Hallo liebe Mitleser*innen des ISUV-Forums,
einer meiner Bekannten hat an mich folgende Frage gestellt. Es wäre toll, wenn sie jemand von euch beantworten kann.
Mein Bekannter betreut im paritätischen Wechselmodell (WM) mit seiner Noch-Ehefrau das gemeinsame Kind. Bislang ist das Kind beim Vater gemeldet. Jetzt möchte die Kindesmutter einen Nebenwohnsitz für das Kind unter ihrer neuen Wohnanschrift anmelden. Sie hat den Kindesvater gebeten, die Zustimmung zu erteilen.
Seine Bedenken: Möglicherweise wird seine Frau Sozialleistungen beantragen. Wenn das Kind dann mit Nebenwohnung bei ihr gemeldet ist steht ihr nach meiner Kenntnis mehr Wohnraum (ca. 65 m²) zu. Holt sich das Sozialamt dann vom Kindesvater - dessen Leistungsfähigkeit unterstellt - die höhere Zahlung von Wohngeld wegen der größeren Wohnung von ihm zurück?
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße
Villa
einer meiner Bekannten hat an mich folgende Frage gestellt. Es wäre toll, wenn sie jemand von euch beantworten kann.
Mein Bekannter betreut im paritätischen Wechselmodell (WM) mit seiner Noch-Ehefrau das gemeinsame Kind. Bislang ist das Kind beim Vater gemeldet. Jetzt möchte die Kindesmutter einen Nebenwohnsitz für das Kind unter ihrer neuen Wohnanschrift anmelden. Sie hat den Kindesvater gebeten, die Zustimmung zu erteilen.
Seine Bedenken: Möglicherweise wird seine Frau Sozialleistungen beantragen. Wenn das Kind dann mit Nebenwohnung bei ihr gemeldet ist steht ihr nach meiner Kenntnis mehr Wohnraum (ca. 65 m²) zu. Holt sich das Sozialamt dann vom Kindesvater - dessen Leistungsfähigkeit unterstellt - die höhere Zahlung von Wohngeld wegen der größeren Wohnung von ihm zurück?
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße
Villa
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