Hallo,
ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, aber keine konkrete Antwort für meine Frage gefunden. Von daher hoffe ich keinen "unnötigen" Doppelpost erststellt zu haben. Wenn ja, reicht mir auch eine Verlinkung zum gleichen Thema. Aber nun zu meiner Frage:
Angenommen ein Vater hat 2 Kinder (16 und 12) mit einer Exfrau und nun 1 weiteres Kind (4 Monate) mit seiner jetztigen Ehefrau (Heirat 2011).
Jetztige Ehefrau ist natürlich nun zuhause und arbeitet nicht mehr, bezieht Elterngeld über dem Grundbetrag.
Bei einer früheren Unterhaltsberechnung mit der Exfrau wurde festgelegt, dass bis zum 3. Geburtstag der gemeinesamen (1 und 2) keine Verpflichtung zur Einkommenserzielung besteht und SOFERN doch welches (freiwillig) erzielt werden würde, diese sog. überobligatorisch ist und nicht in die UH-Berechnung einfliesst.
Wie ist das nun mit Einkommen der jetztigen Ehefrau zu sehen?
Nach meiner Einschätzung ist diese nun jetzt dem Grunde nach auch unterhaltsberechtigt. Und bis zum 3. LJ von Kind 3 nicht zur Erwerbstätigkeit verpflichtet. Somit hätte der Vater insgesamt 4 unterhalsberechtigte Personen.
Oder sagt man, aus der Tatsache heraus, dass die Ehefrau Elterngeld erhält, erhält sie keinen Unterhalt? Und was ist, wenn das Elterngeld ausläuft bzw. nicht mehr in voller Höhe erfolgt (Elterngeld Plus), weil sie wieder arbeiten geht bzw. gehen muss (um insgesamt mehr Einkommen für die Familie zu erzielen). Das müsste dann doch auch überobligatorisch anzusehen sein.
Der Grund der Frage überhaupt auf den Grund zu gehen ist, dass der Vater Post vom Jugendamt erhalten hat zwecks Neuberechnung / Kontrolle des UH an Kind 1 und 2. Dies mit der Begründung, dass Kind 1 nun zum September eine Ausbildung beginnt.
Danke vorab!
ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, aber keine konkrete Antwort für meine Frage gefunden. Von daher hoffe ich keinen "unnötigen" Doppelpost erststellt zu haben. Wenn ja, reicht mir auch eine Verlinkung zum gleichen Thema. Aber nun zu meiner Frage:
Angenommen ein Vater hat 2 Kinder (16 und 12) mit einer Exfrau und nun 1 weiteres Kind (4 Monate) mit seiner jetztigen Ehefrau (Heirat 2011).
Jetztige Ehefrau ist natürlich nun zuhause und arbeitet nicht mehr, bezieht Elterngeld über dem Grundbetrag.
Bei einer früheren Unterhaltsberechnung mit der Exfrau wurde festgelegt, dass bis zum 3. Geburtstag der gemeinesamen (1 und 2) keine Verpflichtung zur Einkommenserzielung besteht und SOFERN doch welches (freiwillig) erzielt werden würde, diese sog. überobligatorisch ist und nicht in die UH-Berechnung einfliesst.
Wie ist das nun mit Einkommen der jetztigen Ehefrau zu sehen?
Nach meiner Einschätzung ist diese nun jetzt dem Grunde nach auch unterhaltsberechtigt. Und bis zum 3. LJ von Kind 3 nicht zur Erwerbstätigkeit verpflichtet. Somit hätte der Vater insgesamt 4 unterhalsberechtigte Personen.
Oder sagt man, aus der Tatsache heraus, dass die Ehefrau Elterngeld erhält, erhält sie keinen Unterhalt? Und was ist, wenn das Elterngeld ausläuft bzw. nicht mehr in voller Höhe erfolgt (Elterngeld Plus), weil sie wieder arbeiten geht bzw. gehen muss (um insgesamt mehr Einkommen für die Familie zu erzielen). Das müsste dann doch auch überobligatorisch anzusehen sein.
Der Grund der Frage überhaupt auf den Grund zu gehen ist, dass der Vater Post vom Jugendamt erhalten hat zwecks Neuberechnung / Kontrolle des UH an Kind 1 und 2. Dies mit der Begründung, dass Kind 1 nun zum September eine Ausbildung beginnt.
Danke vorab!
Angeblich geschieht ja nichts ohne Grund...