Hallo Zusammen,
Nach BGB 1601 bin ich ja immer meinem Kind Unterhaltsverpflichtet. Danach stellt sich erst die Frage nach dem Anspruch der sich auch im BGB regelt. Wenn ein Kind heiratet geht meines Wissens die Unterhaltspflicht an den Ehepartner über. Gibt es da eine gesetzliche Verordnung die man dazu zitieren kann?
Gruß Vejun
Nach BGB 1601 bin ich ja immer meinem Kind Unterhaltsverpflichtet. Danach stellt sich erst die Frage nach dem Anspruch der sich auch im BGB regelt. Wenn ein Kind heiratet geht meines Wissens die Unterhaltspflicht an den Ehepartner über. Gibt es da eine gesetzliche Verordnung die man dazu zitieren kann?
Gruß Vejun