Folgendes soll ich beurkunden lassen

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    • Folgendes soll ich beurkunden lassen

      Hallo zusammen,

      folgendes soll ich beurkunden lassen:

      ab 01.07.2019 xxx Prozent des jeweiligen Mindestunterhalt (§§1612a, 1612nb BGB) der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein 1. Kind

      Aus folgenden Gründen sagt mein Bauchgefühl "Das kann ich nicht beurkunden lassen":

      1. stimmt das "für ein 1. Kind" nicht, denn ich ich habe bereits Titel für meine beiden anderen Kinder.
      2. Diese Urkunde soll für mein 3.Kind erstellt werden. Sie ist jetzt in der Altersgruppe 12-17 Jahre. Danach kommt die Altersgruppe ab 18 Jahre.
      Warum soll ich das hälftige Kindergeld beurkunden lassen, wenn ab 18 das volle Kindergeld zum Tragen kommt?

      Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich dass alles zu sehen habe.

      Grüße stenzle
    • Hallo,

      Da du das Kindergeld nicht für alle 3 Kinder beziehst gibt es ja für dieses Kind kein höheres Kindergeld. Oder ist es das 3. Kind der Mutter?

      Was die Beurkundung angeht, wann wird das Kind volljährig? Bei 17 würde ich vermutlich auch die Begrenzung auf das 18. Lebensjahr vornehmen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • stenzle schrieb:

      ab 01.07.2019 xxx Prozent des jeweiligen Mindestunterhalt (§§1612a, 1612nb BGB) der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein 1. Kind
      Moin stenzle,

      der Beistand möge bitte mit der Urkundsperson des Jugendamtes klären, ob stattdessen folgende Formulierung genommen werden kann:

      Clint schrieb:

      ab 01.07.2019 xxx Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe (§ 1612a BGB) abzüglich des jeweiligen Kindergeldes (§ 1612b BGB)

      Übrigens sind Amtsgerichte und Notare nach wie vor für solche Beurkundungen zuständig, alles weitere dazu siehe forum.isuv.de/index.php?thread…3%B6tige-unterhaltstitel/

      Was die leichtsinnigen Tipps meiner beiden Vorschreiber zur Befristung der Urkunde bis zur Volljährigkeit anbelangt, verweise ich auf ISUVreport Nr. 159 (März 2019), Seite 19-20. Solche Tipps können also richtig teuer werden.
    • Hallo KarlMarcks,

      damit Neulinge auch gleich die Vorteile einer Isuv-Mitgliedschaft kennen, kann man ja einfach mal den Links in meiner Signatur folgen.

      Unter anderem kann man im Downloadbereich auf der Isuv-Hauptseite den von Clint erwähnten Report ansehen.

      Ach, das weißt Du doch, stimmts?
      Gruß Tanja

      P.S. leider kann ich Clints Hinweis (ohne dass es extra teuer wurde) bestätigen.
      Man kann versuchen, die Urkunde zu begrenzen, geht es vors Gericht, lehnt das Gericht Begrenzung ab. Bei meinem Mann sogar in der zweiten Instanz.
    • Hallo Tanja,

      Dass mit der Titel-Begrenzung bist zum 18 Lebensjahr wird wohl in den JÄ unterschiedlich

      "streng" gehandhabt. Man sollte es aber immer versuchen.

      Und ja, ein bisschen Werbung für die ISUV-Vorteile sind immer angebracht.

      Viele USER hier im Forum scheinen diese gar nicht zu kennen?

      KM
    • Hallo KarlMarcks,

      das mit der Begrenzung hat nun nichts damit zu tun, wie sich die Jugendämter anstellen.
      Stenzel hatte schon mal diesbezüglich angefragt, und ich hatte ihm da schon gesagt, dass das Kind einen Anspruch auf einen unbegrenzten Titel hat.
      In dem - von Clint angeführten - Report geht es in der Urteilsbesprechung genau um dieses Problem!
      Der Vater wollte begrenzte Titulierung, welche das Jugendamt nicht vornehmen wollte(?).
      Daraufhin ist der Vater zum Notar und hat einen begrenzten Titel erstellen lassen.
      Das Kind hat (vermutlich vertreten durch die sorgeberechtigte Mutter) auf Abänderung hinsichtlich der Begrenzung geklagt und Erfolg gehabt - Kostenlast damit beim Vater.
      Auch die vom Vater eingelegte Beschwerde wurde zurückgewiesen, Kostenlast beim Vater.

      Kannst Du bitte einfach nächstes Mal selbst reinschreiben, dass man als Mitglied den von Clint benannten Report kostenlos downloaden kann als den Weg über rhetorische Fragen zu gehen?
      Danke.
      Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass insbesondere User, die so fragen, wie Du, es eigentlich wissen und mit ihrer Frage etwas ganz anderes bezwecken.
      Das nervt zumindest mich gewaltig. Lass es doch einfach.
      Wirkt eher so, als ob ein kleines Kind bockig sein Schippchen im Sandkasten weggeworfen hat und anschließend versucht zu stänkern weil die anderen ohne es einfach auch spielen können.

      Und was die anderen User angeht, ich denke schon, dass die in der Lage sind, auf die in meiner Signatur verlinkten "Vorteile einer Isuv-Mitgliedschaft" zu klicken oder sich anderweitig zu informieren.
      Es ist nämlich niemandem damit gedient, wenn man - wie beim Zeitungsdrücken üblich - die mündigen Menschen versucht, mit Druck oder Zwang in eine gewollte Richtung zu bringen.

      Habe fertig (mit Dir) diskutiert.

      Übrigens ging es um diese Beschlüsse:
      OLG Bamberg Hinweisbeschluss vom 20.4.18 - 2UF 14/18
      bzw.
      OLG Bamberg - Beschluss vom 14.5.18 - 2 UF 14/18

      Gruß Tanja
    • @ AnnaSophie
      Meine beiden Großen sind 21 und 24 Jahre alt. Seit 06.2019 haben Beide nun eine abgeschlossene Berufsausbildung.
      Die Alt-Titel für Beide bestehen noch, da ja solche Titel ewig gelten.
      Meine 3.te, um es hier auch geht, ist jetzt 12 Jahre und geht ins Gymnasium.

      @Clint
      Ich danke Dir für die Formulierung.:“ ab 01.07.2019 xxx Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe (§ 1612a BGB) abzüglich des jeweiligen Kindergeldes (§ 1612b BGB)“
      Die hört sich, für mich, wesentlich besser an.
      Da das Jugendamt für Beistand und Beurkundungen das Landratsamt Nürnberger Land ist, ich aber im Landkreis Donau-Ries bin, werde ich zum Rechtpfleger gehen.
      Den verlinkten §62 Beurkundungsgesetz versteh ich leider nicht. Denn da kommt § 62 Verwahrung von Wertpaptieren und Kostbarkeiten.

      Insgesamt sehe ich wenig Chancen für eine Begrenzung bis zur Volljährigkeit. Denn ich vermute, dass der Beistand des Kindes sich dagegen wehren wird.
      Auch wenn mir eine solche Begrenzung logischer erscheint, so haben anscheinend die Richter in der BRD andere Ansichten.

      @alle
      Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand quasi Argumentationshilfen für das Vorsprechen beim Amtsgericht geben könnte.
      Denn so eine Urkunde vom Rechtspfleger erscheint mir wertvoller.

      Grüße Stenzle
    • Moin stenzle,

      ich antworte wieder unter den Zitaten.

      stenzle schrieb:

      Die Alt-Titel für Beide bestehen noch, da ja solche Titel ewig gelten.
      Du kannst jeweils die vollstreckbare Ausfertigung herausverlangen. M.E. kannst du sogar von allen jemals erstellten Titeln (Urteile, Beschlüsse, Vergleiche, Urkunden), also auch den abgeänderten, die vollstreckbaren Ausfertigungen herausverlangen.

      stenzle schrieb:

      Da das Jugendamt für Beistand und Beurkundungen das Landratsamt Nürnberger Land ist, ich aber im Landkreis Donau-Ries bin, werde ich zum Rechtpfleger gehen.
      Gute Entscheidung.

      stenzle schrieb:

      Den verlinkten §62 Beurkundungsgesetz versteh ich leider nicht. Denn da kommt § 62 Verwahrung von Wertpaptieren und Kostbarkeiten.
      Seit Änderung des Beurkundungsgesetzes vom 1.6.2017 steht es in § 67.

      stenzle schrieb:

      Insgesamt sehe ich wenig Chancen für eine Begrenzung bis zur Volljährigkeit. Denn ich vermute, dass der Beistand des Kindes sich dagegen wehren wird.
      Ich auch. Ich würde es auch deshalb nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen, weil dann vermutlich die hohen Fahrtkosten genauer überprüft werden. ;)

      stenzle schrieb:

      Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand quasi Argumentationshilfen für das Vorsprechen beim Amtsgericht geben könnte.
      Denn so eine Urkunde vom Rechtspfleger erscheint mir wertvoller.
      Nennung von § 67 BeurkG wird ausreichen. 8)
    • Hallo Stenzle,

      oftmals kann man Fristen aber auch verlängern. Insbesondere in den üblichen Urlaubszeiten.
      Ich würde allerdings auch nicht solchen Aufwand betreiben.
      Wenn die vom Notar befristete Urkunde so nicht anerkannt wird, musst Du eine unbefristete erstellen lassen...
      Zu viel Aufwand für den ungewissen Ausgang...
      Du kannst doch auch zu einem Jugendamt Deiner Wahl gehen?

      Gruß Tanja
    • @Clint
      Mich interessiert aber auch noch, ob und in welchem Umfang der Rechtspfleger des Amtsgerichts seinen Prüfungs- und Belehrungspflichten bei der Beurkundung nachgekommen ist (§ 17 BeurkG). Du bist ja nun vorher recht gut informiert gewesen. [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/wink.png[/img]

      Ich war am Freitag bei einer Rechtspflegerin.
      Erst ging es um Deine Formulierung des Beurkundungstext. Die gute gute Frau wiederholte mehrfach, dass sie den Text vom JA nicht abändern kann.
      Dann vergaß sie die §§1612a und 1612 b BGB einzutragen.

      Folgende Eintragungen sehe ich nicht neutral:
      -Für den Fall, das meine Unterhaltspflicht auch über das 18. Lebenesjahr des Kindes hinaus besteht, ist mir bekannt, das die heute erichtete Urkunde grundsätzlich auch für diesen Zeitpunkt gültig bleibt (§244 FAMFG).

      Folgendes sehe ich, als Eintrag in einer Unterhaltsbeurkundung, als nicht angebracht:
      Unter Belehrung
      Hinsichtlich der Unterhaltsverpflichtung gelten die §§ 1601ff.BGB. Neben dem angemessenen Unterhalt kann auch weitergehende Verpflichtung wegen Sonderbedarf, erhöhtem Bedarf, Krankenkosten - auch über das 18. Lebensjahr - bestehen.

      So viel zu Rechtspfleger beim Amtsgericht.

      Grüße stenzle
    • stenzle schrieb:

      So viel zu Rechtspfleger beim Amtsgericht.
      Moin stenzle,

      wie eigentlich überall gibts auch unter den Rechtspflegern solche und solche. Du bist an eine geraten, die es m.E. völlig übertreibt. Hast du sie verärgert? 8) Evtl. zu sehr auf einer Befristung bis zur Volljährigkeit bestanden? Wie auch immer, mach dich mal schnellstens auf die Suche nach einem Notar.

      PS:
      M.E. gehört der Beitrag an das Thema forum.isuv.de/index.php?thread…ll-ich-beurkunden-lassen/
      Könnte das bitte dorthin verschoben werden?

      edit TanjaW9: Beitrag verschoben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Beitrag verschoben

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