Hallo Zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Unterhaltspflicht während eines freiwilligen Praktikums im Masterstudiengang?
Kind hat den Bachelor abgeschlossen und jetzt auch das 2. Semester von 4 Semestern im Masterstudiengang.
Nun will das Kind während der Vorlesungszeit erst in die tagesklinische Betreuung (6 Wochen) und dann ein
freiwilliges Vollzeitpraktikum anschließen.
Es wird also ein ganzes Semester unterhaltstechnisch in den Sand gesetzt, während weiterhin eine Immatrikulation
besteht.
Immatrikuliert bleiben und kein Urlaubssemester nehmen, weil das der Praktikumsbetrieb so möchte!
Das Praktikum ist nicht für das Studium vorgeschrieben.
Ob dieses Praktikum vergütet wird, wissen wir nicht, wird auch nicht kommuniziert!
Muss hier weiter Unterhalt geleistet werden?
Vorab zur Info, es gibt einen Titel in Form des Scheidungsurteils über KU.
Einfach Unterhalt einstellen geht also nicht so ohne weiteres.
hat jemand Erfahrung mit der Unterhaltspflicht während eines freiwilligen Praktikums im Masterstudiengang?
Kind hat den Bachelor abgeschlossen und jetzt auch das 2. Semester von 4 Semestern im Masterstudiengang.
Nun will das Kind während der Vorlesungszeit erst in die tagesklinische Betreuung (6 Wochen) und dann ein
freiwilliges Vollzeitpraktikum anschließen.
Es wird also ein ganzes Semester unterhaltstechnisch in den Sand gesetzt, während weiterhin eine Immatrikulation
besteht.
Immatrikuliert bleiben und kein Urlaubssemester nehmen, weil das der Praktikumsbetrieb so möchte!
Das Praktikum ist nicht für das Studium vorgeschrieben.
Ob dieses Praktikum vergütet wird, wissen wir nicht, wird auch nicht kommuniziert!
Muss hier weiter Unterhalt geleistet werden?
Vorab zur Info, es gibt einen Titel in Form des Scheidungsurteils über KU.
Einfach Unterhalt einstellen geht also nicht so ohne weiteres.
LG
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)