr?

      Denke Mal die Kosten die ich habe um die Kinder zu besuchen, werden nicht mitkalkuliert..lebe 550km entfernt von den Kids. Die Kids leben in der Nähe von Hamburg und ich Nähe Frankfurt in Hessen. Da gehen gut 120€ Sprit drauf hin und zurück und dann eine Unterkunft bei Airbnb gebucht und dann evtl noch mit Übernachtung von Kindern und verpflegung--- so grob gesagt müsste ich bei einem Besuchswochenende im Monat grob 250-300€ zahlen um die Kinder überhaupt zu sehen. Mein ex-Mann legte jetzt mündlich mit Familienberatung fest, dass ich die Kinder 6monate nicht sehen darf ohne Angabe von Gründen, schriftlich bekomme ich nichts und das Jugendamt gibt mir diesbezüglich keine Unterstützung wodurch ich, sollte ich keine Beratungshilfe bekommen noch Geld ansparen muss für Anwaltskosten, damit ich meine Kinder überhaupt sehen kann und endlich ein fester Plan gemacht wird bzgl Besuchszeiten, darf dort ja nichtmal anrufen und darf generell nur via E-Mail Kontakt aufnehmen ( beschlossen von Familienplanung und ex-Mann)... Ich kann mir echt nicht erklären womit ich das verdient habe...
      Hatte meinem ex-mann und dem Jugendamt eine komplette Auflistung für Umgangsmöglichkeiten bis Dezember gegeben und als Antwort darauf kam - 6monate kein Kontakt. Vorschlag war jedes 3.we im Monat Besuchswochenende und jeden ersten Samstag im Monat längeres Telefonat mit Anfrage der Videounterhaltung, was die Kinder dann entscheiden sollten, ob die kamera angemacht wird oder nicht.

      Darf ich in dem Falle auch bei der Unterhaltsvorschusskasse angeben, dass ich erst zahle, wenn ich regelmäßig Kontakt zu den Kindern haben kann ?

      Und dann benötige ich ja auch noch Geld um meinen Freund zu sehen, da wir ja nun in einer Fernbeziehung sind und fliegen ist ja nun auch nicht immer billig.


      Danke schonmal im voraus, sollte jemand wissen wie das in meinem Fall berechnet wird.

      LGTaja

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Taja ()

    • Hallo,

      Umgang ist unabhängig von der Zahlung von Unterhalt.

      Umgang ist im Standard jedes 2. Wochenende. Also solltest du schriftlich einen Plan erstellen, diesen an das Jugendamt und den Vater der Kinder mit Festsetzung senden. Sie sollen begründen warum du die Kinder nicht sehen darfst.

      Was den Unterhalt angeht: du bist gesteigert erwerbspflichtig. Es kann dir also zugemutet werden noch einen Nebenjob zu machen, so dass du auf 40 Stunden Arbeit pro Woche bekommst, die auch bezahlt wird.

      Aber vom netto gehrn die berufsbedingte Aufwendungen ab, je nach OLG 5 % oder der tatsächliche Aufwand. Das wären bei dir die 200 € Fahrtkosten, wovon du ja 100 € wieder bekommst. Also 100 €.
      Dein Selbstbehalt sind 1080 €.
      Ein wohnwertvorteil kann dir normalerweise nicht angerechnet werden. Du hast ja kein Eigentum.
      Und du zahlst zwar keine Miete aber andere kosten.

      Die Fahrtkosten zu den Kids kannst du nicht abziehen, du hast die Entfernung geschaffen. Und auch keine Kosten für den Hund.

      Was verdient der Vater der Kinder?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Taja,

      so richtig gut sieht das alles im Moment nicht aus bei Dir.

      Was den Umgang angeht: wie fand der denn statt, als Du im Ausland warst?
      Die Kinder sind ja noch so jung, wenn die Dich so lange nicht gesehen haben, hat da bestimmt schon eine Entfremdung stattgefunden.
      Da muss dann behutsam an die Umgangsanbahnung ran gegangen werden.

      Du kannst auch bei Deinem Jugendamt um Unterstützung zur Umgangsanbahnung bitten.
      Ich möchte allerdings auch nicht verschweigen, dass Dein Verhalten (Weggang ins Ausland, Kinder zurück lassen) dort vermutlich auf Unverständnis stoßen kann und Du schon irgendwie glaubhaft rüber bringen solltest, dass Du reflektiert hast.

      Nun zum Unterhalt: Du bist gesteigert erwerbspflichtig. D.h. dass die UV-Stelle und auch ein Gericht Dir entweder fiktive Einnahmen zurechnen werden oder aber Ausgaben (z.B. die Fahrtkosten) nicht anrechnen. Auch der Selbstbehalt kann beim Zusammenleben mit anderen gekürzt werden.
      Du bist gehalten, den Mindestunterhalt für Deine Kinder sicher zu stellen.
      Ob Du ergänzende Sozialhilfe beziehen könntest, weiß ich nicht.
      Da müsste einer der anderen Forumsteilnehmer antworten. Auch, ob darüber vielleicht noch Gelder für den Umgang beantragt werden könnten.

      Ich sag das jetzt mal knallhart: Deine Fernbeziehung interessiert in keinerlei Weise so lange der Unterhalt für Deine Kinder nicht sicher gestellt ist.

      Du hast eine Menge zu regeln, hol Dir bitte praktische Unterstützung dabei.
      Viel Kraft!

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      eigentlich war ich bisher nur stiller Mitleser, aber dieser Eingangspost hat mich nun motiviert, mich zu Wort zu melden:

      Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Taja ihre Familie (u.a. mit einem einjährigen Kind) verlassen und hat fast ein Jahr im Ausland gelebt. Ich nehme an, angesichts der knappen Finanzmittel dürfte Kontakt zu den Kindern in diesem Jahr gänzlich abgebrochen sein, oder wenn überhaupt nur via Telefon/Skype. Die Kinder haben die Trennung von der Mutter insoweit also allein mit dem Vater auffangen müssen, was für die Kinder sicherlich eine enorm schmerzhafte Erfahrung gewesen sein dürfte. Das Auslandskapitel scheiterte scheinbar krachend (was wäre gewesen, wenn es erfolgreich verlaufen wäre?), nun steht die Mutter wieder "vor der Tür" und begehrt regelmäßigen Umgang. Was löst das bei den Kindern aus? Welch emotionale Achterbahnfahrt mutet man den Kindern zu? Ich kann nachvollziehen, dass man zum Schutz der Kinder den Umgang sehr behutsam aufbauen muss.

      Hinsichtlich der angegebenen Kosten, die dazu führen sollen, dass keine Leistungsfähigkeit gegeben ist, frage ich mich auch, wo die Prioritäten liegen? Hund, Flüge zum Freund ins Ausland u.ä. sollen die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit mindern? Es geht hier um das Existenzminimum der Kinder! Ich kann mir kaum vorstellen, dass der alleinerziehende Elternteil dreier Kinder neben der Kindesbetreuung noch Unmengen an Geld verdienen wird.

      Das JA kann eine vollschichtige Erwerbstätigkeit im gelernten Beruf verlangen, ggf. sogar darüber hinaus noch einen Nebenjob, damit der Mindestunterhalt der Kinder gesichert ist.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Clausutis,

      mir ging schon ähnliches durch den Kopf.
      Dennoch - wenn z.B. Umgang via Kommunikationsmitteln (Apps, Videokonferenz) stattfand - sollte Umgang schleunigst wieder angebahnt werden.
      Nicht weil es wichtig für die Mutter ist, sondern für die Kinder!
      Einen Umgangsausschluss für ein halbes Jahr kann weder der Vater noch das JA verfügen. Dazu wäre nur ein Gericht befugt (welches aber gern den Empfehlungen des JA folgt).

      Ich sprach in meinem Post auch von behutsamer Umgangsanbahnung.
      Wenn die Mutter in der Vergangenheit auch sehr ichbezogen gehandelt hat, ist es umso wichtiger, dass ihr - für die Kinder sehr nachteiliges - Verhalten von ihr ausreichend reflektiert wird.

      Der Hund spielte in meinen Überlegungen absolut keine Rolle.
      Auch die vermeintliche Leistungsunfähigkeit sehe ich nicht.

      Du scheinst einen ähnlichen Fall zu kennen?
      In einem Fall, von dem man nicht betroffen ist, kann man relativ sachlich an die Lösungsversuche ran gehen kann.
      Glaub aber nicht, dass ich mir nicht vorstellen kann, wie vor allem die Kinder darunter gelitten haben werden.
      Gut wäre, könnten wir die Mutter u.a. durch unsere und Deine Tips zum kindgerechten Handeln bewegen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      ich VERMUTE, dass die Aussetzung des Umgangs für 6 Monate darauf basiert, dass man sicher gehen will, dass du es tatsächlich ernst meinst jetzt dauerhaft für deine Kinder da zu sein. Dein kleinstes Kind wird dich nicht mehr kennen, dein mittleres Kind vielleicht noch ein wenig, dein größtes wahrscheinlich schon, ob es gut auf dich zu sprechen ist, kann sein, muss aber nicht, kommt wohl darauf an, wie der Vater mit deinem Weggang umgegangen ist. Ich halte diese Maßnahme auch für nachvollziehbar. Wer sich dafür entscheidet, dass er lieber das Land verlässt als sich um seine Kinder zu kümmern, dem ist auch zuzumuten, dass das Interesse an den Kinder wieder verpufft. Und es gäbe wohl wenig schlimmeres für die drei Kleinen, als wenn man wieder Kontakt herstellt und du dann wieder weg bist.

      Ich denke, dass deine erste Baustelle sein sollte dir einen Job in der Nähe deiner Kinder zu suchen und dann umzuziehen. Sorg dafür, dass du den Unterhalt deiner Kinder bezahlen kannst, vom Unterhaltsvorschuss für drei Kinder kann man nicht reißen. Wenn du dann in der Nähe wohnst kann man den Umgang wohl wesentlich einfacher gestalten. Aus meiner Sicht gibt es für dich keinen Grund 550km entfernt zu wohnen, du hast keinen super bezahlten Job und deine Kinder wohnen auch wo anders. Deine Eltern sollten kein Argument sein um den Umgang mit den Kindern derart zu erschweren.
    • Hm, generell wollte ich nur wissen wie das berechnet wird mit dem Wohnvorteil etc.

      Keiner hier kennt meine Situation, daher möchte ich noch einige Dinge erläutern:

      Mein ex-Mann und ich haben uns getrennt als ich unbewusst mit dem 3. Kind schwanger war... mich rausgeschmissen hatte aus meiner Wohnung damals, meine Freundinnen mich abholen wollten, er sie als fremde bezeichnet hatte und den Zutritt zu meiner Wohnung verboten hatte, er mir die Schlüssel abnahm und ich sogar die Polizei rufen mußte um den Rest meiner Sachen aus der Wohnung zu holen, hat er vorher die Kinder zu seinen Eltern gebracht damit diese das nicht mitbekamen. Dadurch war Mama plötzlich weg, selbst die Polizei verbat mir zu den Großeltern zu fahren um mich bei den Kindern zu verabschieden.
      Einziger Zufluchtsort war mein Elternhaus.
      Er hatte mich immer schlecht behandelt, 75cent für Tee waren schon zu viel für mich, an gemeinsamen Unternehmungen war er nicht interessiert und gute Mine zum bösen Spiel machen sein Standardspruch.
      Hatte meine Schwester gefragt ob sie zufällig ne freie Stelle im Altenheim hatten. Und ja, konnte direkt dort anfangen.

      3 Monate später habe ich dann festgestellt, dass ich schwanger bin. Habe das meinem Ex Mann mitgeteilt und da ich von dem Altenheim ein Beschäftigungsverbot bekam, hatten wir geredet wie das nochmal klappen könnte. Deal war ich nehme den Namen von ihm an und wir nehmen eine Paartherapie.. Ende vom Lied war, paar Therapie gab es nie, er hat sich immer geweigert. Habe mir selbst Hilfe geholt und meinen jetzigen Freund übers Internet kennengelernt, der mich zusätzlich aufgebaut hatte.
      Mein Ex Mann hat mir Vorwürfe gemacht dass ich ohne ihn zur pro Familia ging..und auf die Frage ob er mitkommen wolle kam nur ein "nein, bringt eh nichts".
      Dann hat es weil ich mir Hilfe gesucht habe noch mehr Streit gegeben.
      Und ich musste wieder gehen, Absprache war ich komme die Kinder besuchen 1x im Monat und die anderen Wochenenden Webcamkontakt.

      2 Monate nach der Trennung oder so später kam ich dann mit meinem Freund erst zusammen und ich wollte bei ihm sein.

      Die Kinder blieben beim vater, da ich 1. Keine Arbeit hatte, 2. Keine Wohnung, 3.meine Eltern wohnen zu weit weg und sind Raucher..4. Kinder hatten und haben Kindergartenplätze, der große ist jetzt in der schule..5.dort im Norden sind deren Wurzeln und die gewohnte Umgebung.

      Ca 4 Monate später zog ich dann zu ihm, da mir mein Ex eh den Kontakt immer verboten hatte...

      Im November 2018 war dann der Gerichtstermin in dem gesagt wurde, dass ich an allen bankholidaymonday weekends (verlängerte Wochenenden im Land wo ich gelebt habe), also alle 2 monate die Kinder besuchen soll/darf.. 1x die Woche Webcam stattfinden soll und mein Ex mich über alles mögliche informieren und wir gegenseitig Bilder schicken sollen.

      So Webcam hat er sich 6x dran gehalten, die Daten der Besuchswochenende wusste er seit November 2018.

      Durfte weder meiner Tochter noch meinem Sohn gratulieren zum Geburtstag.

      Das Besuchswochenende an Ostern hat er mir versaut da ihm nicht gereicht hätte Ostermontag (montags war der Abreisetag) dann nach kurzer Verabschiedung bei seinen Eltern zu feiern. Er hat mir dann noch den Sonntag fast komplett weggenommen, obwohl feststand dass sa+so die Haupttage für den Kontakt zwischen Kindern und mir ist.

      Danach habe ich noch 2 Tage im Auto geschlafen um am Gespräch bei der Familienberatung teilzunehmen wo dann die Psychologin meinte, Geburtstage seien so wichtig für die Kinder, also würde mir ein Besuchswochenende gestrichen (Geburtstag von Oma) und auf ein anderes verlegt, was nicht sicher war ob es geht oder nicht...mit den Worten von ihr es sei nicht ihr Problem und ich müsse es den Kindern erklären.. zudem sollte Webcam dann alle 2 Wochen stattfinden... Daran hatte sich mein Ex 2x gehalten...

      Und ja dann hätte ich die Kinder Anfang August besucht und war zur Einschulung da.
      Da mein Ex Mann und ich und gestritten hatten, da er die mündliche Absprache nicht eingehalten hatte, die besagte, 15-15.30 Spielplatz, danach gemeinsam eisessen und er einfach nicht geantwortet hatte.

      Wohlgemerkt mir ist es nur gestattet per Email Kontakt aufzunehmen und da ich in Hamburg im Stau stand war ich 10 min zu spät auf dem Spielplatz. Eine Vereinbarung die Kinder um 16 Uhr nach Hause zu bringen gab es nicht. Der Streit war ziemlich laut als ich die Kids um 16.40 zurückbrachte. Meine Tochter fing an zu weinen,er schlug die Tür zu mit den Worten du bleibst drin,als ich sagte komm her, da ich sie trösten wollte. Wieder wurde mir der Abschied verboten und mit der polizei gedroht wenn ich nicht gehe.

      Am Einschulungstag meines Sohnes waren die Kinder wiedermal richtig Happy mich zu sehen, wie jedes Mal. Sie wollen auch in edingt ihre Oma in Hessen besuchen, hab den3en gesagt, dass ich nächsten Monat dann wiederkommen will, sie haben sich gefreut und dann beim Abschied kam von meinem Ex,dass ich die Kinder 6 Monate nicht mehr sehen darf.

      Meine Planung mit exakten Zeiten. Ging an Jugendamt und meinen Ex, die Familienberatung wollte davon nichts wissen, mein Ex und das Jugendamt auch nicht.
    • Hallo Taja,

      ich kenne dich nicht und will auch deine Situation beurteilen, aber was bleibt ist, dass du gegangen bist, denn keiner konnte dich aus deiner Wohnung werfen. Du hättest bleiben können, du hättest das Jugendamt einschalten können, denn er durfte sicher nicht einfach die Kinder zu seinen Eltern bringen. Klar durftest du da nicht einfach rein, aber das Jugendamt hätte das im Zweifel die Kinder einfach rausgeholt.
      Was die Beziehung auf eurer Paarebene angeht ist für eure Kinder egal. Für die Kinder bleibt nur, dass die Mutter plötzlich weg war. Es hätte sicher (gerade als Mutter) Wege gegeben die Kinder gemeinsam zu betreuen, aber du hast einen anderen Weg gewählt, den einfachen (Ex unterbindet Umgang, dann bin ich halt weg beim neuen Freund). Und jetzt bist du wieder da, da Freund weg. Ich vermute mal, dass das Jugendamt sicher gehen will, dass du jetzt wegen der hohen Distanz nicht nach 2 Monaten wieder den Kopf in den Sang steckst und den Umgang auslaufen lässt, denn das wäre sehr schlecht für die Kinder.
    • Hallo Taja,

      nochmals meine eindringliche Bitte an Dich:
      Setz Dich mit dem Jugendamt Deines Wohnortes in Verbindung und beantrage Unterstützung bei der Umgangsanbahnung!
      Je nachdem wie engagiert und zuverlässig Du dort auftrittst, wird Dich das Amt bestimmt unterstützen.

      Das Umgangsrecht ist keine Institution um einen Elternteil für Fehlverhalten abzustrafen.
      Möglicherweise hilft Dir, wenn Dir erstmal begleitete Umgang gewährt wird.

      Der ganze andere Teil, den Du geschildert hast, interessiert nicht! Es geht nicht darum, irgendeinen Schuldigen für die derzeitige Lage zu suchen, sondern wie wieder erreicht werden kann, dass Du verlässlich als Mutter den Kindern zur Verfügung stehen kannst!
      Ganz offensichtlich brauchst Du dabei Unterstützung!

      Gruß Tanja
    • Ich habe mich bisher an alles gehalten nur mein ex-Mann nicht.
      Mein Freund und ich sind immernoch zusammen, nur seine Mutter durfte mich aufgrund von Sozialleistungserhalt nicht weiter dort wohnen lassen (hätte die Leistungen sonst evtl komplett gestrichen bekommen) und ohne Job konnte ich auch keine Wohnung finanzieren. Und jetzt sind wir halt auch am überlegen wie und wo und ob wir überhaupt in Zukunft zusammenleben oder ob es eben eine Fernbeziehung bleibt.

      Das Jugendamt war kurz bevor mich mein Ex aus der Wohnung warf da ca.1-2 Wochen vorher, weißes nimmer so genau... Vermittlung und Hilfe Fehlanzeige.
      Auf Distanz via Telefon oder Email bekomme ich weder vom zuständigen Jugendamt noch Familienberatung Informationen, Beratung etc. Und wenn ich einen Termin dort mache machen die auch nichts ohne dass mein Ex Mann da ist und wenn er dabei ist, dann gibt es auch keine Lösungen etc da irgendeine Person immer nicht anwesend ist ... Letztes Jugendamt Gespräch lief dann so ab: Herr xxx ohne vorher mit der Person Xxx von der Familienberatung gesprochen zu haben werde ich hier über keine Kontaktdaten sprechen... Ende des jugendamtgespräches.

      Fraglich ob ein Jugendamt hier in Hessen 550 km weg vom zuständigen Jugendamt mir überhaupt irgendwie helfen kann.

      Habe aber schon nen Antrag für Beratungshilfe abgeschickt und in ca 1.5 Wochen soll ich beim Gericht anrufen, ob ich die Hilfe bekomme, wenn ja suche ich einen guten Anwalt und dann geht's vor Gericht.

      Da mein Ex Mann sich an keine vom Richter festgelegten Dinge hält gerade was meine Umgangspflicht, mein Umgangsrecht angeht, sollte ich da auch gute Karten haben... Ich wohne zwar immer noch weit weg, aber das sollte nicht das Problem sein.

      In den Norden ziehen und leben kann und will ich nicht. Ich habe dort 7 Jahre schlechte Erfahrungen gemacht (außer die Kinder), keinen Anschluss gefunden, da mir alles immer schlecht geredet würde um Bekanntschaften zu schließen. Ich wäre dort abgesehen von den Besuchswochenende alleine. Ich denke meine Psyche würde das nicht lange mitmachen.

      In meinem Beruf wieder arbeiten.. schwierig, bin Schreiberin, Frau im Handwerk ist schon schwierig, aber wenn man 8 Jahre aus dem Beruf raus ist, kann ich mich dumm und dämlich suchen. Als ich vom Ausland zurückkam, gingen die letzten paar € drauf, hätte so ganz ohne geld nicht direkt irgendwo anders hinziehen können als zurück ins Elternhaus. Und da ich innerhalb von einer Woche gleich Arbeit hatte, zwar ne Zeitarbeitsfirma, ist das auf jeden Fall auch ein wichtiger Schritt, suche auch nebenbei nach besser bezahlten Jobs, aber das dauert..wenigstens habe ich etwas und beziehe kein H4.

      Aber wie gesagt, die Kinder sind immer froh wenn sie mich sehen, sogar meinen Freund finden sie toll,auch wenn er kein deutsch spricht,wir hatten sehr viel Spaß und gerade der älteste würde gerne seine Oma im Süden besuchen, meine älteste Tochter hat sich dann gleich an die Tiere meiner Tante erinnert, (Bauernhof nebenan )...und auch die kleinste hatte letztes Jahr im Sommer, bevor ich wegzog super viel Spaß bei meiner Familie im Süden.. meiner Meinung nach ist das was mein Ex macht versuchter Kindesentzug mit all den nicht schriftlich festgelegten verboten..ich bin weder eine Gefahr für die Kinder noch will ich was böses ich wollte und will immernoch nur den Kontakt zu meinen Kindern und das sich mein Ex an die Angaben vom Gericht hält.
    • Hallo Taja,

      das Jugendamt (auch das an Deinem Wohnort) ist nach 18 Satz 3 SGB 8 verpflichtet Dich wegen des Umgangs mit Deinen Kindern zu beraten und zu unterstützen.
      Vielleicht gibt es in Deinem Wohnort auch noch einen freien Träger der Jugendhilfe oder eine Beratungsstelle.
      Es wäre wirklich wichtig, dass Du Dir außerhalb irgendwelcher gerichtlichen Prozesse Unterstützung holst.
      Und versuche zu Gesprächen im Jugendamt jemanden mitzunehmen, dem Du vertraust.
      Als Beistand. Das darf Dir auch nicht verweigert werden, auch wenn die Mitarbeiter gern versuchen.

      Selbst wenn Du keine Beratungshilfe bekommst, wenn Du den Kindesunterhalt tatsächlich zahlst, wirst Du für ein Verfahren vermutlich Verfahrenskostenhilfe bekommen.

      Gruß Tanja
    • Ok, dann werde ich jetzt am WE Mal nachschauen wo das Jugendamt hier ist und nach einem Termin fragen.
      Und ja, ich warte noch auf die Berechnung von der Unterhaltsvorschusskasse was und wie viel ich denn jetzt genau zahlen muss/kann und dann werde ich definitiv auch zahlen, wie gesagt, in erster Linie ging es mir nur darum wie das mit dem Wohnvorteil abläuft und ob das auf mich zutrifft.

      Danke für die Hilfe und schönen Tag noch.
    • Hallo Taja,

      einen Wohnvorteil kann nur angerechnet bekommen, wer eigenes Wohneigentum bewohnt und dadurch keine Mietausgaben hat.
      Wenn es sich um schuldenfreies Eigentum handelt, dann ist der anzusetzende Wohnvorteil höher. Ansonsten können noch die Ausgaben (Zinsen) gegengerechnet werden.
      Da Du ja kein Wohneigentum hast, sondern "nur" kostenlos bei den Eltern wohnst, kann Dir kein Wohnvorteil angerechnet werden.
      Ich kann Dir natürlich nicht sagen, ob die UV-Stelle den Selbstbehalt nicht um den in diesem enthaltenen Wohnkostenanteil (ich glaube 380 Euro?) kürzt. (Ich würde das auch anders gestalten: ordentlichen Mietvertrag und dafür keine larifari-Beteiligung an den Lebensmittelkosten für die anderen 4. )
      Da Du aber ohnehin gehalten bist, den Mindestunterhalt für Deine drei Kinder sicher zu stellen, werden die Dir ggf. fiktives Einkommen zurechnen (z.B. in dem sie schauen, wie viel Du in Vollzeitanstellung als Schreinerin (nicht Schreiberin, oder?) verdienen könntest.

      Du scheinst Dich ja den Problemen stellen zu wollen.
      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      die TO muss natürlich bedenken was passiert, wenn sie einen Mietvertrag mit den Eltern schließt und dieser den Weg zum Finanzamt schaffen sollte. Dann wäre es nämlich gut, wenn die Eltern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt haben. Problematischer ist eher folgendes:

      Die Unterhaltsleitlinie des OLG Düsseldorf listet mietfreies Wohnen unter "freiwillige Zuwendungen Dritter" (ich kenne dein OLG nicht). Diese werden nicht als Einkommen angerechnet. Ist der Mindestunterhalt der Kinder nicht gedeckt, kommt aber eine Anrechnung in Betracht. Man könnte dir also Einkommen anrechnen, wenn du keine Miete zahlst.
    • Ja ich bin schreinerin... Frage mich nur mit wieviel die da rechnen wollen.. das letzte Mal als ich als Schreiner gearbeitet habe habe ich gerade Mal knapp über 10€ bekommen (nach Ausbildung), hab da definitiv noch ein Nachweis (Lohnabrechnungen) von. Und das war in einer Schreinerei und nicht in einer Zeitarbeitsfirma xD. Denke nach 8 Jahren aus dem Beruf raus würde ich definitiv auch nicht mehr als 10€ Vill wenn ich Glück habe 11€ bekommen, müsste ja unter anderem nochmal etwas angelernt werden, zudem war meine Ausbildung hauptsächlich im Laminat verlegen und dann war ich da wir Zimmerleute hatten noch mehr auf dem Dach unterwegs. Hatte also mehr oder weniger ne scheiß Ausbildung und bin nix halbes und nix ganzes.
      Wenn ich in dem Beruf aber auch weiterhin nur 10€ bekommen würde könnte ich genausogut bei der Zeitarbeitsfirma bleiben da mit der Reisekosten Rückerstattung (teilweise) ich das gleiche geld am Ende vom Monat hätte.

      Mietvertrag wollen meine Eltern keinen machen.

      Das ist alles ziemlich kompliziert, ich denke ich warte Mal ab was die Unterhaltsvorschusskasse mir als nächstes schreibt.
    • Hallo Taja,

      die Gerichte schauen z.B. bei der Hans-Böckler-Stifung und ähnlichen Portalen nach dem möglichen Einkommen.
      Du hast einen Selbstbehalt von 1080, der noch herabgesetzt werden könnte wegen Zusammenleben mit erwachsenen Personen.
      Ich habe 'Schreiner' in der Liste der Berufe bei der Hans-Böckler-Stiftung nicht gefunden, dafür hier mit 'keine Berufserfahrung' und nur 40 Stunden-Woche einen Stundenlohn von 10,31 bekommen. Das sind 1786 Brutto im Monat. Da Du aber den Mindestunterhalt sicher zu stellen hast, könnte auch auf bis zu 46 Stunden hochgerechnet werden!
      Wo dran die UV-Stelle dreht, ist eigentlich egal...

      Berichte bitte weiter wenn Dir das Ergebnis vorliegt.
      Gruß Tanja