Hallo,
wenn die km mindestens das doppelte an Einkommen hat, wie du, dann kann die barunterhaltspflicht ganz oder teilweise auf sie übergehen. Das ist aber nur ihr Einkommen. Und.nicht Kindergeld oder kindesunterhalt.
ab 18 ist sie aber sowieso mit im Boot beim barunterhalt.
wenn du aber den korrekten Unterhalt zahlst dürfte das ja gar nicht zu einer Nachforderung kommen.
Sophie
wenn die km mindestens das doppelte an Einkommen hat, wie du, dann kann die barunterhaltspflicht ganz oder teilweise auf sie übergehen. Das ist aber nur ihr Einkommen. Und.nicht Kindergeld oder kindesunterhalt.
ab 18 ist sie aber sowieso mit im Boot beim barunterhalt.
wenn du aber den korrekten Unterhalt zahlst dürfte das ja gar nicht zu einer Nachforderung kommen.
Sophie
Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!