Hallo zusammen,
ich bin relativ neu hier, aber bin froh das Board gefunden zu haben. Kurz zu mir: Seit 2014 geschieden, meine beiden Kinder 10J und 16J leben bei der KM. Die KM hat fast direkt nach der Scheidung ein Haus mit ihrem neuen Lebenspartner gekauft und wohnt in der gleichen Stadt wie ich.
Ich zahle auf zwei bestehende Urkunden jeweils 105% dynamisch und habe das auch die vergangenen Jahre zuverlässig gemacht. Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe ist, dass das "Vermögen" der KM bei der Bedarfsermittlung NICHT ins Gewicht fällt. Ich habe den Eindruck, dass meine monatlichen Zahlungen dazu genutzt werden, die Raten für das Haus zu bedienen und die Kinder gehen leer aus (bekommen nicht angemessen Taschengeld oder haben teilweise keine Klamotten für bestimmte Anlässe, wie Feiern oder Beerdigungen). Soviel zur Gerechtigkeit - aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Die eigentliche Frage ist: Die KM kommt immer wieder mit kleineren Kleckerbeträgen an und behauptet, dass sei Mehr- bzw. Sonderbedarf und ich soll die Hälfte zahlen. Mal hier 63 EUR für eine Zahnbehandlung, dort 100 EUR für eine neue Brille oder mal EUR 63,- für eine Brillenreparatur meiner Tochter, weil diese beim Saubermachen zerbrochen ist. Ich habe das abgelehnt und gesagt, mit dem Geld was ich monatlich zahle ist das abgedeckt zumal sie ja auch noch das volle Kindergeld dazu bekommt.
Jetzt war sie ganz schlau und hat alle Belege gesammelt und mit die Summe (inkl. einer Rechnung von EUR 1500,- für eine Zahnspange für meinen Sohn) über ihre Anwältin präsentiert. Sofern ich nicht zahlen sollte, wie sie es einklagen.
Die Kinder sind ordentlich krankenversichert und diese übernimmt in der Regel die Beträge. Aus den Rechnungen geht teilweise hervor, dass es sich hier um private Mehrleistungen handelt (besonders bei der Zahnspange), die hier abgerechnet wurden. Davon wurde ich vorher nicht in Kenntnis gesetzt (Ich habe 50% Sorgerecht falls das eine Rolle spielt).
Wie stehen meine Chancen? Bin für jeden Rat dankbar.
ich bin relativ neu hier, aber bin froh das Board gefunden zu haben. Kurz zu mir: Seit 2014 geschieden, meine beiden Kinder 10J und 16J leben bei der KM. Die KM hat fast direkt nach der Scheidung ein Haus mit ihrem neuen Lebenspartner gekauft und wohnt in der gleichen Stadt wie ich.
Ich zahle auf zwei bestehende Urkunden jeweils 105% dynamisch und habe das auch die vergangenen Jahre zuverlässig gemacht. Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe ist, dass das "Vermögen" der KM bei der Bedarfsermittlung NICHT ins Gewicht fällt. Ich habe den Eindruck, dass meine monatlichen Zahlungen dazu genutzt werden, die Raten für das Haus zu bedienen und die Kinder gehen leer aus (bekommen nicht angemessen Taschengeld oder haben teilweise keine Klamotten für bestimmte Anlässe, wie Feiern oder Beerdigungen). Soviel zur Gerechtigkeit - aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Die eigentliche Frage ist: Die KM kommt immer wieder mit kleineren Kleckerbeträgen an und behauptet, dass sei Mehr- bzw. Sonderbedarf und ich soll die Hälfte zahlen. Mal hier 63 EUR für eine Zahnbehandlung, dort 100 EUR für eine neue Brille oder mal EUR 63,- für eine Brillenreparatur meiner Tochter, weil diese beim Saubermachen zerbrochen ist. Ich habe das abgelehnt und gesagt, mit dem Geld was ich monatlich zahle ist das abgedeckt zumal sie ja auch noch das volle Kindergeld dazu bekommt.
Jetzt war sie ganz schlau und hat alle Belege gesammelt und mit die Summe (inkl. einer Rechnung von EUR 1500,- für eine Zahnspange für meinen Sohn) über ihre Anwältin präsentiert. Sofern ich nicht zahlen sollte, wie sie es einklagen.
Die Kinder sind ordentlich krankenversichert und diese übernimmt in der Regel die Beträge. Aus den Rechnungen geht teilweise hervor, dass es sich hier um private Mehrleistungen handelt (besonders bei der Zahnspange), die hier abgerechnet wurden. Davon wurde ich vorher nicht in Kenntnis gesetzt (Ich habe 50% Sorgerecht falls das eine Rolle spielt).
Wie stehen meine Chancen? Bin für jeden Rat dankbar.
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"Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
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