Am 14.08.2019 wurde im Kabinett ein Angehörigen Entlastungsgesetz verabschiedet. Dieses muss nun im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
bmas.de/SharedDocs/Downloads/D…_blob=publicationFile&v=1
Vorweg sind mir schon beim durchlesen des Entwurf folgende Gedanken gekommen:
1) Wirkt diese Regelung rückwirkend, und welche Maßnahmen muss der UHP unternehmen ?
2) Wie wird Vermögen berücksichtigt, nach der bisherigen Regelung ?
3) Wird Anwälten für Familienrecht die Grundlage entzogen ?
4) Wie soll sich der UHP bei einem laufenden Verfahren verhalten ?
Gewiss dieser Entwurft ist noch nicht Gesetz, es muss noch im Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden.
Nach dem Entwurf,wenn das Einkommen unter 100.000 Euro beträgt, darf keine Auskunft nach § 117 SGB XII
erfolgen.
gesetze-im-internet.de/sgb_12/__117.html
Ich würde mich über einen rege Diskussion und Beteiligung freuen
bmas.de/SharedDocs/Downloads/D…_blob=publicationFile&v=1
Vorweg sind mir schon beim durchlesen des Entwurf folgende Gedanken gekommen:
1) Wirkt diese Regelung rückwirkend, und welche Maßnahmen muss der UHP unternehmen ?
2) Wie wird Vermögen berücksichtigt, nach der bisherigen Regelung ?
3) Wird Anwälten für Familienrecht die Grundlage entzogen ?
4) Wie soll sich der UHP bei einem laufenden Verfahren verhalten ?
Gewiss dieser Entwurft ist noch nicht Gesetz, es muss noch im Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden.
Nach dem Entwurf,wenn das Einkommen unter 100.000 Euro beträgt, darf keine Auskunft nach § 117 SGB XII
erfolgen.
gesetze-im-internet.de/sgb_12/__117.html
Ich würde mich über einen rege Diskussion und Beteiligung freuen