Hallo zusammen,
folgendes soll ich beurkunden lassen:
ab 01.07.2019 xxx Prozent des jeweiligen Mindestunterhalt (§§1612a, 1612nb BGB) der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein 1. Kind
Aus folgenden Gründen sagt mein Bauchgefühl "Das kann ich nicht beurkunden lassen":
1. stimmt das "für ein 1. Kind" nicht, denn ich ich habe bereits Titel für meine beiden anderen Kinder.
2. Diese Urkunde soll für mein 3.Kind erstellt werden. Sie ist jetzt in der Altersgruppe 12-17 Jahre. Danach kommt die Altersgruppe ab 18 Jahre.
Warum soll ich das hälftige Kindergeld beurkunden lassen, wenn ab 18 das volle Kindergeld zum Tragen kommt?
Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich dass alles zu sehen habe.
Grüße stenzle
folgendes soll ich beurkunden lassen:
ab 01.07.2019 xxx Prozent des jeweiligen Mindestunterhalt (§§1612a, 1612nb BGB) der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein 1. Kind
Aus folgenden Gründen sagt mein Bauchgefühl "Das kann ich nicht beurkunden lassen":
1. stimmt das "für ein 1. Kind" nicht, denn ich ich habe bereits Titel für meine beiden anderen Kinder.
2. Diese Urkunde soll für mein 3.Kind erstellt werden. Sie ist jetzt in der Altersgruppe 12-17 Jahre. Danach kommt die Altersgruppe ab 18 Jahre.
Warum soll ich das hälftige Kindergeld beurkunden lassen, wenn ab 18 das volle Kindergeld zum Tragen kommt?
Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich dass alles zu sehen habe.
Grüße stenzle