Hallo Zusammen,
kann mir jemand einen Rat zu folgendem Sachverhalt geben:
Kind (24) aus erster Ehe erhält Unterhalt wg. Masterstudium, eigene Wohnung vorhanden.
Aktuelles Einkommen der Mutter unbekannt.
Bafög wurde beantragt, abgelehnt wegen zu hohem Verdienst des Vaters.
Demnächst endet der Kindergeldbezug und wohl auch die Familienversicherung.
Aufgrund dieser Tatsache stellen sich nun folgende Fragen:
1. Lt. Leitlinien S-H werden die Zahlbeträge für vorrangige Unterhaltsberechtigte im Vorweg abgezogen.
Eine Bedarfsberechnung gibt es aber doch gar nicht, der Bedarf sind doch € 735,00 (neu 835,00), oder?
2. Es gibt also 2 weitere Kinder, die beide Mehrbedarfe in Form von Schul- und Hortkosten geltend machen
können. Werden diese Mehrbedarfe auch vorweg abgezogen?
kann mir jemand einen Rat zu folgendem Sachverhalt geben:
Kind (24) aus erster Ehe erhält Unterhalt wg. Masterstudium, eigene Wohnung vorhanden.
Aktuelles Einkommen der Mutter unbekannt.
Bafög wurde beantragt, abgelehnt wegen zu hohem Verdienst des Vaters.
Demnächst endet der Kindergeldbezug und wohl auch die Familienversicherung.
Aufgrund dieser Tatsache stellen sich nun folgende Fragen:
1. Lt. Leitlinien S-H werden die Zahlbeträge für vorrangige Unterhaltsberechtigte im Vorweg abgezogen.
Eine Bedarfsberechnung gibt es aber doch gar nicht, der Bedarf sind doch € 735,00 (neu 835,00), oder?
2. Es gibt also 2 weitere Kinder, die beide Mehrbedarfe in Form von Schul- und Hortkosten geltend machen
können. Werden diese Mehrbedarfe auch vorweg abgezogen?
LG
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)