Schweigepflichtsentbindung bei Anfragen an ISUV (für kostenlose jährliche Rechtsauskunft)

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    • Schweigepflichtsentbindung bei Anfragen an ISUV (für kostenlose jährliche Rechtsauskunft)

      Liebe Mitstreiter,

      ich habe gesucht, aber nichts gefunden:
      gibt es für die notwendige Schweigepflichtsentbindung bei der Einholung der jährlichen Rechtsauskunft einen Vordruck?

      Das hat doch bestimmt schon jemand von Euch in Anspruch genommen?
      Habt Ihr dazu einen Vordruck ausgefüllt oder das formlos aufgeschrieben und mit Unterschrift versehen eingescannt und zum Isuv geschickt?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      bei mir in Anschreiben (unterschriebener Brief) der Satz:

      "Hiermit entbinde ich die Auskunftgebenden gegenüber dem ISUV-Bundesvorstand sowie gegenüber den Mitarbeiterinnen der ISUV-Bundesgeschäftsstelle von der Schweigepflicht."

      Ich habe bisher immer Original-Papier per Post geschickt, falls das auch gescannt per E-Mail gehen würde, wäre es hilfreich, das zu wissen.

      LG Jon
    • Hallo Jon,

      zumindest bekam ich (schon am 15.) auf meine per Mail geschickte Anfrage (und den aufgedruckten, unterschriebenen und wieder eingescannten Satz - wie von Dir genannt), die Rückantwort, dass meine Anfrage an den Anwalt XXX weitergeleitet wurde und ich von dort direkt Antwort erhalte.
      Scheinbar reicht die Schweigepflichtsentbindung per Mail (mit Unterschrift).

      Ich hatte aber auch in der Mail gebeten, mir Bescheid zu geben, falls es so nicht reicht.

      Gruß Tanja
    • Hallo Clint,

      ich kenne zwar die Gepflogenheiten in der Geschäftsstelle nicht.
      Allerdings: warum sollte diese überflüssig sein/werden und wieso sollte sich Villa strafbar machen, wenn er das weiter gibt, wie es in der Geschäftsstelle gehandhabt wird?

      Die o.g. Anfrage ist über die Geschäftsstelle zu senden. Dieser liegen die Mitgliederdaten sicherlich vor, so dass diese auch überprüfen kann, ob die lt. Satzung bzw. des im Mitgliederbereich zur Verfügung stehenden " Infoheft für mündliche und schriftliche Rechtsberstung" notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
      Ich denke, die kennst Du?
      Wenn auch Hochtief seine Anfrage so gestellt hat, warum sollte das nicht okay sein?
      Es gibt nirgendwo eine Vorschrift, wie die Entbindung von der Schweigepflicht zu geschehen hat, oder irre ich mich da?

      Ich verstehe Dein Problem gerade nicht.
      Oder möchtest Du anregen, dass das o.g. Infoheft überarbeitet wird, damit Leute wie ich, die das erste Mal eine schriftliche Rechtsauskunft beantragen, nicht ewig nach einem Vordruck für die Schweigepflichtsentbindung suchen müssen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Clint,
      ich verstehe den Grund für deine Fragen an mich nicht. Oder hast du sie rhetorisch gemeint?
      An welchen Straftatbestand denkst du, nach dem ich mich ggf. strafbar machen könnte?

      Seit Januar 2011 gibt es zum Thema "Information zur Vermittlung schriftlicher, mündlicher sowie Online-Rechtsberatung..." eine Info-Broschüre des ISUV.
      Sicher ist sie dir bekannt.
      Dort wird auch die Entbindung von der Schweigepflicht ausführlich erläutert.

      LG Villa
      Leben und leben lassen