Sonder- und Mehrbedarf Zahnspange und Brillen

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    • Frohes neues (Kampf-)Jahr zusammen...

      Es geht weiter mit der Schmieren-Oper. Die KM und ich hatten uns nochmal getroffen und wir hatten uns einigermaßen zusammengerauft. Es wurde besprochen, dass ich es bei den Unterhaltszahlungen belasse (nach den bestehenden dyn. Titeln) und die Höhe entsprechend anpasse. Wegen dem Mehr- und Sonderbedarf kam nichts mehr - und ich bin davon ausgegangen, das es damit erledigt sei.
      Heute Morgen haben wir uns wegen Absprache von Besuchsterminen getroffen und dabei hat sie mir dann eine ausgedruckte email ihrer RAin übergeben mit einem "Vorschlag" ihrerseits, was ich denn nun zu zahlen hätte. Das sind insgesamt EUR 88,- mehr pro Monat als jetzt und noch auf Basis der DD 2019 berechnet. Natürlich will sie auch die rückständige Differenz haben seit August letzten Jahres und den Sonderbedarf EUR 200,- pro Kind soll ich auch gleich überweisen. Nach DD 2020 wäre die Differenz sogar noch größer. An die Absprache muss sie sich ja auch nicht halten oder? Sobald ich nicht nach ihrer Pfeife tanze, kann sie doch sagen, laut DD 2020 zahlen ich zuwenig und fordert den kompletten Betrag rückwirkend, oder?

      Also, ja, da musste ich mich erst mal setzen. Soviel zu Absprachen...und was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

      So, die beiden Titel lauten auf 105% und was passiert mit denen? Müssen die angepasst werden?
      Und was passiert, wenn ich auf ihren "Vorschlag" nicht eingehe - dann wird sie wahrscheinlich klagen und ich darf dann noch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, oder?

      Gruß
      Geospot

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Geospot ()

    • Hallo Geospot
      Dir auch noch ein Frohes neues Jahr. Bezüglich des Sonder - und Mehrbedarf Zahnspange und Brillen, kann ich Dir sagen das die Kosten der Brillen ( wenn ärztlich verordnet) von der Krankenkasse bis zum 18 Lebensjahr getragen werden. Hier der Text einkopiert
      Wann werden Kosten für Brillen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren übernommen?
      Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Sehhilfen für versicherte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

      Daher brauchst Du es auch nicht tragen. Wenn Deine Ex für die Kinder Gestelle aussucht die oberhalb der Kassenleistung liegen hat Sie die Kosten selber zu tragen, es sei denn Du hättest Schriftlich zugestimmt Dich an diesen zu beteiligen. Bei den Zahnspangen kenne ich mich nicht so aus, da haben andere hier im Forum mehr Ahnung von als ich.
      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      Danke für deine Antwort. Ich denke, das mit dem Sonder-und Mehrbedarf ist weitestgehend geklärt aber der "Vorschlag" betrifft ja noch die Unterhaltszahlung die ich jetzt bei bestehenden dynamischen Titel nach oben anpassen soll. Welche Maßnahmen/Vorkehrungen sollte ich da treffen, dass ich nicht in offene Messer laufe? Darum gehts mir eigentlich jetzt nur noch... ;)

      Gruß
      Geo
    • Hallo Geospot,

      einen Vorschlag kann man annehmen oder aber es lassen.
      Den behaupteten Sonderbedarf solltest Du weiterhin behandeln, wie in den vorherigen Beiträgen beschrieben.
      Liegen Dir denn nun endlich Einkommensnachweise der KM vor? Wenn nicht, lies Dir bitte noch mal die vorherigen Beiträge durch und weise behaupteten Sonderbedarf zurück, hilfsweise....(Einkommensbelege der Mutter anfordern, die sind ja auch nützlich, wenn der Sohn in 2 Jahren 18 ist, dann weißt Du schon mal gewisse Anhaltspunkte).

      Und was die Nachzahlung des Unterhalts angeht: ja, kann sie fordern, wenn Du im August zur Einkommensauskunft aufgefordert wurde.
      Liegt Dir denn eine Berechnung der gegnerischen Anwältin vor?
      Dann kannst Du doch überprüfen, ob die Unterhaltshöhe richtig berechnet wurde - natürlich unter Beachtung des gestiegenden Selbstbehaltes.
      Gibt es Punkte, die Du anders siehst, liegt es an Dir, ob Du mit der Ex anfängst um die nächste Stufe zu streiten. Sie könnte auch verlangen, dass Du den Titel anpassen lässt (auf die entsprechende Stufe).

      Wenn Sie klagt und das Gericht Ihrem Antrag folgt, musst Du Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Ist eben immer ein abschätzen, ob man sich das noch extra ans Bein bindet (Du hast doch nächstes Jahr vermutlich schon Anwaltskosten wegen der Abänderung ab 18).

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      Das hier :

      Geospot schrieb:

      [...]Ja, obwohl es eine privatrechtliche Vereinbarung gibt, dass der Kindesunterhalt so weiter bezahlt wird, wie tituliert ist, musste ich lernen, dass diese schriftliche Vereinbarung keinen Bestand hat und die KM nach zwei Jahren wieder kommen kann und kann eine Überprüfung verlangen.

      Danke und viele Grüße
      Geospot
      und das hier

      Geospot schrieb:

      Frohes neues (Kampf-)Jahr zusammen...

      Es geht weiter mit der Schmieren-Oper. Die KM und ich hatten uns nochmal getroffen und wir hatten uns einigermaßen zusammengerauft. Es wurde besprochen, dass ich es bei den Unterhaltszahlungen belasse (nach den bestehenden dyn. Titeln) und die Höhe entsprechend anpasse.[...]
      Heute Morgen haben wir uns wegen Absprache von Besuchsterminen getroffen und dabei hat sie mir dann eine ausgedruckte email ihrer RAin übergeben mit einem "Vorschlag" ihrerseits, was ich denn nun zu zahlen hätte. Das sind insgesamt EUR 88,- mehr pro Monat als jetzt und noch auf Basis der DD 2019 berechnet. Natürlich will sie auch die rückständige Differenz haben seit August letzten Jahres und den Sonderbedarf EUR 200,- pro Kind soll ich auch gleich überweisen. Nach DD 2020 wäre die Differenz sogar noch größer. An die Absprache muss sie sich ja auch nicht halten oder? Sobald ich nicht nach ihrer Pfeife tanze, kann sie doch sagen, laut DD 2020 zahlen ich zuwenig und fordert den kompletten Betrag rückwirkend, oder?

      Also, ja, da musste ich mich erst mal setzen. Soviel zu Absprachen...und was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

      So, die beiden Titel lauten auf 105% und was passiert mit denen? Müssen die angepasst werden?
      Und was passiert, wenn ich auf ihren "Vorschlag" nicht eingehe - dann wird sie wahrscheinlich klagen und ich darf dann noch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, oder?

      Gruß
      Geospot
      irritiert mich.
      Ich habe aus Deinen Beiträgen herausgelesen, dass Unterhalt auf 105 % der DDT tituliert ist. Maßgabe dürfte ein Einkommensüberprüfung aus dem Jahre X sein.
      Entsprechend dem festgestellten Einkommen wurde auch ein Unterhaltsbetrag ermittelt, der Deinem Einkommen und dem Alter des Kindes gemäß DDT entspricht..
      Den solltest Du zahlen. Wenn es sich um einen dynamischen Titel handelt (was der Regelfall ist), solltest Du die (zweijährlichen) Anpassungen der "Hüter der DDT" im Auge behalten und die Zahlbeträge hier anpassen (ansonsten könnte Pfändung drohen).
      Mehr mußt Du tatsächlich nicht tun.
      Du bist nicht (!) verpflichtet, im vorrauseilenden Gehorsam eigene Einkommenserhöhungen in die Unterhaltszahlungen unterhaltserhöhend einfließen zu lassen...
      Allerdings ist die KM berechtigt (bei Minderjärigkeit des/ der Kinde(s)(r), Dein Einkommen alle 2 Jahre zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen (JA oder RA).

      Wo kommen die geforderten 88,- € her? Wann wurden die unter welcher Maßgabe ermittelt?

      Nochmal ein par Gedanken zum Sonderbedarf bei Zahn-/Kieferortopädischen Behandlungen:
      Sonderbedarfe müssen (vorher) angekündigt und abgesprochen und vereinbart werden. Ansonsten gilt: wer bestellt bezahlt...
      Bei der hier diskutierten Zahnbehandlung muß neben der Diagnose auch ein Behandlungsplan vorliegen.
      Außerdem sollte (eventuell abschlägiger) Schriftverkehr zwischen KM und Krankenkasse vorhanden sein (der führt ja im weiteren Verlauf ggf. zu den privat zu tragenden Zusatzkosten, an denen die KM Dich ja hier beteiligen will).
      Hierzu sollte dann auch ein Rechnung des Kiefernorthopäden vorliegen aus der hervorgeht, wie sich die einzelnen Behandlungspositionen berechnen
      Da steht dann auch drin, welchen Teil die KK übernimmt und was der Arzt privat will...
      Grundsätzlich hast/ hättest Du Anspruch auf beleghafte Offenlegung der ganzen Unterlagen...

      Edith: zu Deiner Frage Titelanpassung:
      Wenn keine Titelanpassung gefordert ist, solltest Du (auf jeden Fall) auch keine machen (und das auch gar nicht erst erörtern!). Das stellt Dich in allen Situationen besser.
      Allerdings würde ich peinlich darauf achten,korrekt berechnete Unterhaltserhöhungen zu zahlen, damit man gar nicht erst schlafende Hunde weckt
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Hallo Kakadu

      Kakadu59 schrieb:

      Ich habe aus Deinen Beiträgen herausgelesen, dass Unterhalt auf 105 % der DDT tituliert ist.
      So hab ich das auch gelesen und daraus ergibt sich Zahlbetrag für Kind 6-11 Jahre 330; Kind 12-17 Jahre 403.

      Kakadu59 schrieb:

      Wo kommen die geforderten 88,- € her? Wann wurden die unter welcher Maßgabe ermittelt?
      Na, daher:

      Geospot schrieb:

      ist sie erst mal zu ihrer Anwältin und die hat jetzt ein Schreiben geschickt, dass sie von meiner Ex beauftragt worden sei, meine Einkünfte zu überprüfen und außerdem den bereits geforderten Mehr- und Sonderbedarf zu zahlen. Zahlung und Unterlagen soll ich bis 15. August tätigen bzw. schicken.
      Geospot ist (im Juli) von der RA aufgefordert worden, sein Einkommen offen zu legen. Aufgrund dessen ist die KM dann jetzt mit einem "Vorschlag" über die 88 mehr (Summe der Differenz-Stufenbeträge 115% zu 105% der Tabelle 2019) (Zahlbetrag Kind 6-11 - 370 + Zahlbetrag Kind 12-17 - 451 - (Zahlbetrag vorher 330+403).
      Und ja, dann kann die KM noch Nachzahlung fordern. Geospot muss überprüfen, ob sein Einkommen richtig ermittelt wurde und der Selbstbehalt richtig berücksichtigt ist.


      Kakadu59 schrieb:

      Allerdings ist die KM berechtigt (bei Minderjärigkeit des/ der Kinde(s)(r), Dein Einkommen alle 2 Jahre zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen (JA oder RA).
      Ja, eben. Im Sommer vorigen Jahres. (Siehe Seite 1 des Themas)

      Gruß Tanja

      edit: Zahlbetrag 105% - Kind 6-11 - 2019 berichtigt auf 330
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Geospot ist (im Juli) von der RA aufgefordert worden, sein Einkommen offen zu legen. Aufgrund dessen ist die KM dann jetzt mit einem "Vorschlag" über die 88 mehr (Summe der Differenz-Stufenbeträge 115% zu 105% der Tabelle 2019) (Zahlbetrag Kind 6-11 - 370 + Zahlbetrag Kind 12-17 - 451 - (Zahlbetrag vorher 330+403).
      Und ja, dann kann die KM noch Nachzahlung fordern. Geospot muss überprüfen, ob sein Einkommen richtig ermittelt wurde und der Selbstbehalt richtig berücksichtigt ist.
      trotzdem ist es doch komisch, dass @Geospot die Berechnung nicht von der gegn. RÄ.in direkt bekommt, sondern als ausgedruckte eMail (von der RÄ) durch die KM...
      Zumindest ich kenne sowas nicht...
      Außerdem war ja hier (in #21) von irgendwelchen Absprachen die Rede, an die sich die KM nicht hält (gehalten hat).

      Trotzdem denke ich, dass es von @Geospot klug wäre, die Berechnung schnell zu prüfen, ggf zu korrigieren und dann - Richtigkeit vorrausgesetzt - zu zahlen.
      Nachzuzahlen wäre dann ab Juli (offizielle) Aufforderung zur Einkommensüberprüfung.

      Eine Titelanpassung würde ich definitiv nicht ansprechen und tatsächlich nur auf ausdrückliche (schriftliche) Aufforderung durch die Gegenseite durchführen...
      Irgendwann werden die Kinder 18 und dann muß der Titel (ggf gerichlich) abgeändert werden und dann fällt dem TO das auf die Füße (-> höhere Verfahrenskosten).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      es ist ein Irrglaube, dass die KM das JA oder einen Anwalt zur Einkommensauskunft einschalten muss.
      Das kann man - oder Frau auch selbst, wenn denn nicht die Gefahr besteht, dass der Unterhaltspflichtige sich auf "nicht rechtskräftig in Verzug gesetzt" beruft für die geforderten Nachzahlungen.

      Demzufolge muss die Mutter die Einkommensermittlung auch nicht durch den RA überreichen lassen.
      Kann ja auch dem Umstand einer Kostenminimierung auf Seiten der Mutter geschuldet sein. (Die ja vor allen Dingen augenscheinlich erst mal angeblichen Sonder- und Mehrbedarf wollte).

      Was Du daraus herzuleiten versuchst, versteh ich nicht.
      Ich finde diese Vorgehensweise der KM in dem Punkt nun gerade nicht komisch. Könnte mir aber vorstellen, dass sie klagen lässt, wenn Geospot nun nicht die geforderten 88 pro Monat mehr zahlt.
      Ob diese 88 gerechtfertigt sind, kann nur er überprüfen indem er die ihm hoffentlich vorliegende Einkommensermittlung der RA überprüft.

      Ich habe auch nicht zu einer Titelanpassung geraten sondern lediglich darauf hingewiesen, dass die Mutter dies einfordern könne - unabhängig davon, ob er das höher geforderte zahlt.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Was Du daraus herzuleiten versuchst, versteh ich nicht.
      Ich finde diese Vorgehensweise der KM in dem Punkt nun gerade nicht komisch.
      Fett: ich schon... (aber sei´s drum ...)
      Das hier (ebenfalls fett):

      Geospot schrieb:

      Danke!
      Nein, da ich nicht zahlen will ist sie erst mal zu ihrer Anwältin und die hat jetzt ein Schreiben geschickt, dass sie von meiner Ex beauftragt worden sei, meine Einkünfte zu überprüfen und außerdem den bereits geforderten Mehr- und Sonderbedarf zu zahlen. Zahlung und Unterlagen soll ich bis 15. August tätigen bzw. schicken.
      Gruß Geospot
      (in #3) hat mich dazu veranlasst, anzunehmen, dass die KM (wegen Zahlungsunwilligkeit des TO in Sachen Sonderbedarf) eine Einkommensüberprüfung losgetreten hat.
      Die im weiteren Verlauf ermittelten 88,- € berstärken mich da. Die Aufforderung zu Zahlung des Sonderbedarfs erfolgt in diesem Satz als gottgegeben vom TO zu zahlen zusätzlich im Nachgang. Und da steht nichts von anteilig oder, das die Einkommensbelege des TO zur Quotenermittlung in Sachen Sonderbedarf benötigt werden/ würden.

      Allgemein:
      Und ja aus meiner Sicht ist es ungewöhnlich, wenn die KM einen Anwalt beauftragt (und Dieser für dieses Mandat sicherlich bezahlt wird) und dann die KM die ermittelten Unterhaltsbeträge dem TO überreicht. Aus meiner Sicht ist das/ wäre das Sache des Anwaltes gewesen.
      Billiger wird es dadurch für die KM nicht, wenn sie hier als Briefträger fungiert.
      Ungewöhnlich heißt hier nicht, dass es nicht offensichtlich(?) doch passiert...
      Wäre ein solches Vorgehen unter AnwältenAnwalt KM vs. Anwalt TO) passiert wäre dies eine Rüge wert gewesen.

      TanjaW9 schrieb:

      Ich habe auch nicht zu einer Titelanpassung geraten sondern lediglich darauf hingewiesen, dass die Mutter dies einfordern könne - unabhängig davon, ob er das höher geforderte zahlt.
      das habe ich auch nirgendwo geschrieben oder Dir @TanjaW9 unterstellt.
      Aber angesichts der Tatsache, dass der TO mit der betroffenen KM wohl schon einiges erlebt hat und wohl auch schon kräftig zur Ader gelassen wurde erschien mir dieser Hinweis dringend von Nöten.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Nun, Kakadu,

      ich stell mal wieder fest: wir beide können (auch) nicht miteinander, Du gehst mir gerade tierisch auf den Sender. Aber seis drum, ich bin ja dennoch geneigt, Missverständnisse aufzuklären.
      Hoffentlich hilft es Geospot weiter.

      Kakadu59 schrieb:

      (in #3) hat mich dazu veranlasst, anzunehmen, dass die KM (wegen Zahlungsunwilligkeit des TO in Sachen Sonderbedarf) eine Einkommensüberprüfung losgetreten hat.
      Die im weiteren Verlauf ermittelten 88,- € berstärken mich da. Die Aufforderung zu Zahlung des Sonderbedarfs erfolgt in diesem Satz als gottgegeben vom TO zu zahlen zusätzlich im Nachgang. Und da steht nichts von anteilig oder, das die Einkommensbelege des TO zur Quotenermittlung in Sachen Sonderbedarf benötigt werden/ würden.
      Das (fettgedruckte) ist natürlich hochmoralisch verwerflich.
      Und man muss immer brav alles trennen und für die 2 Sachen, nämlich Sondern-bzw. Mehrbedarf (1) und Unterhalt (2)auch 2 Mandate an einen Anwalt erteilen.
      Jawoll. Erklärt vielleicht, warum Du solche Schwierigkeiten mit Deinem Kind und der Ex hattest.
      Ich habe derartige Probleme weder mit meinem Ex, noch mit meinem Kind. Ich hatte noch nicht mal einen Anwalt...

      Hast Du Dir Seite 1 angesehen?
      Dort hatte Geospot auch geschrieben - nach meiner Frage, wann die letzte EInkommensermittlung war -


      Geospot schrieb:

      Zurück zum Fall: Ja, ist länger als zwei Jahre her. Kann ich die Auskunft nach 1605 BGB i.V.m. 242 BGB verlangen? Es geht doch nur um den Kindesunterhalt und den Mehr- und Sonderbedarf?
      Ich hatte daraus geschlossen (und auch aus dem Satz "dass sie von meiner Ex beauftragt worden sei, meine Einkünfte zu überprüfen und außerdem den bereits geforderten Mehr- und Sonderbedarf zu zahlen."), dass Geospot auch entsprechend von der Anwältin angeschrieben worden ist.

      Kakadu59 schrieb:

      Allgemein:
      Und ja aus meiner Sicht ist es ungewöhnlich, wenn die KM einen Anwalt beauftragt (und Dieser für dieses Mandat sicherlich bezahlt wird) und dann die KM die ermittelten Unterhaltsbeträge dem TO überreicht. Aus meiner Sicht ist das/ wäre das Sache des Anwaltes gewesen.
      Billiger wird es dadurch für die KM nicht, wenn sie hier als Briefträger fungiert.
      Ungewöhnlich heißt hier nicht, dass es nicht offensichtlich(?) doch passiert...
      Wäre ein solches Vorgehen unter AnwältenAnwalt KM vs. Anwalt TO) passiert wäre dies eine Rüge wert gewesen.
      Ach herje, dann bringt Geospot das auch nur ansatzweise irgendwas, wenn er hier die Anwältin oder die Kindsmutter rügt.
      Wer sagt, dass es nicht billiger ist/wird?
      Du weißt doch gar nicht (wie auch vermutlich Geospot und erst recht ich nicht), wie das Mandat lautete, welches die Mutter erteilte.
      Was aus Deiner Sicht Sache des Anwaltes gewesen wäre, ist ja schön, zu wissen.
      Was trägt dieses Wissen nun zur Lösung (oder Befriedung) bei? Und wem nütz es?

      Kakadu59 schrieb:

      das habe ich auch nirgendwo geschrieben oder Dir @TanjaW9 unterstellt.
      Aber angesichts der Tatsache, dass der TO mit der betroffenen KM wohl schon einiges erlebt hat und wohl auch schon kräftig zur Ader gelassen wurde erschien mir dieser Hinweis dringend von Nöten.
      Achso, und für gewöhnlich wiederholst Du Dich deswegen dann lieber. Um so der Aussage mehr Gewicht zu verleihen? (<- das war eine rhetorische Frage, ich gehe mal davon aus, dass Du weißt, dass ich keine Antwort darauf brauche)

      Kakadu59 schrieb:

      Wenn keine Titelanpassung gefordert ist, solltest Du (auf jeden Fall) auch keine machen (und das auch gar nicht erst erörtern!). Das stellt Dich in allen Situationen besser.

      Kakadu59 schrieb:

      Eine Titelanpassung würde ich definitiv nicht ansprechen und tatsächlich nur auf ausdrückliche (schriftliche) Aufforderung durch die Gegenseite durchführen...
      Zum angeblichen Sonder- und Mehrbedarf habe ich nun mehrmals ausführlich was geschrieben, das erspar ich mir - wie im Übrigen auch jede weitere Diskussion in diesem Thema mit Dir.
      Du wirst schon Recht haben (und Geospot wird schon die richtigen Schlüsse aus den Beiträgen ziehen).

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9 und Kakadu59,

      schon mal besten Dank für eure Ausführungen. Ja, in der Tat musste ich schon mehrmals bitter feststellen, dass die KM sich nur so lange an die Absprachen hält, bis sie ihre (finanziellen) Ziele erreicht hat und es sich dann wieder anders überlegt und die Hand auf hält. Das ist schon bitter, da ich nichts dagegen tun kann. Wie Kakadu59 schon erwähnt hat, sind derlei Absprachen vor Gericht nicht wirksam.

      Egal wie ich es drehe und wende, es wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich den geforderten Mehrbetrag bezahlen muss. Den angeblichen Sonderbedarf werde ich nicht zahlen, da die KM weder ihre Vermögensverhältnisse offen gelegt hat, noch war irgendwas vorher abgesprochen.

      Allerdings ist ihre RA nicht dumm und wenn ich "Mätzchen" mache und den Sonderbedarf nicht zahle wird sie wahrscheinlich darauf bestehen, dass ich die Titel anpassen lasse. Das kann sie allerdings auch (und wird sie auch) wenn ich auf ihren "Vorschlag" eingehen sollte und den Sonderbedarf zahle. Also lass ich es gleich.

      Meine nächste Vorgehensweise wird so sein, dass ich den geforderten Betrag bezahlen werde (hab ja keine Wahl) und auch die Nachzahlung. Allerdings nicht wie sie berechnet hat, nach der DD2019, sondern auch schon nach der DD2020. Wenn ich das nicht tun sollte, weiß ich genau, das beim nächsten Streit genau das kommen wird. Sie wird sich nicht mehr an ihren Vorschlag erinnern können und da er ja sowieso vor Gericht keinen Bestand hat darauf pochen, dass ich nach DD2020 die Differenz nachzahle. Besser also gleich zahlen.

      Es ist wirklich eine Schande, dass man als Vater so zur Ader gelassen wird und kämpfen muss, seinen Lebensstandard irgendwie zu halten, während die KM im Luxus schwelgt. Ich kann immer noch nicht verstehen, dass es hier im Gesetz so ein Gerechtigkeitsgefälle gibt. Wo ist die Lobby, die sich für die blutenden Unterhaltsschuldner einsetzt? Ich lese immer nur, dass die KM in Armut fallen, weil angeblich die Väter (die bösen!) nicht zahlen. Was ist denn mit den Vätern die ausgeweidet werden, wie eine Weihnachtsgans?
    • Hallo,

      DD 2020 ist ab 01.01.2020 zu zahlen, also für Januar 2020.
      Für 2019 ist nach DD 2019 zu zahlen. Wenn das nicht korrekt berechnet ist, dann würde ich das nicht zahlen.
      Denn allein diese Mail mit "du hast monatlich 88 € mehr zu zahlen" ohne die Berechnung zu sehen und ohne zu wissen warum genau, das würde ich nicht tun.

      Hast du mal berechnet, ob das überhaupt hinkommt für 2019 und jetzt ab Januar 2020?

      Und den Mehr-/Sonderbedarf muss sie belegen und muss dann auch ihre Einkünfte offen legen.

      An deiner Stelle würde ich ihr schreiben, dass dir die Berechnung für die 88 € fehlt. Und du deshalb diesen Betrag nicht nachzahlen wirst, solange dir die Berechnungsgrundlage nicht vorliegt.
      Und das du dem Grunde nach bereit bist, diese Nachzahlung zu leisten, sofern es dir nachvollziehbar mitgeteilt wird und die Berechnung korrekt ist.
      Ebenso bist du bereit berechtigten Sonder- bzw. Mehrbedarf zu zahlen, allerdings nur anteilig und unter Berücksichtigung des Selbstbehaltest.
      Ebenso muss dazu ihr Einkommen komplett offen gelegt werden, damit die anteilige Quote für beide Elternteile berechnet werden kann.
      Insofern wirst du bezüglich des Sonder-/Mehrbedarfs ihre Offenlegung abwarten, da sie deine Unterlagen bereits vorliegen hat.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Geospot
      Ich schließe mich Anna Sophie an das Du mal schauen mut ob überhaupt korrekt gerechnet wurde. Ich habe schon öfters festgestellt das gerne diverse Punkte zur Bereinigung des Einkommens vergessen weden. Siehe hin und Rückweg zur Arbeit ( da wird dann gerne mal nur die Einfache Wegstrecke genommen) oder die private Altersvorsorge etc.

      LG Hugoleser
    • Hallo AnnaSophie, hallo Hugoleser,

      danke für eure Antworten. Naja, ich hab die letzten Jahre schon ein paar Gehaltssprünge gemacht und kann ungefähr nachvollziehen, was die RAin von meiner Ex da gerechnet hat. Sie hat nur die Fahrtkosten zur Arbeit und die Vorsorgepauschale abgezogen. Das ist ne Bahncard 100 mit 406 EUR p. Monat und 300 EUR p. Monat die ich in Fonds investiere. Dann hatte ich noch paar Kredite (Auto und co.) laufen, die jetzt aber fertig sind und sowieso nicht zählen.
      Meine Befürchtung ist halt, wenn ich jetzt ankomme und mache Mätzchen und will die Berechnung haben, dann kommt sie mit den Anwaltskosten dafür um die Ecke. Auch wenn sie eine Änderung der Titel verlangt, darf ich die Kosten dafür bezahlen oder?

      Thema Sonderbedarf: Da hatte ich ja schon Dank TanjaW9´s Vorschlag entsprechend drauf an die RAin geantwortet. Ich sehe das nicht als Sonderbedarf und wenn sie das anders sieht, sollte sie ja hilfsweise schon mal ihrer Mandantin sagen, dass sie ihr Vermögen offenlegen soll. Daraufhin kam ja (erst mal) nichts mehr. Meine Ex hatte sich ja nach der Scheidung direkt mit ihrem Neuen eine Villa gekauft. Ich nehme an, die Villa schlägt dann hoffentlich mit einem fiktiven Wohnwert zu buche - sonst könnte auch der Schuß nach hinten losgehen. Sie rechnet sich arm und ich darf dann nicht die Hälfte (wie ihr Vorschlag war) zahlen, sondern dreiviertel des Betrages.

      Gruß
      Geospot

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Geospot ()

    • Hallo Kakadu59,

      also momentan habe ich nur den KU-Zahlbetrag Anfang Januar 2020 gem. meiner aktuellen Stufe angepasst, da ich ja für die beiden einen dyn. Titel habe.

      Ich habe ihr in einer Mail geschrieben, dass ich natürlich bereit bin, den Kindes-Unterhalt gemäß der email ihrer Anwältin anzupassen, wenn sie mir eine ordentliche Berechnung zukommen lässt. Den angeblichen Sonderbedarf habe ich - nach wie vor - abgelehnt. Darauf habe ich bis jetzt nichts mehr gehört. Beim letzten Mal, wo ich die Kinder wieder zu ihr gefahren habe, habe ich nebenbei mal gefragt, ob ich da noch was höre. Sie meinte dann nur, ihre Anwältin wird sich melden.
      Je länger sie das rauszieht, umso höher fällt natürlich auch die Differenz-Nachzahlung aus, die ich leisten muss. Das ärgert mich natürlich schon.

      Man sagt ja immer die D-Tabelle ist quasi Gesetz und der Zahlbetrag bemisst sich nach meinem Einkommen. Spielt das Bedürfnis von ihr und den Kindern denn überhaupt keine Rolle? Auch wenn sie zwei Millionen auf dem Konto hätte, einen Ferrari vor der Tür und ich müsste trotzdem gemäß der Tabelle und meinem Einkommen zahlen?

      Gruß
      Geospot