Hallo,
Ich lese zu diesem Thema stets nur "man darf dem Vater das Umgangsrecht nicht verweigern" doch wie sieht dieser Satz im Alltag aus?
Darf der Kindsvater, alleine bestimmen wann die Umgangstage stattfinden oder gar spontan Ansprüche stellen?
Also soll diese Umgangsregelung ausschließlich an den Vater angepasst sein?
Ist der Alltag der Mutter unrelevant? auch wenn es sich um ein Kleinkind handelt, daher kürzere Abstände zumindest gleichbleibende Tage bis hin zu erweiterter Umgang wünschenswerter wären?
Es würde ja auch dem kindswohl dienen, einen gewissen Alltag mit dem Vater erleben zu können..
Was ist wenn es keine Großeltern gibt nur den Mann die Frau und das Kleinkind. Also die Mutter auf den Vater in gewisser Weise angewiesen ist damit sie ihren Verpflichtungen gesundheitlich und beruflich nachgehen kann? Oder würde das bedeuten, dass man die mutter zwingen würde auf ihr Leben komplett zu verzichten oder das kind fremdbetreuen zu lassen? Mal angenommen es ginge nur um den Partner, der sich unter der a Woche eben beruflich quer stellt weil er plötzlich auswärts arbeitet und am Wochenenden nur die eigene Freizeit im Gefahr sieht und daher dem Wunsch auf zumindest 1/2 immer gleich bleibenden Tag ablehnt.
Geht das einfach? Kann also nur der Mann bestimmen?
Er will optional sprich spontan verkürzt arbeiten sich also sich spontan melden und sonst nur alle 14tg. Samstag und Sonntag.
Diese Regelung ist für ein Kleinkind aber wirklich sehr wenig. Das Kind ist 1 Jahr alt. Doch hat man ein Recht auf "mehr" bzw. Auf zumindest jedes Wochenende einen Tag? (kommt ja ins Summe auf das gleiche wie 14tg, 2 Tage ) oder kann man das vergessen?
Kann ein Mann also einfach Tage nennen oder dieses 14tg. und ansonsten behaupten man verwehre das Kind?
Ich hätte doch gedacht je kleiner das Kind, man schon versuchen sollte einen Kompromiss zu finden?
Aber gibt es hierzu Rechte für eine Frau ?
Oder muss man einer total einseitigen nur auf eigenen Interessen abgestimmten Regelung zustimmen?
vielen dank
Ich lese zu diesem Thema stets nur "man darf dem Vater das Umgangsrecht nicht verweigern" doch wie sieht dieser Satz im Alltag aus?
Darf der Kindsvater, alleine bestimmen wann die Umgangstage stattfinden oder gar spontan Ansprüche stellen?
Also soll diese Umgangsregelung ausschließlich an den Vater angepasst sein?
Ist der Alltag der Mutter unrelevant? auch wenn es sich um ein Kleinkind handelt, daher kürzere Abstände zumindest gleichbleibende Tage bis hin zu erweiterter Umgang wünschenswerter wären?
Es würde ja auch dem kindswohl dienen, einen gewissen Alltag mit dem Vater erleben zu können..
Was ist wenn es keine Großeltern gibt nur den Mann die Frau und das Kleinkind. Also die Mutter auf den Vater in gewisser Weise angewiesen ist damit sie ihren Verpflichtungen gesundheitlich und beruflich nachgehen kann? Oder würde das bedeuten, dass man die mutter zwingen würde auf ihr Leben komplett zu verzichten oder das kind fremdbetreuen zu lassen? Mal angenommen es ginge nur um den Partner, der sich unter der a Woche eben beruflich quer stellt weil er plötzlich auswärts arbeitet und am Wochenenden nur die eigene Freizeit im Gefahr sieht und daher dem Wunsch auf zumindest 1/2 immer gleich bleibenden Tag ablehnt.
Geht das einfach? Kann also nur der Mann bestimmen?
Er will optional sprich spontan verkürzt arbeiten sich also sich spontan melden und sonst nur alle 14tg. Samstag und Sonntag.
Diese Regelung ist für ein Kleinkind aber wirklich sehr wenig. Das Kind ist 1 Jahr alt. Doch hat man ein Recht auf "mehr" bzw. Auf zumindest jedes Wochenende einen Tag? (kommt ja ins Summe auf das gleiche wie 14tg, 2 Tage ) oder kann man das vergessen?
Kann ein Mann also einfach Tage nennen oder dieses 14tg. und ansonsten behaupten man verwehre das Kind?
Ich hätte doch gedacht je kleiner das Kind, man schon versuchen sollte einen Kompromiss zu finden?
Aber gibt es hierzu Rechte für eine Frau ?
Oder muss man einer total einseitigen nur auf eigenen Interessen abgestimmten Regelung zustimmen?
vielen dank
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Buntqualle ()