Hallo Forumsmitglieder,
Ausgangspunkt,
Leitlinien SüdL
ich habe immer den Unterhalt für meine Tochter ( 11 Jahre) gezahlt. Zuerst errechnete das Jobcenter den Unterhalt.
Am 12.07.2019 flattere mir ein Einschreiben von der Kindsmutter ins Haus, wonach ich ihr meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Einkommensteuerbescheid 2018 und meine Steuerklasse zuschicken sollte, mit einer Frist von 14 Tagen.
Da ich mir dachte, dass ja die beruflichen Fahrtkosten in Abzug kommen sollte, bat ich AM 13.07.2019 die Kindsmutter via WhatsApp, dass mir das Jugendamt die entsprechenden Formulare zuschicken sollte.
Da ich bis zum 19.07.2019 keine Post vom Jugendamt erhielt, bat ich die Kindsmutter nochmals schriftlich per Einschreiben.
Am 25.07.2019 bekam ich dann eine hochoffizielle Post von Jugendamt.
Ich bin dem Auskunftbegehren der Kindsmutter nicht nachgekommen.
Des weiteren steht:
Mit diesem Schreiben erfolgt gleichzeitig eine Inverzugsetzung in der Höhe des sich nach der Vorlage Ihrer vollständigen Unterlagen entsprechend errechneten Höhe des Unterhaltes.
Was mich besonders stört ist folgendes:
Der errechnete Unterhalt ist dann von Ihnen noch in einer Jugendamtsurkunde festlegen zu lassen.
Nun zu den Fragen des Fragebogens wegen Auskunftsbegehren gem. § 1605 BGB:
Muss ich folgende Fragen beantworten:
Angaben zur Miete?
Angaben zum Vermögen - hier speziell eigenes privates KFZ?
Angaben zu Angehörige, die in meinem Haushalt leben (ich bin seit 08.06.2019 verheiratet) mit Einkommen?
Wer kann mir dabei helfen?
Grüßle stenzle
Ausgangspunkt,
Leitlinien SüdL
ich habe immer den Unterhalt für meine Tochter ( 11 Jahre) gezahlt. Zuerst errechnete das Jobcenter den Unterhalt.
Am 12.07.2019 flattere mir ein Einschreiben von der Kindsmutter ins Haus, wonach ich ihr meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Einkommensteuerbescheid 2018 und meine Steuerklasse zuschicken sollte, mit einer Frist von 14 Tagen.
Da ich mir dachte, dass ja die beruflichen Fahrtkosten in Abzug kommen sollte, bat ich AM 13.07.2019 die Kindsmutter via WhatsApp, dass mir das Jugendamt die entsprechenden Formulare zuschicken sollte.
Da ich bis zum 19.07.2019 keine Post vom Jugendamt erhielt, bat ich die Kindsmutter nochmals schriftlich per Einschreiben.
Am 25.07.2019 bekam ich dann eine hochoffizielle Post von Jugendamt.
Ich bin dem Auskunftbegehren der Kindsmutter nicht nachgekommen.
Des weiteren steht:
Mit diesem Schreiben erfolgt gleichzeitig eine Inverzugsetzung in der Höhe des sich nach der Vorlage Ihrer vollständigen Unterlagen entsprechend errechneten Höhe des Unterhaltes.
Was mich besonders stört ist folgendes:
Der errechnete Unterhalt ist dann von Ihnen noch in einer Jugendamtsurkunde festlegen zu lassen.
Nun zu den Fragen des Fragebogens wegen Auskunftsbegehren gem. § 1605 BGB:
Muss ich folgende Fragen beantworten:
Angaben zur Miete?
Angaben zum Vermögen - hier speziell eigenes privates KFZ?
Angaben zu Angehörige, die in meinem Haushalt leben (ich bin seit 08.06.2019 verheiratet) mit Einkommen?
Wer kann mir dabei helfen?
Grüßle stenzle