Hallo zusammen,
ich benötige mal eure Einschätzung.
Folgende Situation:
Sohn, 24 Jahre, eigene Wohnung, 1 Ausbildung ( Erzieher) abgebrochen(rausgeflogen), 2 Ausbildung ( Kaufmann) nach 1,5 Jahren fristlose Kündigung (Fehlzeiten).
Dann ALG 1, jetzt ALG 2 Antrag.
Mitarbeiter im Amt sagte Ihm das ich als Vater noch unterhaltspflichtig wäre und er somit keinen Anspruch auf ALG 2 hätte.
Nach meiner Meinung bin ich, nach zwei abgebrochenen Ausbildungen, nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Wie ist der Zusammenhang zwischen ALG 2 + Unterhaltpflicht ?
Vielen Dank
Gruß
Johannes
ich benötige mal eure Einschätzung.
Folgende Situation:
Sohn, 24 Jahre, eigene Wohnung, 1 Ausbildung ( Erzieher) abgebrochen(rausgeflogen), 2 Ausbildung ( Kaufmann) nach 1,5 Jahren fristlose Kündigung (Fehlzeiten).
Dann ALG 1, jetzt ALG 2 Antrag.
Mitarbeiter im Amt sagte Ihm das ich als Vater noch unterhaltspflichtig wäre und er somit keinen Anspruch auf ALG 2 hätte.
Nach meiner Meinung bin ich, nach zwei abgebrochenen Ausbildungen, nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Wie ist der Zusammenhang zwischen ALG 2 + Unterhaltpflicht ?
Vielen Dank
Gruß
Johannes