Nunja Buntqualle,
Pippi Langstrumpf macht sich bekanntermaßen auch "Die Welt wie sie" (ihr) "gefällt".
Dazu passt dann auch folgendes von Dir:
ein (echtes) Wechselmodell liegt vor, wenn sich die Eltern die Betreuung und (materielle) Versorgung nahezu zu 50% teilen.
Überaus großzügig von Dir, die Väter zu verstehen, die vor Gericht ihr Umgangsrecht
erkämpfen müssen. (Gut, dass Du das aus Deinem Beitrag wieder raus genommen hast, gell?)
Ich glaube außerdem, in diesem Beitrag hat niemand verlauten lassen, dass der Vater darüber bestimmt.
Wurdest Du nicht darauf hingewiesen, dass auch nicht Du über das Umgangsrecht (selbst wenn Du alleiniges Sorgerecht hast/hättes) des Vaters bestimmen kannst?
Nein?
Na dann aber jetzt: der (ggf. allein) sorgeberechtigte Elternteil hat nicht das Recht über das Umgangsrecht des anderen Elternteils zu bestimmen.
Auf den Rest kann Dir ja noch jemand anders antworten. Mir ist da echt zu viel Theatralik...
Gruß Tanja
Pippi Langstrumpf macht sich bekanntermaßen auch "Die Welt wie sie" (ihr) "gefällt".
Dazu passt dann auch folgendes von Dir:
Buntqualle schrieb:
In gewisser Weise ist es doch auch ein Wechselmodell nur nicht über die ganze
Woche sondern für 3,4 Tage....
Überaus großzügig von Dir, die Väter zu verstehen, die vor Gericht ihr Umgangsrecht
erkämpfen müssen. (Gut, dass Du das aus Deinem Beitrag wieder raus genommen hast, gell?)
Ich glaube außerdem, in diesem Beitrag hat niemand verlauten lassen, dass der Vater darüber bestimmt.
Wurdest Du nicht darauf hingewiesen, dass auch nicht Du über das Umgangsrecht (selbst wenn Du alleiniges Sorgerecht hast/hättes) des Vaters bestimmen kannst?
Nein?
Na dann aber jetzt: der (ggf. allein) sorgeberechtigte Elternteil hat nicht das Recht über das Umgangsrecht des anderen Elternteils zu bestimmen.
Auf den Rest kann Dir ja noch jemand anders antworten. Mir ist da echt zu viel Theatralik...
Gruß Tanja