Hallo,
ich bin mittlerweile ziemlich am Ende meiner Geduld:
die KM ist Anfang des Jahres aus- und zu ihrem neuen Lebenspartner gezogen.
Unser Sohn (6 Jahre ist bei mir geblieben), sie hat am gleichen Tag noch eine Sorgerechtsvollmacht unterschrieben, in der auch der Lebensmittelpunkt geregelt ist.
Die KM macht ständig Stress, sei es der Umgang, sie lebt ca. 60 min Autofahrt entfernt und akzeptiert nicht, dass ich es nicht akzeptieren kann, dass unser Sohn diese Strecke morgens vor der Schule und nachmittags danach fahren muss, so dass ich einem Wechselmodell nicht zu stimme. Hier gibt es unter anderem eine Einschätzung des Kindergartens, die das gleiche aussagt.
Wir haben uns, nachdem sie mir beim Jugendamt diverse Kindeswohlgefährdungen vorgeworfen hat, die sich alle als haltlos erwiesen haben, auf eine Umgangsregelung geeinigt, die aussagt, dass unser Sohn jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag bei ihr ist. Weiterhin ist ein Tag in der Woche Mamanachmittag.
Nach der letzten Diskussion hat sie angekündigt, den Unterhalt erst nach Berechnung des Jungamtes zu zahlen (auch hier haben wir eine Vereinbarung getroffen). Bis jetzt hat meine Nochfrau nur Halbtags gearbeitet, weil sie nicht mehr arbeiten wollte, um den Unterhalt zu drücken. Dazu kommen die üblichen Aussagen, ich würde sie ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, der Unterhalt kommt beim Kind nicht an etc.
Als Krönung bekam ich nun auch noch Post von ihrer Anwältin, in der sie Trennungsunterhalt fordert, durch die Blume wird mir mitgeteilt, wenn ich einem 50/50 Modell zustimme, würde sie auf sämtlichen Unterhalt verzichten.
Ich sperre mich nicht grundsätzlich gegen ein Wechselmodell, aber solange unser Sohn jeden Tag zwei Stunden fahren müsste.
Dazu kommen noch diverse Aussagen, von ihr und ihrem Lebensgefährten, dass ich ein schlechter Vater wäre, ob ich das Kind schlagen würde, etc.
Ich habe in einer Woche einen Termin beim Anwalt,
ich würde aber gerne eine objektive Einschätzung haben, ob es Sinn ergibt, das ABR zu beantragen.
Wie meine Chancen stehen, dass ich mich nicht auf ein Wechselmodell einlassen muss, etc.
ich bin mittlerweile ziemlich am Ende meiner Geduld:
die KM ist Anfang des Jahres aus- und zu ihrem neuen Lebenspartner gezogen.
Unser Sohn (6 Jahre ist bei mir geblieben), sie hat am gleichen Tag noch eine Sorgerechtsvollmacht unterschrieben, in der auch der Lebensmittelpunkt geregelt ist.
Die KM macht ständig Stress, sei es der Umgang, sie lebt ca. 60 min Autofahrt entfernt und akzeptiert nicht, dass ich es nicht akzeptieren kann, dass unser Sohn diese Strecke morgens vor der Schule und nachmittags danach fahren muss, so dass ich einem Wechselmodell nicht zu stimme. Hier gibt es unter anderem eine Einschätzung des Kindergartens, die das gleiche aussagt.
Wir haben uns, nachdem sie mir beim Jugendamt diverse Kindeswohlgefährdungen vorgeworfen hat, die sich alle als haltlos erwiesen haben, auf eine Umgangsregelung geeinigt, die aussagt, dass unser Sohn jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag bei ihr ist. Weiterhin ist ein Tag in der Woche Mamanachmittag.
Nach der letzten Diskussion hat sie angekündigt, den Unterhalt erst nach Berechnung des Jungamtes zu zahlen (auch hier haben wir eine Vereinbarung getroffen). Bis jetzt hat meine Nochfrau nur Halbtags gearbeitet, weil sie nicht mehr arbeiten wollte, um den Unterhalt zu drücken. Dazu kommen die üblichen Aussagen, ich würde sie ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, der Unterhalt kommt beim Kind nicht an etc.
Als Krönung bekam ich nun auch noch Post von ihrer Anwältin, in der sie Trennungsunterhalt fordert, durch die Blume wird mir mitgeteilt, wenn ich einem 50/50 Modell zustimme, würde sie auf sämtlichen Unterhalt verzichten.
Ich sperre mich nicht grundsätzlich gegen ein Wechselmodell, aber solange unser Sohn jeden Tag zwei Stunden fahren müsste.
Dazu kommen noch diverse Aussagen, von ihr und ihrem Lebensgefährten, dass ich ein schlechter Vater wäre, ob ich das Kind schlagen würde, etc.
Ich habe in einer Woche einen Termin beim Anwalt,
ich würde aber gerne eine objektive Einschätzung haben, ob es Sinn ergibt, das ABR zu beantragen.
Wie meine Chancen stehen, dass ich mich nicht auf ein Wechselmodell einlassen muss, etc.