Brauche Rat, Einschätzung

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    • Brauche Rat, Einschätzung

      Hallo,

      ich bin mittlerweile ziemlich am Ende meiner Geduld:

      die KM ist Anfang des Jahres aus- und zu ihrem neuen Lebenspartner gezogen.
      Unser Sohn (6 Jahre ist bei mir geblieben), sie hat am gleichen Tag noch eine Sorgerechtsvollmacht unterschrieben, in der auch der Lebensmittelpunkt geregelt ist.
      Die KM macht ständig Stress, sei es der Umgang, sie lebt ca. 60 min Autofahrt entfernt und akzeptiert nicht, dass ich es nicht akzeptieren kann, dass unser Sohn diese Strecke morgens vor der Schule und nachmittags danach fahren muss, so dass ich einem Wechselmodell nicht zu stimme. Hier gibt es unter anderem eine Einschätzung des Kindergartens, die das gleiche aussagt.
      Wir haben uns, nachdem sie mir beim Jugendamt diverse Kindeswohlgefährdungen vorgeworfen hat, die sich alle als haltlos erwiesen haben, auf eine Umgangsregelung geeinigt, die aussagt, dass unser Sohn jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag bei ihr ist. Weiterhin ist ein Tag in der Woche Mamanachmittag.
      Nach der letzten Diskussion hat sie angekündigt, den Unterhalt erst nach Berechnung des Jungamtes zu zahlen (auch hier haben wir eine Vereinbarung getroffen). Bis jetzt hat meine Nochfrau nur Halbtags gearbeitet, weil sie nicht mehr arbeiten wollte, um den Unterhalt zu drücken. Dazu kommen die üblichen Aussagen, ich würde sie ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, der Unterhalt kommt beim Kind nicht an etc.
      Als Krönung bekam ich nun auch noch Post von ihrer Anwältin, in der sie Trennungsunterhalt fordert, durch die Blume wird mir mitgeteilt, wenn ich einem 50/50 Modell zustimme, würde sie auf sämtlichen Unterhalt verzichten.
      Ich sperre mich nicht grundsätzlich gegen ein Wechselmodell, aber solange unser Sohn jeden Tag zwei Stunden fahren müsste.

      Dazu kommen noch diverse Aussagen, von ihr und ihrem Lebensgefährten, dass ich ein schlechter Vater wäre, ob ich das Kind schlagen würde, etc.

      Ich habe in einer Woche einen Termin beim Anwalt,
      ich würde aber gerne eine objektive Einschätzung haben, ob es Sinn ergibt, das ABR zu beantragen.
      Wie meine Chancen stehen, dass ich mich nicht auf ein Wechselmodell einlassen muss, etc.
    • Ich glaube sie hat gedacht, ich scheitere, nun ist es so, dass ich eine tolle Freundin habe, wir zusammen in ein Haus ziehen (wir kannten uns schon länger, ohne das etwas passiert ist), ich musste den Job wechseln, damit ich die Betreuung sicher stellen kann etc. Dieses "Glück" gönnt sie mir nicht. Und sie hat sich komplett verrechnet.
      Ich möchte einfach nur nicht, dass unser Sohn stundenlang Auto fahren muss. In den Ferien bin ich sofort bereit auf Zeit zu "verzichten", aber das versteht sie nicht.
    • Hallo Metha,

      eine objektive Einschätzung, welchen Sinn eine Beantragung des alleinigen ABR ergäbe, kann Dir vermutlich keiner geben.
      Wenn Du einen anwaltlichen Termin demnächst hast, notiere die Dich bewegenden Punkte stichpunktartig (kann man auch immer schnell im Handy notieren).

      Was der Trennungsunterhalt anbelangt - habe ich überhaupt keine Ahnung von. Notier Dir dazu aber mal für das Anwaltsgespräch:
      • Vollzeitbeschäftigungspflicht der KM (schließlich betreut sie das Kind derzeit ja nicht; weder überwiegend, noch im Wechselmodell) ?
      • Verwirkung, da Zusammenzug mit neuem Lebensgefährten?
      Sollte dies für den Trennungsunterhalt nicht relevant sein, solltest Du umgehend Scheidungantrag stellen lassen; das Jahr ist ja schon bald wieder um (Trennungsjahr). Für einen nachehelichen Unterhalt hat das sicherlich Auswirkung.

      Was eine Einrichtung eines Wechselmodells anbelangt: schwierig, wenn die KM so weit weggezogen ist.

      Wenn das Jugendamt sich schon gegen ein Wechselmodell ausspricht, kann das an dem grundlegenden Problem des Mitarbeiters mit dem Wechselmodell liegen oder aber einfach daran, dass es hier dem Wohl des Kindes nicht entspricht.
      Das kann keiner von uns aus der Ferne beurteilen.

      Was den Zahlungs(un)willen für den Kindesunterhalt angeht:
      Beantrage Unterhaltsvorschuss. Die UV-Kasse prüft dann auch, ob die Mutter ihrer (gesteigerten) Erwerbspflicht nachkommt und rechnet ggf. fiktives Einkommen hinzu. Das kann aber auch einige Zeit dauern.
      Du kannst aber auch den Anwalt, der die Scheidungssache vertritt, beauftragen, den Unterhaltsanspruch Deines Kindes durchzusetzen.

      Mehr Ideen habe ich im Moment nicht, vielleicht kommt noch was stichhaltiges von den anderen Forenmitgliedern.

      Gruß Tanja