Internat und Unterhalt

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    • Internat und Unterhalt

      Hallo zusammen,

      Meine Elfjährige hat wohl leichten Autismus und geht deshalb an September auf ein spezielles Internat. Das bedeutet für mich, wenn ich das richtig verstanden habe, dass der Unterhalt für sie wegfällt,oder?
      Aber wie sieht das in der Praxis aus? Das Kind ist dann außerhalb der Internatszeit fifty-fifty bei mir oder bei der KM. Ich glaube nicht, dass die KM es geil findet, Unterhalt und Kindergeld zu verlieren, weil in diesem speziellen Fall sich ja das JA auch einen Teil der übernommenen kosten zurück holen wird.
      Hat da jemand Praxiserfahrung?

      Liebe grüße
    • Hallo Paternoster,

      wer zahlt denn die Kosten für das Internat? Wurde das als Hilfe zur Erziehung vom JA gewährt oder als Eingliederungshilfe?
      Falls ja, werden die Kindsmutter und Du vermutlich jeweils einzeln zur Auskunft über euer Einkommen befragt und dann entsprechend eine Kostenbeteiligung festgesetzt.
      Ein Teil des Kindergeldes kann den Eltern belassen werden, wenn das Kind regelmäßig von den Eltern (an den Wochenenden und Ferien) betreut wird.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Paternoster,

      ja, jeder bekommt einzeln eine Benachrichtigung.
      Es wird ja auch jeder einzeln nach seinen Einkommensverhältnissen zu den Kosten herangezogen, bei Dir werden die beiden anderen Kinder noch zu berücksichtigen sein (eventuell auch Deine neue Ehefrau), bei Deiner Ex noch Dein anderes weiterhin bei ihr lebendes Kind.
      Die Mutter wird nicht zwingend schlechter da stehen da sich die Kostenbeteiligung nach dem Einkommen richtet.

      Gruß Tanja
    • KarlMarcks schrieb:

      Es ist schon komisch.

      Oft beklagt sich der betreuende Elternteil,der Unterhalt ist eigentlich zu niedrig, ein Kind kostet ja mehr ?

      Andererseits ,wenn diese Kosten größtenteils wegfallen, sieht man es als Verlust an,wenn der Unterhalt ausbleibt.

      KM
      Hallo KarlMarcks,

      nur weil der Themenstarter vermutet dass die Mutter finanzielle Einbußen befürchtet, verfasst Du einen Vorurteile befeuernden Beitrag. :S

      @Paternoster ich empfehle als Lektüre die 91 ff Sgb 8
      Das JA wird Dir sicherlich schon eine Mitteilung geschickt haben, wonach Du ab September den Unterhalt nicht mehr befreiend an die Mutter zahlen kannst, da ab dem Zeitpunkt ein Kostenbeitrag fällig wird?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Ich habe ganz bewusst das Wort "Oft" benutzt.

      Ich weiß nicht in wie vielen FB-Gruppen (auch die ISUV-Gruppe) du unterwegs bist?

      Dort liest man oft vom betreuenden Elternteil,dass der Unterhalt nur für dass "nötigste" reicht.

      Könnte aber ein gutes Thema für den "Plausch" sein ?

      KM