Unterhalt für volljähriges Kind / Berechnung bei Mehrbedarf

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    • Unterhalt für volljähriges Kind / Berechnung bei Mehrbedarf

      Hallo Zusammen,

      kann mir jemand einen Rat zu folgendem Sachverhalt geben:

      Kind (24) aus erster Ehe erhält Unterhalt wg. Masterstudium, eigene Wohnung vorhanden.
      Aktuelles Einkommen der Mutter unbekannt.

      Bafög wurde beantragt, abgelehnt wegen zu hohem Verdienst des Vaters.

      Demnächst endet der Kindergeldbezug und wohl auch die Familienversicherung.
      Aufgrund dieser Tatsache stellen sich nun folgende Fragen:

      1. Lt. Leitlinien S-H werden die Zahlbeträge für vorrangige Unterhaltsberechtigte im Vorweg abgezogen.
      Eine Bedarfsberechnung gibt es aber doch gar nicht, der Bedarf sind doch € 735,00 (neu 835,00), oder?

      2. Es gibt also 2 weitere Kinder, die beide Mehrbedarfe in Form von Schul- und Hortkosten geltend machen
      können. Werden diese Mehrbedarfe auch vorweg abgezogen?
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Guten Morgen Triene
      So wie ich das sehe( vielleicht weiß jemand hier im Forum mehr) geht die Rechnung so. Bereinigtes Netto davon wird nach Bereinigung die Zahlbeträge der Unterhaltsberechtigten einschließlich Mehrbedarfe abgezogen, dann der Selbstbehalt und Unterhalt für Ehegatten( Frau oder Mann) und wenn dann noch etwas übrig bleibt die 735 € oder neu 835€ gezahlt. Bezüglich der Versicherung ist es so das sich kostengünstig (ca. 80 € im Studententarif) selbst versichert werden kann. Sollte nach Abzug der vorrangigen Unterhaltspflichten und Selbstbehalt nichts mehr über bleiben, bleibt dem Studierenden nur sich eine Arbeitsstelle zu suchen.( Was sehr viele Studenten machen müssen)

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      Es geht hier nach rangfolge:
      Rang 1 minderjährige Kinder und volljährige in allgemeiner schulausbildung, die minderjährigen gleichgestellt sind
      Rang 2 Ehefrauen mit gemeinsamen Kindern
      Rang 3 langjährige Ehefrauen
      Rang 4 volljährige Kinder, die minderjährigen nicht gleichgestellt sind

      Damit gilt:
      Rang 1 - Unterhalt und mehrbedarf
      Wenn noch was zu verteilen ist folgt Rang 2.
      Ist dann noch Geld da, folgt Rang 3.
      Ist dann immer noch Geld da folgt Rang 4, aber maximal bis zum angemessenen Selbstbehalt.

      Ist nicht genug zum verteilen da, gehen Rang 2-4 leer aus, da es hier keine gesteigerte erwerbspflicht gibt.

      Und natürlich wird zu Beginn das Einkommen bereinigt.

      Und auch die Mutter muss Auskunft geben, da der Unterhalt des Studies ja geqoutelt wird. Beide Einkommen werden bereinigt und haben gegenüber dem Studie den Selbstbehalt von 1.300.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo ihr Lieben,
      danke schon mal fürs antworten!

      Ok, soweit habe ich das verstanden,

      wenn nun aber die Mutter ihr Einkommen offenlegt, was sie ja muss, wird ja vom
      Bereinigten EInkommen der Selbstbehalt abgezogen und dann das Einkommen
      Zusammenaddiert um quoteln zu können.
      Ist bei diesem bereinigten Einkommen auch der Mehrbedarf der minderjährigen
      Kinder schon im vorwege abzuziehen? Oder erst nach Quotelung?

      Zur Erklärung:
      Der Vater zahlt seit jeher allein den Unterhalt fürs Kind ohne zu murren.
      Das Regelstudium wurde um 2 Semester überzogen und jetzt soll noch ein Urlaubs-
      semester eingelegt werden, wonach dann der Kindergeldbezug endet.
      Es wird erwartet, dass der Vater dies alles weiter finanziert, daher möchte er
      gern einmal die rechtliche Seite checken...!

      Daher meine Nachfrage....
      LG
      Triene


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    • Hallo

      Warum ein urlaubssemester?
      In einem UrlaubSemester hat man keinen Anspruch auf Bafög, keinen Anspruch auf Kindergeld und im Zweifelsfall keinen Anspruch auf familienversicherung bei der kk.
      Wenn also keine gewichtigen Gründe (Gesundheit) ein urlaubssemester notwendig machen ist hier auch kein Unterhalt zu leisten, da man nur in Studium oder Ausbildung Anspruch auf Unterhalt hat.

      Soll der Studie doch jobben, um seinen Lebensunterhalt während des UrlaubSemesters sicher zu stellen.

      Ach ja und die 2 Semester über Regelstudienzeit sehen Gerichte normalerweise als unkritisch an.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo


      Was die quotelung und den Vorwegabzug angeht, da muss der Vater in die für ihn zuständigen Leitlinien des OLGs schauen. Ab Volljährigkeit ist es nämlich sein OLG und nicht mehr das am Wohnort des kindes.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,
      hallo Tanja,

      danke für die Antworten.

      Das Urlaubssemester wird wegen einer psychischen Erkrankung genommen,
      mit Attest etc.

      Das OLG ist dasselbe... ich habe das bereits nachgelesen, darin steht aber nur
      "Unterhalt an vorrangige ist vorher abzuziehen"
      Bezieht das dann den Mehrbedarf des "Vorrangigen" mit ein?
      LG
      Triene


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    • Hallo,

      Würde ich so auslegen.

      Attest vom facharzt/amtsarzt?
      Da würde ich noch mal nachhaken, immerhin will er Geld. Und da würde mir ein Attest vom allgemeinmediziner nicht ausreichen. Und auch diagnose und warum genau es dem Heilungsprozess dienen soll zu pausieren und nicht bestimmte Routinen einzuhalten, was beispielsweise bei einer verhaltenstherapie gemacht wird.
      Wie weit ist er um Studium? Hat er alle Kurse soweit absolviert?

      Sophie
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    • Hallo Sophie,

      Die Atteste sind vom Facharzt mit Überweisung in die Tagesklinik.

      Ansonsten wurde der Bachelor in 8 Semestern fertig gestellt und aktuell das 2. Semester (von 4) des Masters erfolgreich beendet.

      LG,
      DieTriene
      LG
      Triene


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    • Hallo Trine
      Es kann sein das ich mich irre, aber ich sehe es so. Meiner Meinung nach hat das Kind gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, da die erste Ausbildung mit dem Bachelor abgeschlossen und der Master nicht zwingend ( privat Vergnügen, wie Doktorarbeit) ist. Bei der Berechnung für die Quotelung muss die KM auch Ihre Einkommen offen legen, dafür muss das Kind die Mutter auffordern.


      LG Hugoleser
    • Hallo Triene,

      war zwar nicht dein Hauptanliegen - dennoch zur Richtigstellung: Während des krankheitsbedinten Urlaubssemesters laufen Kindergeld und Krankenversicherung weiter wie bisher (bis der Studi 25 ist).

      Ob überhaupt weiter Unterhalt zu zahlen ist, ist zumindest umstritten. Auf jeden Fall besteht die Möglichkeit, Alg2 zu beantragen, da er eh schon eine eigene Wohnung hat. Die Bewilligung oder Ablehnung dieser Leistungen hängt natürlich auch davon ab, ob Unterhalt gezahlt wird bzw. gezahlt werden muss... Den Antrag sollte er auf jeden Fall stellen.

      Gruß
      Susanne
    • Nun doch noch mal....
      Hallo Zusammen,

      jetzt wird es kurios, der Nachwuchs hat sich entschlossen, für die 6 bis 8 Wochen Tagesklinik kein Urlaubssemester zu nehmen, sondern einfach Immatrikuliert zu sein, ohne hinzugehen. Wozu ist das bitte gut? <Ist das überhaupt erlaubt?

      Auf Nachfrage hieß es, dass auch nach Beendigung der Tagesklinik nicht zur Uni gegangen wird, sondern lieber ein Praktikum absolviert wird.
      Dies habe der Sprössling so entschieden... natürlich ohne Rücksprache mit Papa, der das ja finanzieren muss... noch ein Semester länger!

      Muss mein Mann während dieses Semesters, hier insbesondere während des Praktikums (KEIN Pflichtpraktikum) wirklich Unterhalt zahlen?

      LG
      Triene
      LG
      Triene


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    • Hallo,

      Ich würde den Nachwuchs auffordern Nachweise zu erbringen, dass das Studium zügig und zielgerichtet absolviert wird. Dazu soll er vorlegen: Musterstudienplan und die Übersicht über die absolvierten und über die bestandenen Kurse. Weiterhin, sofern weniger Kurse absolviert wurden als im musterstudienplan vorgesehen eine Auflistung bis wann die noch fehlenden Kurse absolviert werden.

      Dazu eine 14 Tage Frist.

      Und dazu schreiben, dass eine reine Einschreibung an der Uni keinen unterhaltsanspruch generiert. Und ihr eucj vorbrhaltet, falls nicht abzusehen ist, dass das Studium zügig und zielstrebig weitergeführt wird, keinen Unterhalt mehr zu zahlen.

      Du hast weiter oben geschrieben, dass der Nachwuchs bereits 2 urlaubssemester hatte. Evtl. hat die Uni ein weiteres abgelehnt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      der Bachelor ist in 8 Semestern, statt 6 absolviert worden.
      Hierfür wurde KEIN Urlaubssemester verwendet, einfach nur zu langsam gearbeitet und ein
      Semester im Ausland angefangen, aber nicht beendet, wegen Heimweh...!

      Der Master jetzt an einer anderen Uni. Insgesamt hat der Master 4 Semester, 2 sind rum und auch
      i.O. gewesen. Nachweise hierfür sind vorhanden.

      Nun kommt die Tagesklinik und danach Praktikum...
      ist es nicht so, dass auch die Kindergeldkasse dann das gezahlt Kindergeld zurückfordern kann,
      wenn gar nicht studiert wird, obwohl man eingeschrieben ist?
      Und was ist mit der Krankenkasse während der Zeit?

      Wir sind planlos und haben wenig Lust, insbesondere von der Krankenkasse am Ende in Regress
      genommen zu werden.
      Außerdem hat mein Mann wenig Lust, nun auch noch dafür zu bezahlen, dass lieber ein Praktikum
      gemacht wird, als das Studium weiter zu betreiben.

      LG
      Triene
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo,

      Ich vermute mal, dass es um die familienversichert geht? Ich vermute mal, dass denen doch die imma Bescheinigung reicht

      Und die kindergeldkasse will doch auch nur eine immabescheinigung und fragt meines Wissens nicht nach dem StudienFortschritt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!