Sonder- und Mehrbedarf Zahnspange und Brillen

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    • Hallo,

      wenn die km mindestens das doppelte an Einkommen hat, wie du, dann kann die barunterhaltspflicht ganz oder teilweise auf sie übergehen. Das ist aber nur ihr Einkommen. Und.nicht Kindergeld oder kindesunterhalt.

      ab 18 ist sie aber sowieso mit im Boot beim barunterhalt.

      wenn du aber den korrekten Unterhalt zahlst dürfte das ja gar nicht zu einer Nachforderung kommen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      wenn du aber den korrekten Unterhalt zahlst dürfte das ja gar nicht zu einer Nachforderung kommen.
      Naja, ich zahle nur den, gemäß der %-Stufe, der auch tituliert ist und passe den dynamisch an. In der Mail von ihrer RA soll ich ja weitaus mehr zahlen. Das ergäbe eine Differenz von 81 EUR im Monat, die ich dann seit August 2019 nachzuzahlen hätte.
      Oder sehe ich das falsch?
    • Hallo,

      Die spannende Frage ist doch, ob die Berechnung korrekt ist.
      Eine Summe in den Raum zu werfen ist ein Fach. Aber alle abzugsposten müssen ja auch in der richtigen Höhe berücksichtigt werden.
      .
      Ohne die Berechnung vorliegen zu haben kannst du gar nichts machen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • MaxMustermann schrieb:

      Hallo Geospot,

      wenn Sie das Dreifache von dir verdient, KANN sie dazu verdonnert werden den KU anteilig oder auch alleine zahlen zu müssen.
      Also - sie verdient gut, arbeitet aber nur halbtags. Deswegen kann ichs mir nicht vorstellen. (Ich verdiene also noch besser...;-))

      AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      Die spannende Frage ist doch, ob die Berechnung korrekt ist.
      Eine Summe in den Raum zu werfen ist ein Fach. Aber alle abzugsposten müssen ja auch in der richtigen Höhe berücksichtigt werden.
      .
      Ohne die Berechnung vorliegen zu haben kannst du gar nichts machen.

      Sophie
      Ja, bin ich bei dir und habe ja auch so geantwortet. Jetzt kam Corona dazwischen - also seit dem letzten "Zwischenbericht" habe ich nichts mehr von ihr (und ihrer Anwältin) gehört. Was mich ein wenig beunruhigt ist halt, dass sie sich ja Zeit lassen kann damit und trotzdem dann rückwirkend (seit der Anforderung - also Aug 2019) den Differenzbetrag dann nachfordern kann oder? Das können dann schon mal paar 1k EUR sein wenn sie jetzt erst ein Jahr später damit kommt oder?

      Gruß
    • Hi @Geospot,

      AnnaSophie schrieb:

      Hallo,
      [...]
      Ohne die Berechnung vorliegen zu haben kannst du gar nichts machen.

      Sophie
      Naja, so gar nichts machen (können) ist ja nicht ganz richtig.
      @Geospot könnte die Unterlagen, welche er dem gegn. RA. hat zukommen lassen hernehmen, und eine eigene Berechnung durchführen.
      Dann wird er ja merken, ob der gegn. RA richtig gerechnet hat

      Geospot schrieb:

      Hallo Kakadu59,

      Ich habe ihr in einer Mail geschrieben, dass ich natürlich bereit bin, den Kindes-Unterhalt gemäß der email ihrer Anwältin anzupassen, wenn sie mir eine ordentliche Berechnung zukommen lässt.
      [...]
      Man sagt ja immer die D-Tabelle ist quasi Gesetz und der Zahlbetrag bemisst sich nach meinem Einkommen.
      Spielt das Bedürfnis von ihr und den Kindern denn überhaupt keine Rolle? Auch wenn sie zwei Millionen auf dem Konto hätte, einen Ferrari vor der Tür und ich müsste trotzdem gemäß der Tabelle und meinem Einkommen zahlen?
      Gruß Geospot
      Ob man die Berechnung (zwecks Überprüfung) einfordern kann, da bin ich mir nicht sicher.
      In eigener Sache hat mich eine gegn. RA. mal "zurechtgewiesen" und gemeint, ich solle selber rechnen (Es wäre nicht Ihre Aufgabe, mir den Rechenweg "Ihrer Berechnung" aufzudröseln)...

      Die spannende Frage ist doch, ob der gegn. RA richtig oder falsch liegt.
      Was, wenn die Forderung tatsächlich gerechtfertigt wäre?
      Du schreibst ja selbst, dass Du in der Vergangenheit einige (nicht unerhebliche?) Gehaltssprünge gemacht hast.
      Also: einfach mal hinsetzen und selbst rechnen und dann entscheiden.
      Falls es Unklarheiten (zwecks der Berechnung wie und was ) gibt, kann Dir hier sicher geholfen werden....
      Wie Du schon selbst festgestellt hast:
      Falls Rückstände auflaufen (aufgelaufen sind), müßtest Du die selbstredend seit Forderungstellung (nach-)zahlen. Eventuell wäre es für den Fall sogar klug, einfach den (selbst berechneten) Rückstand zu zahlen, die zukünftige Unterhaltshöhe anpassen und dies dem gegn. RA. mitteilen...

      Weiteres "Kopf in den Sand stecken" endet u.U. in einer Klage...
      Und ja es hilft gelegentlich in der Wand nach einer Tür zu suchen, statt sich immer wieder an der selben Stelle der Wand Beulen (am Kopf) zu holen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Tach Kakadu,

      Kakadu59 schrieb:

      Ob man die Berechnung (zwecks Überprüfung) einfordern kann, da bin ich mir nicht sicher.
      In eigener Sache hat mich eine gegn. RA. mal "zurechtgewiesen" und gemeint, ich solle selber rechnen (Es wäre nicht Ihre Aufgabe, mir den Rechenweg "Ihrer Berechnung" aufzudröseln)...
      ich hätte fast - auch wenn das eigentlich nicht witzig ist - meine Tee über die Tastaur geprustet...
      Das oben hast Du echt - unkommentiert - hingenommen?
      In einer Verhandlung oder in einem Schreiben?

      Ich persönlich hätte den RA ja auf seinen Beibringungsgrundsatz hingewiesen: ich bin verpflichtet, Auskunft über meine Einkünfte und die Beträge, die ich abziehen will, zu erteilen und diese Dinge zu belegen.
      Herr oder Frau RA*in ist verpflichtet, den Bedarf des Bedürftigen darzulegen. Wenn dieser sich nach dem Einkommen des Pflichtigen (bei minderjährigen Kindern) bestimmt, muss der RA sicherlich auch darlegen, welche Beiträge er wie angesetzt oder eben nicht angesetzt hat. Es ist nicht Aufgabe des Pflichtigen, bewusst oder versehentlich eingebaute "Rechen- oder sonstige Fehler" zu berichtigen.
      Bestreiten sollte dann reichen, wozu es aber nützlich ist, wenn man selbst eine eigene Berechnung angestellt hat - was für einen abhängig Beschäftigten eigentlich auch möglich sein sollte solange es nur um sein Arbeitseinkommen und die dazu gehörigen Abzüge geht.
      (Ich kenne derartiges "Spielchen" mit einer einmaligen kleinen "Abfindung", die die Gegenseite einfach in gleicher Höhe auch in der Zukunft angesetzt hat...)
      Wen wundert es da, dass man nie auf die Zahlen der Gegenseite (Bedürftige) käme, wenn die nicht erklärungspflichtig wäre?

      Kakadu59 schrieb:

      Falls Rückstände auflaufen (aufgelaufen sind), müßtest Du die selbstredend seit Forderungstellung (nach-)zahlen. Eventuell wäre es für den Fall sogar klug, einfach den (selbst berechneten) Rückstand zu zahlen, die zukünftige Unterhaltshöhe anpassen und dies dem gegn. RA. mitteilen...

      Weiteres "Kopf in den Sand stecken" endet u.U. in einer Klage...
      Und ja es hilft gelegentlich in der Wand nach einer Tür zu suchen, statt sich immer wieder an der selben Stelle der Wand Beulen (am Kopf) zu holen...
      Naja, wir beide fangen nur wieder an, uns zu zoffen, wenn ich nun darauf hinweise, dass ja so viele Rückstände gar nicht aufgelaufen sein können, wenn Geospot tatsächlich seit Anfang des Jahres nach seinem aktuellem Einkommen und der aktuellen Tabelle den Regelunterhalt zahlt.
      Ich würde - schon gar nicht im vorauseilendem Gehorsam - irgendetwas darüber hinaus überweisen.

      Auch möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Mutter im Falle des Wechsels des (einen) Kindes aus der ihrigen Obhut in die des Vaters nicht mehr berechtigt ist, Unterhaltsrückstände gerichtlich geltend zu machen - mein Hinweis im anderen Thema zum Stichwort bei Titulierung nicht einfach Zahlung einstellen, beruht eher auf den Stress, den man mit dem Gerichtsvollzieher hat, wenn die Mutter aus einer ja de facto weiterhin gültigen Unterlage vollstrecken lässt.

      Gruß Tanja
    • Hi @TanjaW9,

      TanjaW9 schrieb:

      Tach Kakadu,

      Kakadu59 schrieb:

      Falls Rückstände auflaufen (aufgelaufen sind), müßtest Du die selbstredend seit Forderungstellung (nach-)zahlen. Eventuell wäre es für den Fall sogar klug, einfach den (selbst berechneten) Rückstand zu zahlen, die zukünftige Unterhaltshöhe anpassen und dies dem gegn. RA. mitteilen...

      Weiteres "Kopf in den Sand stecken" endet u.U. in einer Klage...
      Und ja es hilft gelegentlich in der Wand nach einer Tür zu suchen, statt sich immer wieder an der selben Stelle der Wand Beulen (am Kopf) zu holen...
      Naja, wir beide fangen nur wieder an, uns zu zoffen, wenn ich nun darauf hinweise, dass ja so viele Rückstände gar nicht aufgelaufen sein können, wenn Geospot tatsächlich seit Anfang des Jahres nach seinem aktuellem Einkommen und der aktuellen Tabelle den Regelunterhalt zahlt.Ich würde - schon gar nicht im vorauseilendem Gehorsam - irgendetwas darüber hinaus überweisen.
      [...]

      Gruß Tanja
      Fett (unterstrichen)...steht wo?
      Fragt einer der es nicht finden kann ....
      Das einzige, was ich aktuell dazu finden konnte ist das hier:

      Geospot schrieb:

      Naja, ich zahle nur den, gemäß der %-Stufe, der auch tituliert ist und passe den dynamisch an. In der Mail von ihrer RA soll ich ja weitaus mehr zahlen. Das ergäbe eine Differenz von 81 EUR im Monat, die ich dann seit August 2019 nachzuzahlen hätte.Oder sehe ich das falsch?
      und das hier

      Geospot schrieb:

      [...]
      Was mich ein wenig beunruhigt ist halt, dass sie sich ja Zeit lassen kann damit und trotzdem dann rückwirkend (seit der Anforderung - also Aug 2019) den Differenzbetrag dann nachfordern kann oder? Das können dann schon mal paar 1k EUR sein wenn sie jetzt erst ein Jahr später damit kommt oder?
      Gruß
      und da steht erst mal nix von "dem Einkommen entsprechend und Regelunterhalt....
      Ich lese da heraus, dass die in der DDT Tabelle hinterlegten Regelunterhaltsänderungen angepasst werden. Aber vielleicht irre ich da ...
      Und vieleicht kann @Geospot hier etwas Licht ins Dunkle bringen...

      Ansonsten:
      Das mit dem zoffen sehe ich nicht in der "wir"-Form...
      Das ist wohl eher (aus meiner Betrachtung heraus) ein "Tanjanischer" ähm Pawlowscher (Hunde)reflex...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:



      und da steht erst mal nix von "dem Einkommen entsprechend und Regelunterhalt....Ich lese da heraus, dass die in der DDT Tabelle hinterlegten Regelunterhaltsänderungen angepasst werden. Aber vielleicht irre ich da ...
      Und vieleicht kann @Geospot hier etwas Licht ins Dunkle bringen...
      Also, mal schauen ob ich das Dunkel durchdringen kann mit einem Lichtstrahl der Erleuchtung. Ich habe seit Januar gemäß der titulierten 105% in DDT brav meinen Unterhalt bezahlt. Nach der neuen Berechnung der gegnerischen RAin soll ich ja auf Zuruf quasi auf 115% nach DDT gehen. Soviel mehr als damals nach der Scheidung verdiene ich aber nicht und damals wurde sich eben auf 105% geeinigt. Warum soll ich da jetzt einfach auf 115% gehen ohne eine Berechnung gesehen zu haben?

      Gruß
      Geospot
    • Hallo Geospot,

      Du verwirrst mich.

      Geospot schrieb:

      Naja, ich hab die letzten Jahre schon ein paar Gehaltssprünge gemacht und kann ungefähr nachvollziehen, was die RAin von meiner Ex da gerechnet hat. Sie hat nur die Fahrtkosten zur Arbeit und die Vorsorgepauschale abgezogen. Das ist ne Bahncard 100 mit 406 EUR p. Monat und 300 EUR p. Monat die ich in Fonds investiere. Dann hatte ich noch paar Kredite (Auto und co.) laufen, die jetzt aber fertig sind und sowieso nicht zählen.
      Da hast Du noch geschrieben, dass du schon ungefähr nachvollziehen kannst, was und wie die Anwältin gerechnet hat (für den Regelunterhalt).

      Geospot schrieb:

      Nach der neuen Berechnung der gegnerischen RAin soll ich ja auf Zuruf quasi auf 115% nach DDT gehen. Soviel mehr als damals nach der Scheidung verdiene ich aber nicht und damals wurde sich eben auf 105% geeinigt. Warum soll ich da jetzt einfach auf 115% gehen ohne eine Berechnung gesehen zu haben?
      Und dann kannst Du ihr - ohne Vorlage einer genauen Berechnung - nicht folgen und selbst den Blick in die DD-Tabelle werfen, in welcher Stufe Du seit August landen würdest und dementsprechend die Zahlungen aufnehmen?
      Alle 2 Jahre darf das Einkommen abgefragt werden, ob das nun höher ist durch tatsächliche Einkommensteigerung oder durch den Wegfall von vorher berücksichtigungsfähigen Abzügen ist doch egal. (Falls Du auf die Option Wegfall der Unterhaltspflicht wegen Obhutswechsel setzt: Obacht, es gibt noch so etwas wie den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch - kann sein, dass die Anwältin dann dahin gehend tätig wird)

      Gruß Tanja
    • Hi @TanjaW9

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Kakadu,
      [...]
      Auf die andere - Dich privat betreffende - Frage keine Antwort?
      [...]Gruß Tanja
      Du möchtest hier wirklich eine(n) themenfremde(n) Diskussion(Plausch) lostreten ;o)? Nun denn:
      Zunächst einmal ist die Geschichte gut und gerne ca. 15 Jahre her und die gegn. Anwältin eine mit "Haaren auf den Zähnen".
      Es war im Zuge von regelmäßigen - alle 2 Jahre von der KM in Sachen Einkommensüberprüfung losgetretenen - Schriftverkehres.
      Die RAin hat auf Grund meiner Angaben eine Berechnung durchgeführt und ein (falsches) Ergebnis in Sachen bereinigten Netto präsentiert.
      Meine Nachfrage hatte dann zu diesem in #46 zitierten Satz (frei interpretiert) geführt.
      Eigene Berechnungen hatten zwar ein anderes (niedrigeres bereinigtes Netto) zur Folge, änderten aber nichts an der von der gegn. RA.-in geforderten Einruppierung (Höherstufung) in der DDT.
      Die von Dir zitierten Pflichten eines Anwaltes kannte ich damals so nicht.
      Ich habe seinerzeit (so erinnerlich) aus dem Bauch heraus kritische Worte zu dem Verhalten schriftlich geäußert und im Übrigen den geforderten Betrag gezahlt.

      PS: Für gesundheitliche Schäden (auf Grund erneuten Prustens) und für Folgeschäden (Schäden an Tastatur und Büromöbel wie zB.(!) Verfärbung durch schwarzen Tee usw.usf.) wird jegliche Haftung von meiner Seite ausgeschlossen)

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Kakadu,
      [...]
      Was ist mit dem Unterhalt bei Obhutswechsel?
      [...]
      Gruß Tanja
      Von Obhutswechsel steht hier (im Faden) nichts
      Wenn ein solcher ansteht/ anstehen sollte, berührt der aber die hier dargestellte Situation bis hierhin nicht.
      Der ggf erhöhte Unterhalt wäre ab Aufforderung bis zum Umzug zu zahlen...
      Bei Obhutswechsel werden - ab Stichtag - die Karten komplett neu gemischt (einschließlich Herausgabe/ Beseitigen/ Abändern dess Unterhaltstitels


      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Kakadu,
      [...]Hatte der Hund eigentlich auch einen Namen?
      Gruß Tanja
      Da Du (auch hier explizit) fragst....
      Es ist so ähnlich(!) wie mit den Lorenz´schen Graugänsen...
      Die Hunde... (es waren mehre Hunde...)
      Tatsächlich weiß ich es nicht, aber es ist davon auszugehen, dass die Hunde Namen hatten.
      Ansonsten verweise ich einfach mal auf das Stichwort -> Pawlow´scher Hund. Da kann man ja bei Interesse, Lust oder sonstigen - hier nicht genannten Gründen - recherchieren. Zu gerne hätte ich einen Link gesetzt, abe die Forenregeln ... (ich muß gerade an den armen @edy denken)... ;o)

      Ansonsten:

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Geospot,

      Du verwirrst mich.
      [...]

      Da hast Du noch geschrieben, dass du schon ungefähr nachvollziehen kannst, was und wie die Anwältin gerechnet hat (für den Regelunterhalt).Und dann kannst Du ihr - ohne Vorlage einer genauen Berechnung - nicht folgen und selbst den Blick in die DD-Tabelle werfen, in welcher Stufe Du seit August landen würdest und dementsprechend die Zahlungen aufnehmen.
      [...]Gruß Tanja
      ...naja, dass ist genau das, was ich in #46 zum Ausdruck gebracht hatte (haben wollte)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 () aus folgendem Grund: Nachtrag

    • Nabend Kakadu,

      ich habe keine Lust auf Zitatemarathon und schreib daher in "Spaghettiart".
      Natürlich will ich hier nicht mit Dir plauschen (dafür gibt es ja den Plausch, richtig?).
      Die erste Nachfrage meinerseits war für mich wichtig, um Dein 'ob man die Berechnung anfordern kann...' in Relation zu setzen.
      Der Beibringungsgrundsatz und das Vortragen und Beweisen (bei Bestreiten) müssen, gibt es sicher nicht erst seit der Einführung des FamFG (2009), welches ja für die Unterhaltsforderungen (als Familienstreitsachen) ohnehin durch die ZPO geschlagen wird.
      Beim Mindestunterhalt gilt für das minderjährige Kind Darlegungs- und Beweisbefreiung...es reicht, wenn es vorträgt, dass keine bedarfsdeckenden Einkünfte hat.
      Seis drum, ich war nur verwundert und konnte mir nicht vorstellen, dass Du Dir von einer Anwältin so etwas sagen lässt.

      Obhutswechsel (Du hast doch den anderen "Faden" sicher auch gesehen und die Dinge sind nicht immer so separat zu betrachten - auch wenn es für einen leichter wäre).
      Ansonsten ist Deine Ausführungen dazu meiner Meinung nach falsch sofern Rückstände betroffen sind (was ja hier offenbar der Fall zu sein scheint).
      Wirf die Suchmaschine an und gibt Obhutswechsel und Kindesunterhalt ein und staune.

      Was Pawlow und den Speichelfluss der Hunde angeht: das kenn ich schon seit schätzungsweise 8. Klasse Biologie, ob nun aus eigenem Interesse an Tieren oder ob es Lehrstoff war, weiß ich heute leider nicht mehr - ist doch etwas länger her als an die 15 Jahre...
      Und wenn Du so ein Interesse an Tier(psychologi)e hast, kann ich noch den Film über die Großtrappen empfehlen. Leider weiß ich gerade nicht mehr, auf welchem Sender der lief (und den Namen auch nicht mehr).

      Last but not least: jaja, der edy tut mir auch fürchterlich leid. Er hat bestimmt ein sehr schweres Schicksal zu tragen - das Schwerste sicherlich.

      Nun aber als Letztes: ich wiederhole mich:
      "wenn ich nun darauf hinweise, dass ja so viele Rückstände gar nicht aufgelaufen sein können, wenn Geospot tatsächlich seit Anfang des Jahres nach seinem aktuellem Einkommen und der aktuellen Tabelle den Regelunterhalt zahlt."

      Im Konjunktiv ausgedrückt: würde Geospot seit Januar das zahlen, was sich nach seinem aktuellen Gehalt und der Tabelle 2020 ergäbe, müsste er nicht "beunruhigt sein"

      Gute Nacht
      Tanja