Prozesskostenhilfe zurückzahlen bei Hausübertragung?

This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

  • Prozesskostenhilfe zurückzahlen bei Hausübertragung?

    Hallo, dies ist hier meine erste Anfrage und ich boffe, Ihr versteht was ich meine ;)
    Beim Amtsgericht wurde im Frühjahr mein Unterhalt geklärt und ich erhielt für das Verfahren PKH. Scheidung wird erst eingereicht, wenn die Hausteilung durch ist.
    Nun wurde eine notarielle Scheidungsvereinbarung getroffen bei der ich ihm meinen Hausanteil übertragen habe. Nach Abzug der Schulden bleibt ein 6stelliger Betrag, den ich für meine Altersvorsorge einsetzen muss und ich erhielt einen Vorschuss des Unterhalts der nach der Scheidung wegfällt. Die Notarkosten (4000,-) sind zu teilen. Bis zur Scheidung und Rentenbeginn muss ich mit dem erhaltenen Geld klarkommen.
    Frage: Kann ich
    a) die Kosten des Notars irgendwo geltend machen?
    b) werde ich aufgrund der Auszahlung nachträglich an den Prozesskosten beteiligt?
    Mein Einkommen beträgt aktuell unter 1000,-€.
    Wer weiß Rat?

    Vielen Dank
    Bambusgras
  • Hallo Max,

    der 120 (4) ist im 120a aufgegangen, sagt zumindest meine Version des Gesetzes.
    @Bambusgras ja, Du musst das Gericht über das Vermögen informieren und vermutlich wird die VKH (vor dem FamFG wird doch VKH gewährt?) geändert.
    Bezüglich der Notarkosten informiere Dich bitte bei einem Steuerberater, ob das vorweggenommene Werbungskosten für die Alterseinkünfte sein könnten (so die denn später auch steuerpflichtig nach derzeitiger Gesetzeslage sind).

    Gruß Tanja
  • Hallo Tanja,

    sorry, ich meinte jedenfalls diesen Satz hier:

    verbessern sich vor dem in Absatz 1 Satz 4 genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.

    Da hab ich wohl eine alte Version bemüht.