Hallo,
wie verhält sich dies aktuell nach der Düsseldorfer Tabelle für den KIUH?
Laut der Düsseldorfer Tabelle war diese früher für gleichzeitige Zahlungen für EUH und 2 Kinder ausgestellt worden.
Hat man keinen EUH zu zahlen: nach dem bereinigten Nettoeinkommen die Stufe ablesen und dann:
eine Stufe höher
Sofern man nur für 1 Kind KIUH zu zahlen hat:
Folge: eine weitere Stufe in der DÜ Tabelle hoch
Fazit: Bei 1 Kind und ohne EUH also um 2 Stufen höher anzusetzen, sofern dies der gegenirische Anwalt so fordert?
ja/nein: dies Annahme
Bei mir war das 1993-2014 o gefordert worden und hatte dies damals akzepiert.
Aktuell habe ich darüber in den DÜ Tablen keine Unterthemen mehr finden können.
Kann dies jemand explizit beantworten nach der aktuellen Rechtslage?
Selbstverstänndlich gehen wir vom bereinigten Nettoeinkommen und dem Abzug des Kindergeldes je nach persönlichem Rechzensatz dazu als Parmeter aus.
Danke und Grüße
Napf
wie verhält sich dies aktuell nach der Düsseldorfer Tabelle für den KIUH?
Laut der Düsseldorfer Tabelle war diese früher für gleichzeitige Zahlungen für EUH und 2 Kinder ausgestellt worden.
Hat man keinen EUH zu zahlen: nach dem bereinigten Nettoeinkommen die Stufe ablesen und dann:
eine Stufe höher
Sofern man nur für 1 Kind KIUH zu zahlen hat:
Folge: eine weitere Stufe in der DÜ Tabelle hoch
Fazit: Bei 1 Kind und ohne EUH also um 2 Stufen höher anzusetzen, sofern dies der gegenirische Anwalt so fordert?
ja/nein: dies Annahme
Bei mir war das 1993-2014 o gefordert worden und hatte dies damals akzepiert.
Aktuell habe ich darüber in den DÜ Tablen keine Unterthemen mehr finden können.
Kann dies jemand explizit beantworten nach der aktuellen Rechtslage?
Selbstverstänndlich gehen wir vom bereinigten Nettoeinkommen und dem Abzug des Kindergeldes je nach persönlichem Rechzensatz dazu als Parmeter aus.
Danke und Grüße
Napf
Je weiter man (Mann) weg geht, desto mehr sieht man, (Mann) dass man (Mann) nichts mehr sieht!