Tochter 21 Jahre abgeschlossene Berufsausbildung

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    • Tochter 21 Jahre abgeschlossene Berufsausbildung

      Hallo,

      anscheinend will es nicht abreißen dieses Jahr.

      Meine 2. Tochter, 21 Jahre, mit abgeschlossener Berufsausbildung schrieb mich heute, per whatsapp an.
      Anscheinend will sie eine neue Ausbildung machen und hat beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt um neben ihrer Vergütung dieses auch noch zu bekommen.

      Bin ich dazu verpflichtet hier Auskunft über meinen Verdienst zu machen?
    • Hallo Stenzle,

      die Eltern sind normalerweise nur verpflichtet, eine den Interessen und Möglichkeiten des Kindes entsprechende (Erst)Berufsausbildung zu finanzieren.
      Hat das Kind die Ausbildung (erfolgreich) abgeschlossen, ist nur noch in den sogenannten Fällen "Abitur-Lehre-Studium" Unterhalt weiter (bis zum Studienende) zu leisten. Allerdings muss ein gewisser Zusammenhang zwischen der Lehre und dem Studium bestehen.
      Da Du bisher nicht schriebst, ob Deine Tochter vorher Abitur gemacht hat, würde ich dem Sozialamt, wenn es Dich denn anschreibt, mitteilen, dass Du Deiner Unterhaltspflicht mit der Finanzierung der abgeschlossenen Ausbildung nachgekommen bist und nun nicht mehr unterhaltspflichtig seist. Deine Tochter ist gehalten, ihren Lebensunterhalt nunmehr allein zu bestreiten.

      Gruß Tanja
    • Hallo Stenzle,

      ich habe mal gegoogelt, Artzhelferin (oder medizinische Fachangestellte) hätte sie auch gleich nach der Schule machen können.
      Ich würde daher die neue Ausbilfung als zweite Ausbildung ansehen, die Du nicht mehr finanzieren musst. Es sei denn, es kommen irgendwelche Gründe zum Tragen, wieso sie nicht als Apothekenhelferin arbeiten kann.

      Vielleicht hat ja hier noch jemand eine andere Idee. Wenn Du Isuv-Mitgliedschaft bist, könntest Du auch die jährliche schriftliche kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      meine Tochter sieht die Ausbildung zur medizinischen Fachangestellte als Weiterentwicklung zu ihren bisher erlernten Beruf.
      Ich sehe es so, meine Tochter keine Lust mehr, als Apothekenhelferin zu arbeiten und des wegen macht sie, ab 01.09.2019 eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellte.
      Dem nach ist es eine 2. Ausbildung.

      Gruß Thomas